EMD-Wähler

EMD-Wähler
Edelmetallkontakt-Motor-Drehwähler

Der Edelmetallkontakt-Motor-Drehwähler (EMD-Wähler) ist ein elektromechanisches Koppelelement der analogen Fernsprechvermittlungstechnik. Im Gegensatz zu seinem Vorgängertyp, dem Hebdrehwähler, erfolgt bei ihm nur eine Drehbewegung. Diese wird durch eine spezielle Art von Schrittmotor angetrieben, der aus zwei Spulen besteht. Die Durchschaltung der Sprechadern erfolgt über mit Edelmetall (Palladium-Silber-Legierung) beschichtete Kontakte, die elektromagnetisch betätigt und an die im Halbkreis um den Wähler angeordneten Segmentkontakte angedrückt werden. Somit wird während der Wahl eine galvanische Verbindung mit den am „Vielfach“ (ein Vielfach verbindet bei Verwendung mehrerer Wähler jeweils die Kontakte gleicher Bedeutung) angeschlossenen Leitungen vermieden, sodass im Gegensatz zum HDW-Wähler keine Knackgeräusche in Nachbarleitungen verursacht werden und kein Abrieb der Edelmetallbeschichtung der Schaltarme für die Sprechadern auftritt.

Der Wähler wird bei der 1955er Technik durch einen daneben angeordneten Relaissatz und das Impulswahlverfahren gesteuert. Das Mehrfrequenzwahlverfahren kann bei dieser direkten Ansteuerung nicht verwendet werden. In der Fernvermittlungstechnik ist die indirekte Ansteuerung mittels Umwerter üblich, da hier durch den Einsatz von Querleitungen kein direkte Zuordnung der Leitung zur gewählten Ziffer mehr möglich ist. Je nach Übertragungsverfahren gibt es verschiedene Bauausführungen, zweimal vierarmig für die Zweidrahtübertragung im Ortsnetz oder zweimal achtarmig für die Vierdrahtübertragung im Fernnetz. Im Ortsverkehr unterschied man die Bauformen: Anrufsucher (AS), 1. Gruppenwähler (1. GW), 2. bis 5. Gruppenwähler (2.-5. GW), Leitungswähler (LW) und den Endvermittlungsstellen-Gruppenwähler (EGW) für ankommende Ferngespräche.

Im innerdeutschen Fernverkehr, der ebenfalls hierarchisch aufgebaut war, wurden die Wähler je nach ihrer Position in der Kette der Telefonfernverbindung wie folgt benannt: a) Richtungswähler (RW). Er wurde mit Wahl der ersten "0" der Vorwahl (fermmeldetechnisch: "Ortsnetzkennzahl") vom 1. GW erreicht. Der RW stellte sodann den ersten Teilabschnitt der Fernverbindung im "Suchlauf" ohne eine Ziffer der gewählten Vorwahl zu "verbrauchen", z. B. zu einem b) Zentralvermittlungsstellen-Gruppenwähler (ZGW) her. Dieser wiederum schaltete mit der 2. Ziffer der Vorwahl, also der ersten Ziffer nach der "0", den zweiten Teilabschnitt der Fernverbindung zur gewünschten Zentralvermittlungsstelle (z. B. 6 = Frankfurt) zum c), dem Hauptvermittlungsstellen-Gruppenwähler (HGW) durch. Mit diesem wurde mit der 2. Ziffer der Vorwahl (nach der Null) im dritten Teilabschnitt der Verbindung die gewünschte Hauptvermittlungsstelle (z. B. 62 = Mannheim) ausgewählt und die Verbindung traf dort auf d), den Knotenvermittlungsstellen-Gruppenwähler (KGW). Dieser stellte mit der 3. Ziffer der Vorwahl die Verbindung zur gewünschten Knotenvermittlungsstelle her (z. B. 626 = Mosbach). Dort übernahm e) der Endvermittlungsstellen-Gruppenwähler (EGW) und stellte mit der 4. Ziffer der Vorwahl die Verbindung sodann zur gewünschten Endvermittlungsstelle (z. B. 6262 = Aglasterhausen) her. Letztes Glied der Fernverbindung war dann f) der Ortsvermittlungsstellen-Gruppenwähler (OGW). Er befand sich schaltungstechnisch in der "Ziel"-Ortsvermittlungsstelle (Aglasterhausen), sozusagen "parallel" zum 1. Gruppenwähler dieser Vermittlungsstelle und "verarbeitete" (wie auch der 1. GW bei Ortsverbindungen) dann die erste Ziffer der "Teilnehmer-Rufnummer". Diese beschriebene Fernverbindung war die längstmögliche, weil bei ihr alle Wähler der Hierarchie eingebunden waren. Sie nannte sich daher der "Kennzahlenweg". RW, ZGW, HGW, KGW und z.T. auch der EGW waren als achtarmige EMD-Wähler ausgeführt, weil sie die vierdrähtigen (mit Verstärkern ausgestattenen) Leitungsabschnitte der Fernverbindung durchschalten mussten. Die Fernverbindung war deshalb vierdrähtig ausgeführt, weil Verstärker nur in einer Richtung das Gespräch "verstärken" konnten. Daher sprach man bei dem vierdrähtigen Verbindungsweg (in Richtung des Zieles gesehen) vom "gehenden" und "kommenden" Leitungsteil. War z. B. ein Richtungsteil wegen Verstärkerausfall gestört, führte dies dann zum Störungsmerkmal "einseitige Verständigung". Nach internationaler Vorschrift durften Vorwahl (ohne die erste 0) und Rufnummer zusammen maximal nur 10-stellig sein. Daher hatten die Zentralvermittlungsstellen verkürzte Vorwahlen (z. B. Frankfurt "0"69), weil die anderen 8 Stellen für die langen Teilnehmer-Rufnummern der riesigen Ortsnetze benötigt wurden.

