- Schatzmeister
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Ein Schatzmeister, auch Kassenführer, Kassierer, Kassier, Kassenwart, Quästor[1], Treasurer oder Finanzvorstand ist die Person im Vorstand einer Gesellschaft, die für die Verwaltung von Kasse und Finanzen zuständig ist.
Der Kassenwart oder die Kassenwärtin ist in der Regel für die Buchführung und Kassenführung verantwortlich und legt der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht vor. Zusätzlich wird die Kassenführung durch Kassenprüferinnen und Kassenprüfer geprüft, die der Mitgliederversammlung ebenfalls berichten.
In der Regel haftet ein Verein für seine geschäftliche Tätigkeit nur mit dem Vereinsvermögen; das Privatvermögen der Mitglieder und des Vorstandes bleibt unberührt, wenn nicht ein Haftungsfall vorliegt.
Im Einzelnen werden die Rechte und Pflichten des Schatzmeisters oder der Schatzmeisterin durch die Satzung geregelt.
Einzelnachweise
- ↑ gebräuchlich in Süddeutschland und der Deutschschweiz sowie im Kontext von Studentenverbindungen, siehe Eintrag im Variantenwörterbuch des Deutschen, 2004, S.602, auf books.google.com
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