Sachrecht

Sachrecht

Sachrecht bezeichnet

  • das sachliche Recht (materielle Recht) im Gegensatz zum formellen Recht (Verfahrensrecht, Prozessrecht), siehe materielles Recht,
  • im internationalen Privatrecht die Gesamtheit der Sachnormen im Gegensatz zu den Kollisionsnormen, siehe Sachnorm.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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