Sanktionen der EU-XIV gegen Österreich

Sanktionen der EU-XIV gegen Österreich

Die Sanktionen der EU-XIV gegen Österreich, teilweise auch EU-Sanktionen gegen Österreich genannt, wurden Anfang 2000 von den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegen Österreich aus Protest gegen die Regierungsbeteiligung der von Jörg Haider geführten FPÖ verhängt und bestanden in einer Reduktion der bilateralen Beziehungen der Regierungen zur österreichischen Regierung.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Anfang 2000 bildeten in Österreich die ÖVP unter Wolfgang Schüssel und die damals von Jörg Haider geführte FPÖ auf Bundesebene eine „schwarz-blaue“ Koalitionsregierung (Bundesregierung Schüssel I). Aufgrund des an Rechtsextremismus grenzenden Auftretens und etlicher minderheitenfeindlicher und rassistischer Aussagen führender FPÖ-Proponenten beschlossen daraufhin die übrigen 14 EU-Staaten Maßnahmen gegenüber der österreichischen Regierung, veröffentlicht in einer Erklärung der damaligen portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft:

Die Regierungen der 14 Mitgliedsstaaten werden keinerlei offizielle bilaterale Kontakte auf politischer Ebene mit einer österreichischen Regierung unter Einbindung der FPÖ betreiben oder akzeptieren; Es wird keine Unterstützung für österreichische Kandidaten geben, die Positionen in internationalen Organisationen anstreben; Österreichische Botschafter werden in den EU-Hauptstädten nur noch auf technischer Ebene empfangen. [1]

Die in Österreich übliche Bezeichnung dieser Maßnahmen als EU-Sanktionen gegen Österreich ist umstritten: Einerseits wurden die Sanktionen von der EU-Ratspräsidentschaft verlautbart, und es kam auch im Rahmen von EU-Gremien zu Maßnahmen gegen Österreich.[2] Andererseits wollten die EU-14 die Maßnahmen explizit als bilateral verstanden wissen, da Artikel 6 und 7 des Vertrags über die Europäische Union solche Maßnahmen auf offizieller EU-Ebene nicht rechtfertigen würden.

Weisenbericht

Vor Beendigung der Maßnahmen sollte ein so genannter Weisenbericht erstellt werden, in dem die politische Lage in Österreich beurteilt werden sollte. Mit der Erstellung beauftragt wurden der frühere finnische Staatspräsident Martti Ahtisaari, der deutsche Völkerrechtler Jochen Abraham Frowein und der frühere spanische EU-Kommissar Marcelino Oreja.

Das Mandat zur Berichterstellung erhielten die Autoren am 12. Juli 2000 durch den Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von den anderen 14 EU-Staaten (im Weisenbericht als die (EU-)XIV bezeichnet). Sie sollten in ihrem Bericht folgende Punkte klären:

  • das Eintreten der österreichischen Regierung für die europäischen Werte
  • die Rechte von Minderheiten, Flüchtlingen und Einwanderern in Österreich
  • die Entwicklung der politischen Natur der FPÖ

Der Weisenbericht wurde im September 2000 in Paris angenommen. Kurz nach Vorliegen dieses Berichtes wurden die Maßnahmen gegenüber der österreichischen Regierung von den anderen EU-Regierungen aufgehoben, mit der Einschränkung, die Entwicklungen in Österreich weiter genau zu beobachten.

Erkenntnisse des Weisenberichts

  • Es gibt in Österreich einige Probleme bei der Behandlung von Asylwerbern. Die rechtliche Situation der Asylwerber ist aber in Österreich ähnlich wie in anderen EU-Staaten.
  • In Bezug auf die Rechte von Einwanderern tritt die österreichische Regierung für die gemeinsamen europäischen Werte ein.
  • Die österreichische Regierung tritt für die Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Daneben wird aber auch auf einen mehrdeutigen, Positionen des Rechtsextremismus wiedergebenden Sprachgebrauch von hohen FPÖ-Funktionären hingewiesen. Die FPÖ hat keine Maßnahmen gegen diese Funktionäre ergriffen, sie hat diese Aussagen weder verurteilt noch unterbunden oder sich entschuldigt.
  • Der FPÖ-Wahlkampf von 1999 (Slogans wie „Wir garantieren: Stop der Überfremdung - Österreich zuerst!“) wurde von örtlichen Beobachtern als fremdenfeindlich angesehen. Durch diesen Wahlkampfstil wurde offen ausgesprochene Fremdenfeindlichkeit wieder salonfähig gemacht.
  • Die österreichischen Bischöfe sehen mit Sorge eine bedrohliche Verschlechterung des gesellschaftlichen Klimas. Auch andere Glaubensgemeinschaften gaben Stellungnahmen ab.
  • Es gibt Versuche seitens der FPÖ, politische Gegner zum Schweigen zu bringen oder sie sogar zu kriminalisieren.
  • Es wird betont, dass einige Aussagen und Meinungen des österreichischen Justizministers Dieter Böhmdorfer nicht mit den Prinzipien der EU vereinbar sind.
  • Es wird kritisiert, dass der Gebrauch von Beleidigungsklagen durch die FPÖ zwecks Abschreckung exzessiv in Anspruch genommen wird. In diesem Zusammenhang wird auch auf Mängel im österreichischen Rechtssystem hingewiesen.
  • Das Verhalten der FPÖ-Minister in der Regierung seit Februar 2000 kann aber im Wesentlichen nicht kritisiert werden.

Zusammenfassend stellten die Autoren fest, dass die österreichische Regierung für die europäischen Werte eintritt und die Rechtslage der der anderen EU-Staaten entspricht. Die FPÖ wird zwar als rechtspopulistische Partei mit radikalen Elementen charakterisiert, aber es wird gleichzeitig festgestellt, dass die FPÖ-Minister seit Antritt ihrer Regierungstätigkeit im Wesentlichen die Verpflichtungen der Regierung beachtet haben.

Im Weisenbericht empfahlen die Autoren daher:

  • Die von den 14 Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen würden bei weiterem Fortbestehen kontraproduktiv wirken.
  • Einführung von Präventiv- und Überwachungsverfahren in Artikel 7 des EU-Vertrags.
  • Schaffung eines Menschenrechtsbüros im Europäischen Rat.

Einzelnachweise

  1. Chronologie der Beziehungen Österreichs mit der EWG/EU.
  2. Parlamentarischer Entschließungsantrag 105/AE XXI.GP.

Weblinks


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