- Schaden
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Schaden ist ein Nachteil durch Minderung oder Verlust an Gütern und damit das Gegenteil von Nutzen oder auch negativer Nutzen. Schaden kann materiell oder immateriell sowie tatsächlich oder erwartet sein. Allgemein lässt sich Schaden als Abnahme von Freiheit und Nutzen als Zunahme von Freiheit beschreiben.
Inhaltsverzeichnis
Arten von Schäden
Schäden können in verschiedenen Formen und aus verschiedenen Gründen auftreten und werden unter anderem nach der Art der Schädigung, nach der Schadensursache oder nach dem geschädigten Objekt unterschieden. Beispiele für letzteres sind der Bau-, Elektronik-, Fahrzeug- oder Motorschaden sowie der Wald- und der Flurschaden. Nach der Ursache der Schädigung benannt sind dagegen zum Beispiel Blitz-, Brand-, Feuchtigkeits-, Trittschaden oder Transportbruch. Auf den Umfang der Schädigung beziehungsweise des notwendigen Ersatzes beziehen sich die Bezeichnungen Teilschaden und Totalschaden. Neben sachlichen, materiellen Schäden gibt es beispielsweise noch immaterielle Schäden wie Ansehensverlust oder Rufschädigung durch üble Nachrede.
Juristischer Schaden
Schaden ist auch ein juristischer Fachbegriff. Im rechtswissenschaftlichen Sinn ist ein Schaden eine materielle oder ideelle Verschlechterung eines Rechtsgutes, die durch ein schädigendes Ereignis entsteht. Der Zustand des Rechtsgutes mit dem schädigenden und ohne das schädigende Ereignis wird verglichen. Der Unterschied zwischen beiden ist der Schaden. Es wird unterschieden zwischen Sachschaden, Personenschaden, Vermögensschaden, immateriellem Schaden und Streuschaden einerseits sowie zwischen positivem Schaden und entgangenem Gewinn andererseits. Die Sachbeschädigung ist ein Tatbestand, der sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen auslösen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der verursachte Schaden dem Schädiger zugerechnet, sodass er Schadensersatz leisten muss. In diesem Zusammenhang von Bedeutung sind die Schadensminderungspflicht des Geschädigten sowie die Drittschadensliquidation beim Auseinanderfallen von Anspruchsinhaber und Geschädigtem. In der Schifffahrt wird ein gegebenenfalls eingetretener Schadensfall mit Hilfe der Verklarung untersucht. Das Rechtsgebiet, das sich mit der Überwälzbarkeit des Schadens beschäftigt, ist das Schadenersatzrecht.
Der Begriff nach deutschem Recht
Ein Schaden im Sinne des § 249 BGB (aus Sicht der Differenzhypothese) ist ein unfreiwilliges Vermögensopfer (im Gegensatz zur Aufwendung, die ein freiwilliges Vermögensopfer ist.) Klarzustellen ist hierbei, dass § 249 BGB entgegen einer weit verbreiteten Fehlvorstellung gerade keinen Vermögensschaden voraussetzt, wie allein der Wortlaut der Norm deutlich macht. Erfasst wird jede Art von Schäden.
Der Begriff nach österreichischem Recht
Das österreichische Recht geht von einem weiten Schadensbegriff aus. Gemäß § 1293 ABGB ist ein Schade (sic) "jeder Nachtheil, welcher jemanden an Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefüget worden ist". Besondere Haftungstatbestände (in Österreich: Amtshaftpflichtgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, etc.) sowie Gefährdungshaftungen können dieses System modifizieren.
Bewertung von Schäden
Die Bewertung von Schäden ist oft problematisch, weil kein einheitlicher Bewertungsmaßstab existiert oder möglich ist. Begriffe wie hoher Schaden, geringer Schaden oder auch positiver Schaden lassen ebenfalls keine vergleichbare Aussage zur Wertigkeit eines Schadens zu. Daher gilt im Schadenersatzrecht der sogenannte normative Schadensbegriff. Mit zu berücksichtigen sind Streuschäden, die nicht direkt auf einen Schadensfall anzurechnen sind, sondern deren Folgekosten darstellen, wie zum Beispiel Schienenersatzverkehr oder Taxirechnungen von Fahrgästen nach Sperrung einer Eisenbahnstrecke.
Allgemein lässt sich der Wert eines Schadens jedoch als Gegenwartswert, das heißt als Summe zukünftiger und auf die Gegenwart bezogener Teilschäden beschreiben. Diese wiederum können als einzelbewertete Reduzierung von Verfügungsmacht, Verfügungsgewalt beziehungsweise Kontrolle oder Handlungsraum, Handlungsmöglichkeiten beziehungsweise Chancen, sprich Wahlfreiheit oder Freiheit in einer bestimmten Periode beschrieben werden.
Praktisch bietet sich die Möglichkeit, die durch den Schaden beziehungsweise die durch das schädigende Ereignis verursachte Veränderung, das heißt den Wegfall positiver und die Zunahme negativer zukünftiger Zahlungsströme als Zahlungsreihe zu modellieren und deren Barwerte zu summieren. Dafür bietet sich das Discounted Cash Flow-Modell, eventuell ergänzt um eine Kaufkraftbereinigung, an.
Siehe auch
- Erwartungsnutzen
- Erwartungsschaden
- Gefährdungsschaden
- Havarie
- Kollateralschaden
- Nutzen
- Schaden (Recht)
- Schadenersatzrecht
- Schadenfreiheitsrabatt
- Schadenfreude
- Schadenmanagement
- Schadenrückstellung
- Schadensersatz
- Schadensersatzklage
- Schadensmodell
- Schadensschwere
- Schadenszauber
- Schädling
- Schadstoff
- Schuldrecht
- Verlust
- Versicherungswesen
Weblinks
Wikiquote: Schaden – ZitateWiktionary: Schaden – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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