In der Bundesrepublik Deutschland wurden diese Wähler etwa von 1955 bis zur vollständigen Digitalisierung in den Vermittlungsstellen der Deutschen Telekom eingesetzt. Die letzte EMD-Wähler-Vermittlungsstelle der Deutschen Telekom AG wurde am 17. Dezember 1997 außer Betrieb genommen. Bei der Deutschen Post der DDR wurden dem EMD-Wähler ähnliche Motordrehwähler des Systems 58 in geringem Umfang eingesetzt. Inzwischen ist diese Technik durch die Digitalisierung des Nachrichtennetzes überholt und EMD-Wähler werden nicht mehr verwendet.

Bei der Deutschen Bahn gab es noch bis 2005 in ihrem eigenen "BASA-Netz" ein aktives EMD-Amt. Es war das letzte in Betrieb befindliche Amt dieser Art in Deutschland.

Vorteilhaft gegenüber dem Hebdrehwähler waren die niedrige Geräuschspannung im Sprechkreis, die hohe Schrittgeschwindigkeit und die größere Anzahl von Schaltarmen, die erstmals eine vieradrige Durchschaltung der Sprechkreise in der Vermittlungsstelle erlaubte. Die Wartung war einfacher, der Verschleiß niedriger sowie das Betriebsgeräusch wesentlich leiser. Da die Temperatur in den nicht klimatisierten Betriebsräumen jahreszeitlichen Schwankungen unterlag, musste die Schrittgeschwindigkeit ggf. durch zusätzliches Schmieren oder durch mechanische Einstellung bestimmter Kontakte korrigiert werden, wenn diese außerhalb der Toleranzbereiche lag. Ein Über- oder Unterschreiten der Sollgeschwindigkeit hätte zur Falschwahl geführt. Für alle manuellen Prüfungen, Messungen und Einstellungen an den Kontakten wurde der Wähler in die Amtslehre eingesetzt, mit der das Kontaktsegment, in dem sich während des Betriebes der Wähler befindet, nachgebildet wurde. Zahlreiche EMD-Vermittlungen waren mit einer automatischen Prüfeinrichtung ausgestattet, mit der routinemäßig nachts in den verkehrsschwachen Zeiten die Wähler sowie Relaisschaltungen einer Funktionsprüfung unterzogen wurden. Für Wähler mit Störungen oder Toleranzüberschreitungen wurden entsprechende Meldungen mit Kennziffern gedruckt, was die Entstörung beschleunigte.

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