- Sachzwang
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Als Sachzwang bezeichnet man einen Umstand bzw. eine Restriktion, der/die - tatsächlich oder vermeintlich nicht veränderbar - ein Entscheidungsfeld beschränkt.
Ein vermeintlicher Sachzwang dient manchmal als Begründung, warum politische Entscheidungsträger gegen ihre (tatsächliche oder vermeintliche) Überzeugung gehandelt haben („Ich würde ja gerne, aber ein Sachzwang steht dem entgegen.“).
Eine klassische Diskussion des Sachzwangs aus soziologischer Sicht war 1961 Helmut Schelskys Vortrag Der Mensch in der wissenschaftlichen Zivilisation[1].
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Helmut Schelsky: Auf der Suche nach Wirklichkeit, Düsseldorf/Köln 1965, S. 439-480.
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