Samtgemeindedirektor

Samtgemeindedirektor

Oberstadtdirektor, in kleineren Städten und Gemeinden auch nur Stadtdirektor oder Gemeindedirektor, war die Bezeichnung für den hauptamtlichen Leiter der Stadt- bzw. (Samt-)Gemeindeverwaltung (Chef des Rathauses).

Das Amt gibt es seit dem Auslaufen der Norddeutschen Ratsverfassung in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nicht mehr. Bis dahin gab es in deren Städten und Gemeinden noch eine zweigleisige Stadtspitze. Neben dem ehrenamtlichen Oberbürgermeister (bzw. Samtgemeindebürgermeister oder Bürgermeister), welcher Vorsitzender des Rates und Repräsentant der Kommune war, wurde der Oberstadtdirektor (bzw. Stadt- oder (Samt-)Gemeindedirektor) vom Rat für eine bestimmte Amtszeit gewählt. Seine Aufgabe beschränkte sich auf die Leitung der Verwaltung. Inzwischen wurde das Amt abgeschafft und die Aufgaben dem Oberbürgermeister bzw. (Samtgemeinde-)Bürgermeister übertragen. Dieser ist nunmehr hauptamtlich tätig und vereinigt beide bisherigen Funktionen in der Verwaltung (eingleisige Verwaltungsspitze).

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen wurde das Amt des Oberstadtdirektors zwischen 1994 und 1999 Zug um Zug abgeschafft.

Niedersachsen

In Niedersachsen läuft das Amt seit der Einführung der Eingleisigkeit in der Verwaltung durch die neue Niedersächsische Gemeindeordnung aus dem Jahr 1996 aus. Im Amt befindliche Oberstadt-, Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindedirektoren können jedoch bis zum Ablauf ihrer regulären Amtszeit bleiben. Ausdrücklich nicht abgeschafft ist das Amt des Gemeindedirektors jedoch in den Mitgliedsgemeinden der niedersächsischen Samtgemeinden. Hier wird der ehrenamtliche Bürgermeister weiterhin vom Rat gewählt. Das Amt des Gemeindedirektors kann dem Samtgemeindebürgermeister oder einem anderen Verwaltungsvertreter der jeweiligen Samtgemeinde übertragen werden (§ 70 Abs. 1 Satz 1 NGO).

Schleswig-Holstein

Zwischen 1946 und 1950 gab es auch in Schleswig-Holstein einen Oberstadtdirektor bzw. Stadtdirektor als Leiter der Stadtverwaltung. Danach wurde diese Aufgabe dem Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister übertragen und für den bisherigen Oberbürgermeister als Vorsitzender des Rates der neue Titel Stadtpräsident eingeführt.

International

Im englischen Sprachraum wird in der zweigleisigen Stadtvertretung der Verwaltungsvorsitzende meist "Council-Manager" (Ratsgeschäftsführer) genannt, alternativ und umgangssprachlich "City-Manager" (Stadtgeschäftsführer), und formaler in manchen Städten Chief Administration Officer (Oberverwaltungsbeamter).

In französischsprachigen Regionen wird gérant municipal (Stadtvorsteher) oder directeur général (Generaldirektor).

Vereinigte Staaten

Die erste Stadt mit zweigleisiger Stadtvertretung (Council-manager government) in den Vereinigten Staaten war Staunton (Virginia), die 1908 erstmals einen Oberstadtdirektor bestimmten; Dayton (Ohio) war die erste Großstadt, die 1913 einen getrennten Verwaltungsvorsitz einführten. Die erste Gemeinde, die dauerhaft eine zweigleisige Stadtvertretung annahm, war Sumter, Süd Carolina.

Die zweigleisige Stadtvertretung mit Oberbürgermeister und Oberstadtdirektor ist heute die verbreitetste Regierungsform in Städten über 12.000 Einwohnern.

Irland

Die Zweigleisigkeit wurde in Irland infolge der Wirren des Ersten Weltkrieges, der Unabhängigkeitskämpfe und folgenden Bürgerkrieg eingeführt. Die erste Regierung befand es sinnvoll, die alten Verwaltungsvorstände zu entmachten und durch bezahlte Beamte zu ersetzen. Dies war unter anderem in den größten Städten Dublin und Cork der Fall.

Für Cork wurde 1926 eine Kommission (in freier Trägerschaft aus Industrie und Bürgern) berufen, die Vorschläge zu einer Änderung der Verwaltungsordnung erarbeiten sollte. Die Erfahrungen aus den USA bewogen dazu, einen vom Stadtrat ernannten Stadtdirektor vorzuschlagen. Trotz Widerstand wurde dies 1929 eingeführt. Weitere Städte folgten: Dublin 1930, Limerick 1934, Waterford 1939.

Eine Verwaltungsreform der Kreisverwaltung (1940 vorgeschlagen, in Kraft seit August 1942) brachte dann das Amt des County Manager (Kreisgeschäftsführer) hervor, der den Verwaltungen jedes Landkreises und Stadtbezirks vorsteht. 1955 wurde die existierende Gesetzgebung in einem umfassenden Stadtverwaltungsgesetz vereinigt und ist seit 2001 (nahezu unverändert) in die irische Gemeindegesetzgebung (Local Government Act 2001) eingegangen.

Andere Bedeutungen

Vom oben beschriebenen Amt des Stadtdirektors ist der Begriff des Stadtdirektors im engeren Sinne zu unterscheiden, den es bis heute in vielen Bundesländern gibt. Hierbei handelt es sich meist um den Leiter einer Abteilung bzw. eines Referats. Daher kann es innerhalb einer Stadt auch mehrere solcher Stadtdirektoren geben. Gelegentlich wird dieser auch Stadtverwaltungsdirektor oder Städtischer Direktor genannt.

Siehe auch

Weblinks


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