- Sanktionen
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Eine Sanktion (v. franz. sanction; aus lat. sanctio, „Heilung“, „Billigung“, „Strafandrohung“; zu sancire, „heiligen“, „unverbrüchlich festsetzen“, „bei Strafe androhen“) bezieht sich auf eine Aktion. Juristisch sind Sanktionen (in der Regel im Plural) durch Gesetze angedrohte Strafmaßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, Aktionen zu unterbinden und damit Normen durchzusetzen.
Die Verbform sanktionieren ist im Sinne der Bestätigung bzw. Anerkennung zu verstehen, so ist beispielsweise ein deutsches Gesetz dann gültig, wenn es vom Bundestag sanktioniert wurde.
Soziologie
In der Soziologie werden Formen der Organisation von sozialen Prozessen damit bezeichnet - siehe Soziale Sanktion.
Hierbei unterteilt man die Sanktionen in vier Schweregrade:
- leichte Sanktionen: Erwartung, dass ein Nichteinhalten der Norm missbilligt wird, führt zur Anpassung an die Norm
- relativ leichte Sanktion: Missbilligung des Verhaltens wird ausgesprochen
- relativ schwere Sanktion: Konsequenzen angesichts der Normüberschreitung
- schwere Sanktion: Strafe, wie zum Beispiel: Haftstrafe, Tötung oder Verbannung
Sie können allgemein positiver oder negativer Art sein: Eine positive Sanktion ist eine – nicht zwangsläufig materielle – „Belohnung“; eine negative Sanktion eine „Bestrafung“.
Recht
Im Recht bedeutet das Wort Sanktion soviel wie Bestrafung nach einer Straftat/einem Vergehen. Im Rechtswesen allgemein bestehen Sanktionen aus den durch die Gesetze vorgesehenen Maßnahmen bei Fehlverhalten. Sanktionen dienen hier auch der Prävention.
Im Strafrecht dienen Sanktionen dazu, andere durch Abschreckung von Fehlverhalten abzumahnen.
Im Privatrecht dienen vor allem Vertragsstrafen diesem Zweck.
Im Sozialrecht existieren Sanktionen in Form von Leistungskürzungen (z.B. Sperrzeit im Arbeitslosengeld, Sanktionen im Arbeitslosengeld 2) und haben neben der Straf- eine Erziehungs- und Warnfunktion in Bezug auf den Sozialleistungsempfänger. Die Sanktionierung von Hilfeempfängern ist derzeit Gegenstand heftiger Kritik von zahlreichen Verfassungsrechtlern und Wohlfahrtsverbänden, weil Einschnitte in das Existenzminimum eine Strafanalogie nahelegen, welche in Konflikt zum grundgesetzlich gewährleisteten Teilhabeanspruch stehe.
Im Völkerrecht werden mit Hilfe von Sanktionen, beispielsweise wirtschaftlicher Art Druck auf einen bestimmten Staat ausgeübt, um ihn zu einer Verhaltensänderung zu zwingen; siehe Wirtschaftssanktion.
Siehe auch
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