- Safe Harbour
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Safe Harbor (englisch für „Sicherer Hafen“) ist eine besondere Datenschutz-Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, die es europäischen Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln.
Die Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) verbietet es grundsätzlich, personenbezogene Daten aus EG-Mitgliedsstaaten in Staaten zu übertragen, die über kein dem EG-Recht vergleichbares Datenschutzniveau verfügen. Dies trifft auf die USA zu, da diese keine umfassenden gesetzlichen Regelungen kennen, die den Standards der EG entsprechen.
Damit der Datenverkehr zwischen den USA und der EU nicht zum Erliegen kommt, wurde zwischen 1998 und 2000 ein besonderes Verfahren entwickelt. US-Unternehmen können dem Safe Harbor beitreten und sich auf der entsprechenden Liste des US-Handelsministeriums eintragen lassen, wenn sie sich verpflichten, die Safe Harbor Principles (englisch für „Grundsätze des sicheren Hafens“) und die dazugehörenden – verbindlichen – Frequently Asked Questions (FAQ) zu beachten. Im Jahr 2000 hat die EU anerkannt, dass bei den Unternehmen, die dem Safe-Harbor-System beigetreten sind, ein ausreichender Schutz besteht.
Bislang sind mehr als eintausend Unternehmen dem Safe-Harbor-Abkommen beigetreten,[1] darunter Microsoft, General Motors, Amazon.com, Google und Hewlett-Packard.
Literatur
- Simon Fink: Datenschutz zwischen Staat und Markt – Die „Safe Harbor“-Lösung als Resultat einer strategischen Interaktion zwischen der EU, den USA und der IT-Industrie. Konstanz 2002. Download
Weblinks
Quellen
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