Schaden (Recht)

Schaden (Recht)

Im rechtswissenschaftlichen Sinn ist ein Schaden eine materielle oder ideelle Verschlechterung eines Rechtsgutes, die durch ein schädigendes Ereignis entsteht. Der Zustand des Rechtsgutes unmittelbar vor dem schädigenden Ereignis wird mit dem Zustand nach dem schädigenden Ereignis verglichen. Der Unterschied zwischen beiden ist der Schaden.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird der verursachte Schaden dem Schädiger zugerechnet, sodass er Schadensersatz leisten muss.

Zurechnungsgründe sind meist:

In der Schifffahrt wird ein gegebenenfalls eingetretener Schadensfall mit Hilfe der Verklarung untersucht.
Das Rechtsgebiet, das sich mit der Überwälzbarkeit des Schadens beschäftigt, ist das Schadenersatzrecht.

Der Begriff nach deutschem Recht

Ein Schaden im Sinne des § 249 BGB (aus Sicht der Differenzhypothese) ist ein unfreiwilliges Vermögensopfer (im Gegensatz zur Aufwendung, die ein freiwilliges Vermögensopfer ist.)

Der Begriff nach österreichischem Recht

Das österreichische Recht geht von einem weitem Schadensbegriff aus. Gemäß § 1293 ABGB ist ein Schaden "jeder Nachteil, welcher jemandem am Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefügt wird".

Besondere Haftungstatbestände (in Österreich: Amtshaftpflichtgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, etc.) sowie Gefährdungshaftungen können dieses System modifizieren.

Siehe auch

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