- BASA-Netz
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Die Bahnselbstanschlußanlage (BASA) ist das Telefonnetz der deutschen Eisenbahn. Dieses firmeneigene, nicht-öffentliche Netz ist heute mit 120.000 Teilnehmeranschlüssen das größte eigenständige Telekommunikationsnetz (Festnetz) nach dem der Deutschen Telekom in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Zu Zeiten, als die Fernmeldehoheit verfassungsgrundsätzlich bei der staatlichen Fernmeldebehörde der Post lag, räumte der Gesetzgeber erstmalig einheitlich mit dem Fernmeldeanlagengesetz vom 14. Januar 1928 der Deutschen Reichsbahn das Recht ein, ein eigenes Fernmelde-Geschäftsnetz zu errichten und zu betreiben. Der Begriff "Selbstanschluß" bezieht sich in praktischer Hinsicht auf den Verzicht auf eine manuelle Vermittlungsstelle im Vermittlungsverkehr. Dieser Selbstwählbetrieb im Orts- und Fernnetz konnte bei den Eisenbahnen sehr viel früher verwirklicht werden als im öffentlichen Fernsprechnetz der Reichspost, weil hier eine Gebührenermittlung entbehrlich war.
Die ersten Autobahnen wurden von einem Tochterunternehmen der Deutschen Reichsbahn gebaut. Das BASA-Netz der Deutschen Reichsbahn bestand neben Leitungen entlang der Fahrtrassen dementsprechend auch aus Leitungen an Autobahnen, die jedoch heute nicht mehr für Zwecke der Bahn genutzt werden.
Die BASA-Leitungen waren zunächst als Freileitungen parallel zu den Streckenfernmeldekabeln ausgeführt, wurden jedoch spätestens bei Elektrifizierung der Strecken unterirdisch verlegt. An zahlreichen Nebenstrecken noch vorhandene Freileitungen werden mittlerweile nur noch selten für Zwecke des BASA-Betriebes genutzt.
Das BASA-Netz wurde anlässlich der Umstrukturierung der Deutschen Bundesbahn ausgegliedert. Aus dem vorhandenen Fernsprechnetz entstand zunächst unter Verschmelzung der Firmen CNI und DB-Kom GmbH & Co. KG das Telekommunikationsunternehmen Arcor. Das Fernsprechnetz wurde modernisiert und teilweise vermarktet. Gegenwärtig wird das interne Fernmeldenetz von der Bahn-Tochter DB Systel GmbH betrieben.
Die Abkürzung BASA wird seit geraumer Zeit nicht mehr offiziell verwendet, ist aber bei der Bahn ein gängiger Begriff, um z.B. interne Rufnummern von öffentlichen zu unterscheiden.
Zur Erhöhung der Sicherheit im BASA-Netz gab es neben der herkömmlichen Netzstruktur Querverbindungen zwischen den Vermittlungsstellen, mit denen, unter Umgehung der Hauptvermittlungsstellen, Verbindungen hergestellt werden konnten. Zum einen konnte man bei Ausfall einer Hauptvermittlungsstelle über eine oder mehrere Querverbindungen andere Hauptvermittlungsstellen erreichen, andererseits wurden die Hauptvermittlungsstellen entlastet. Welche Vermittlungsstelle erreicht war, konnte man einer akustischen Signalisierung entnehmen, die entweder als einzelnes Morsezeichen oder als gesprochenes Wort übertragen wurde. Im BASA-Netz war es aus Sicherheitsgründen von Anfang an möglich, ein bestehendes Gespräch auch vom angerufenen Teilnehmer aus zu beenden (Rückauslösung). Bei anderen damaligen (analogen) Fernsprechnetzen blieb die Verbindung solange bestehen, bis der Anrufer aufgelegt hatte.
Bestandteil des BASA-Netzes waren Teilnehmereinrichtungen wie Hellschreiber, Fernschreiber und Fax sowie Anlagen zur Datenübermittlung. Der Fernmeldedienst der Bundesbahn betrieb auch eigene Richtfunkstrecken.
Technik
Technische Ausführungen der Vermittlung
- „Klein-BASA“ für maximal 10 Teilnehmer (meistens über 7x und Teilnehmer-Nummern von 1 bis 10)
- „1.000-BASA“ für maximal 1.000 Tln (meistens Nummern wie 81x bis 89x und Tln-Nr. von 001 bis 999 möglich)
- „10.000-BASA“ (auch Groß-BASA) für maximal 10.000 Tln (meistens 800 bis 809 und Tln-Nr. 0001 bis 9999 möglich)
Sonderrufnummern
- 100 - Störungsstelle (bei großen Vermittlungsanlagen 1000)
- 111 - Vermittlung/ Auskunft (bei großen Vermittlungsanlagen 1111) (diese Nummernkombination wurde gewählt, um auch im Falle einer defekten Wählscheibe mit dem Gabelumschalter die Vermittlung erreichen zu können)
- 8111 - Zeitansage (zuletzt nur noch in Berlin verfügbar; heute nicht mehr in Betrieb), war insofern besonders wichtig, da es eine Betriebsvorschrift gab, die vorsah, dass jeder Eisenbahner Zugang zur genauen Uhrzeit haben muss.
Rufnummernblöcke
- 0 = Ziffer zur Amtsholung in das öffentliche Netz, teilweise aber auch mit Erdtaste möglich
- 1 bis 6 = normale Rufnummern, wobei die 1 und die 6 nicht als „amtsberechtigt“ ausgeführt werden sollten
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- die 2 sollte für Verwaltungs-und Werkstätten-Nummern verwendet werden
- die 3, 4 und 5 sollte für Dienststellen mit Publikumsverkehr bzw. mit viel Telefonverkehr ins Postnetz benutzt werden
- die 1 und die 6 sollten für reine Betriebsstellen als reine BASA-Nummern verwendet werden
- (Diese Aufteilung wurde jedoch kaum „rein“ erreicht, da man durch die Umstrukturierungen nach dem Zweiten Weltkrieg zu Behelfen greifen musste und diese Bestand hatten)
- 7 = „Kurzwahl“ zu einer Klein-BASA oder „Querverbindung“ zwischen zwei BASA
- 8 = BASA im eigenen Bezirk anwählen (z. B. 812 für Essen, 803 für Soest)
- 9 = Großnetz-Einwahl, dazu musste man immer erst den eigenen Bezirksknoten (z. B. Essen 812) anwählen, um dann den nächsten Großknoten (z. B. München 962) anzuwählen. Von hier wählte man dann wieder die BASA (z. B. Erding 845) an.
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