- BKartA
-
Bundeskartellamt Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Bundesoberbehörde Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Gegründet 15. Januar 1958 Hauptsitz in Bonn, Nordrhein-Westfalen Behördenleitung Bernhard Heitzer, Präsident Anzahl der Bediensteten 320 Website bundeskartellamt.de Das Bundeskartellamt (BKartA) ist eine deutsche Wettbewerbsbehörde. Es ist eine dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zugeordnete selbständig arbeitende Bundesoberbehörde. Nach über 40 Jahren in Berlin verlagerte die Behörde ihren Sitz im Zuge des Berlin/Bonn-Gesetzes am 1. Oktober 1999 nach Bonn. Präsident des Bundeskartellamts ist seit 1. April 2007 Bernhard Heitzer. Sein Vorgänger war Ulf Böge.
Die Behörde, deren Aufgabe (in Zusammenarbeit mit den Landeskartellbehörden) der Schutz des Wettbewerbes ist, verfügt über einen Haushalt von 17 Millionen Euro (Stand 2005) und 320 Mitarbeiter, von denen knapp die Hälfte Juristen oder Ökonomen sind.
Das Bundeskartellamt nahm seine Arbeit im Januar 1958 auf. Bisherige Präsidenten waren Eberhard Günther, Wolfgang Kartte, Dieter Wolf und Ulf Böge. Traditionell werden Ministerialbeamte aus dem Bundeswirtschaftsministerium an die Spitze des Bundeskartellamts berufen.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Grundlagen und Aufgabenbereich
Grundlage der Tätigkeit des Bundeskartellamtes ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Neben dem Bundesrecht wendet die Behörde auch das Wettbewerbsrecht des EG-Vertrags an (Artikel 81 und 82 EG). Das Bundeskartellamt verliert jedoch seine Zuständigkeit, soweit die Europäische Kommission ein Verfahren nach Artikel 81 oder 82 EG einleitet, das denselben Untersuchungsgegenstand betrifft.
Die Hauptaufgaben des Bundeskartellamtes bestehen in der Durchsetzung des Kartellverbots, der Durchführung der Zusammenschlusskontrolle sowie in der Ausübung der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Das Bundeskartellamt kann insbesondere Zusammenschlüsse von Unternehmen verbieten, missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen, Auflagen erteilen und Geldbußen verhängen. Außerdem verfügt die Behörde über weitgehende Ermittlungsbefugnisse. Die Zusammenschlusskontrolle, die heute den Großteil der praktischen Arbeit des Bundeskartellamts ausmacht, wurde 1973 eingeführt.
Das Bundeskartellamt ist – soweit das GWB nichts anderes bestimmt – nicht zuständig für Sachverhalte, deren Bedeutung über das Gebiet eines Bundeslandes nicht hinausgeht. Hierfür sind die Landeskartellbehörden zuständig. Fusionskontrollen ab bestimmten Umsatzschwellen werden durch die EG-Kommission durchgeführt.
Der Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes berichtet im Zweijahres-Rhythmus ausführlich über die Arbeit des Amtes.
Organisationsstruktur
Die Entscheidungen des Bundeskartellamtes werden grundsätzlich durch eine der zwölf Beschlussabteilungen getroffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und der Präsident des Amtes haben keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschlussabteilungen. Die Unabhängigkeit der Beschlussabteilungen und die Unabhängigkeit der Mitarbeiter ist ein wesentliches Kennzeichen des Bundeskartellamts. Gegen Verfügungen des Bundeskartellamtes können vor allem der Antragsteller (sofern vorhanden), die Personen und Unternehmen, gegen die die Verfügung sich richtet, sowie Drittbetroffene, die zum Verfahren beigeladen worden sind, Rechtsbehelfe ergreifen, und zwar zunächst Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf, im Anschluss daran die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Hat das Bundeskartellamt einen Zusammenschluss untersagt, kann auch eine Ministererlaubnis beim Bundesminister für Wirtschaft beantragt werden.
Für besondere Aufgaben hat das Bundeskartellamt Referate bzw. Sonderkommissionen gebildet, so etwa die Referate Europäisches Kartellrecht oder Allgemeine Grundsatzfragen oder die Sonderkommission Kartellbekämpfung.
Literatur
- Werner Kurzlechner: Fusionen, Kartelle, Skandale. Das Bundeskartellamt als Wettbewerbshüter und Verbraucheranwalt, München 2008, ISBN 3-636-01565-6
Weblinks
- bundeskartellamt.de - Website des Bundeskartellamts
- Informationsbroschüre des Bundeskartellamts
- Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamts
- Informationen zur Zuständigkeit bei der Fusion rein ausländischer Firmen (FAZ)
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen! 50.7224861111117.1166411111111Koordinaten: 50° 43′ 21″ N, 7° 7′ 0″ O
Nachgeordnete Behörden des Bundesministeriums für Wirtschaft und TechnologieBundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe | Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle | Bundeskartellamt | Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen | Germany Trade and Invest | Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Wikimedia Foundation.