- Sanktion
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Eine Sanktion (franz. sanction; aus lat. sanctio, „Heilung, Anerkennung, Bestätigung, Billigung, Strafandrohung“; zu sancire, „heiligen, unverbrüchlich festsetzen, bei Strafe androhen“) ist die Erteilung der Gesetzeskraft. In der Regel ist (im Plural) juristisch die durch Gesetze angedrohte Strafmaßnahme gemeint, die darauf ausgerichtet ist, konkrete Aktionen zu unterbinden und damit Normen durchzusetzen.
Inhaltsverzeichnis
Soziologie
In der Soziologie werden Formen der Organisation von sozialen Prozessen damit bezeichnet – siehe Soziale Sanktion.
Hierbei unterteilt man die Sanktionen beispielsweise in sechs Schweregrade:
- subliminale Sanktion: wer gegen eine Norm verstoßen hat, weiß nicht, wie dieser Verstoß aufgenommen wird und ist dadurch verunsichert
- leichte Sanktion: Erwartung, dass ein Nichteinhalten der Norm missbilligt wird, führt zur Anpassung an die Norm
- relativ leichte Sanktion: Missbilligung des Verhaltens wird ausgesprochen
- relativ schwere Sanktion: Konsequenzen angesichts der Normüberschreitung, wie zum Beispiel Ausschluss oder Versetzung
- schwere Sanktion: Strafe, wie zum Beispiel: Haftstrafe oder Verbannung
- ultimative Sanktion: Tötung
Sie können allgemein positiver oder negativer Art sein: Eine positive Sanktion ist eine – nicht zwangsläufig materielle – „Belohnung“; eine negative Sanktion eine „Bestrafung“.
Recht
Im Recht bedeutet das Wort Sanktion so viel wie Bestrafung nach einer Straftat/einem Vergehen. Im Rechtswesen allgemein bestehen Sanktionen aus den durch die Gesetze vorgesehenen Maßnahmen bei Fehlverhalten. Sanktionen dienen hier auch der Kriminalprävention.
Im Strafrecht dienen Sanktionen dazu, andere unter Abschreckung von Fehlverhalten abzumahnen.
Im Privatrecht dienen vor allem Vertragsstrafen diesem Zweck.
Im Sozialrecht existieren Sanktionen in Form von Leistungskürzungen (z. B. Sperrzeit im Arbeitslosengeld, Sanktionen im Arbeitslosengeld 2).
Im Völkerrecht werden mit Hilfe von Sanktionen, beispielsweise wirtschaftlicher Art Druck auf einen bestimmten Staat ausgeübt, um ihn zu einer Verhaltensänderung zu zwingen; siehe Wirtschaftssanktion.
Literatur
- Herbert L.A. HART, The Concept of Law, Oxford University Press, London, 1961;
- Gerd SPITTLER, Norm und Sanktion. Untersuchungen zum Sanktionsmechanismus, Walter, Olten-Freiburg, 1967;
- Norberto BOBBIO, Sanzione, Novissimo Digesto, UTET, Torino, XVI, Torino, 1969, 530-540;
- Niklas LUHMANN, Rechtssoziologie, Rowohlt, Reinbek bei Hamburg, 1972;
- Ota WEINBERGER, Der Sanktionsbegriff und die pragmatische Auswirkung gesellschaftlicher Normen, in H. Lenk, Hrsg., Normenlogik, Verlag Dokumentation, Pullach bei München, 1974, 89-111;
- Lawrence M. FRIEDMAN, The Legal System. A Social Science Perspective, Russel Sage Foundation, New York, 1975;
- Norberto BOBBIO, Dalla struttura alla funzione. Nuovi studi di teoria del diritto, Comunità, Milano, 1977;
- Vilhelm AUBERT, On Sanctions, in “European Yearbook in Law and Sociology”, 1977, 1-19;
- H. KELSEN, Allgemeine Theorie der Normen, Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung, Wien, 1979;
- F. D’AGOSTINO, Sanzione, "Enciclopedia del diritto", XLI, Giuffrè, Milano, 1989, 303-328;
- Ota WEINBERGER, Rechtslogik, Duncker & Humblot, Berlin, 1989;
- Charles-Albert MORAND, Sanction, “Archives de Philosophie du droit”, XXXV, 1990, 293-312;
- Heike JUNG, Sanktionensysteme und Menschenrechte, Haupt, Bern-Stuttgart-Wien, 1992;
- Juan Carlos BAYON, Sanction, Dictionnaire encyclopédique de théorie et de sociologie du droit, L.G.D.J., Paris, 1993, 536-540;
- Realino MARRA, Sanzione, "Digesto delle discipline privatistiche. Sezione civile", UTET, Torino, XVIII, 1998, 153-61.
Siehe auch
Kategorien:- Wort des Jahres
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- Handlung und Verhalten (Soziologie)
- Sozialer Prozess
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