Schiffsbeteiligung

Schiffsbeteiligung

Bei Schiffsfonds oder auch Schiffsbeteiligungen handelt es sich um geschlossene Fonds, bei denen das eingesammelte Kapital in den Bau oder den Erwerb von Seeschiffen investiert wird.

Wie bei geschlossenen Fonds generell können Investoren/Anleger nur während eines bestimmten Zeitraums (Platzierungszeitraum) der Schiffsgesellschaft beitreten. Nachdem genügend Anleger dem Fonds beigetreten sind und das notwendige Eigenkapital eingeworben wurde, wird der Fonds geschlossen.

Eigner der CMA CGM Vela, dem größten Containerschiff unter deutscher Flagge, ist ein Schiffsfond mit Sitz in München.

Inhaltsverzeichnis

Merkmale eines Schiffsfonds

  • Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist an einer Gesellschaft (er erwirbt einen Anteil am Gesellschaftskapital)
  • Es ist eine langfristige Investition mit in der Regel 10 bis 25 Jahren Laufzeit.
  • Das konkrete Investitionsobjekt steht fest; in der Regel ist es kein „Blind Pool“.
  • Unternehmerische Investition mit Chancen und Risiken
  • Da die Anleger Eigenkapital der Gesellschaft zur Verfügung stellen, gibt es keinen Anspruch auf eine feste Verzinsung oder auf einen festen Rückzahlungstermin. Vielmehr werden sie an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Fondsgesellschaft beteiligt.
  • Die Risiken können zu einem Totalverlust der Beteiligung führen.
  • Es existiert ein vorformuliertes Vertragswerk, mindestens ein Gesellschafts- und Treuhandvertrag, auf das der einzelne Anleger keinen Einfluss hat.
  • Es existiert ein Verkaufsprospekt, in dem die wesentlichen Angaben zum Investment und die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen beschrieben sind.
  • Für die Chance eines Verkaufs der Beteiligung besteht keine Gewähr; Zweitmärkte sind derzeit noch im Aufbau.
  • Es bestehen keine staatlichen Kontrollen. Anbieter von Schiffsfonds benötigen keine staatliche Erlaubnis und müssen keinen Befähigungs- oder Zuverlässigkeitsnachweis erbringen. Es gibt keine Vorschriften, in welche Schiffe investiert werden darf oder wie ein Fonds konzipiert werden muss.

Rechtliche Grundlagen

Schiffsfonds werden i. d. R. in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG aufgelegt. Der Anbieter, auch Initiator oder Emissionshaus genannt, bietet über Banken oder über freie Vermittler interessierten Anlegern eine Beteiligung an dem Kommanditkapital der Gesellschaft an. Die Geschäftsführung obliegt dem persönlich haftenden Gesellschafter, in der Regel einer Komplementär-GmbH, die zur Vertretung der Fondsgesellschaft berechtigt ist. Die Anleger haben als Kommanditisten grundsätzlich keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. Den Anlegern als begrenzt haftende Mitunternehmer stehen Mitwirkungs- und Kontrollrechte sowie eine Ergebnisbeteiligung und ein Anteil am Auseinandersetzungsguthaben gemäß den Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu. Anleger haben zumeist die Wahl, entweder als direkte Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen zu werden, oder sich über einen Treuhänder mittelbar an der Gesellschaft zu beteiligen. Der Treuhänder verwaltet den Anteil im eigenen Namen auf Rechnung des Treugebers. Der Name des Anlegers taucht bei einer treuhänderischen Beteiligung aber nicht im Handelsregister auf.

Grundlage der Beteiligung ist ein vom Anbieter vorgegebenes Vertragswerk (insbesondere Gesellschafts- und Treuhandvertrag) sowie der Emissionsprospekt, der vor Verkaufsbeginn seit dem 1. Juli 2005 einer Genehmigungspflicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), unterliegt. Die Genehmigung durch die BaFin stellt dabei nur eine rein formale Prüfung hinsichtlich erforderlicher Angaben im Prospekt dar (Grundlage ist die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung). Die BaFin überprüft nicht, ob die Angaben im Prospekt richtig sind oder ob die Beteiligung wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Angaben im Prospekt unterliegen einer Prospekthaftung. Gemäß § 8g VerkProsG muss der Prospekt alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthalten, die notwendig sind, um dem Publikum eine zutreffende Beurteilung des Emittenten und der Vermögensanlagen zu ermöglichen (Generalnorm). Ein vom Anbieter beauftragter Wirtschaftsprüfer prüft auf Basis des IdW S4 Standards die rechtlichen und wirtschaftlichen Angaben im Prospekt auf Basis der geschlossenen Verträge. Ergebnis dieser Prüfung ist ein schriftliches Prospektprüfungsgutachten.

Da es keine staatlichen Vorschriften für Anbieter von Schiffsfonds gibt, hat der Anbieter hohe Gestaltungsfreiheiten bei der Erstellung der maßgeblichen Verträge (Gesellschafts- und Treuhandvertrag). Demzufolge sind unterschiedliche Verträge am Markt anzutreffen. Die Bandbreite reicht dabei von ausgewogenen Verträgen mit fairer Berücksichtigung der Anlegerinteressen bis hin zu Verträgen, die die Kontroll-, Eingriffs-, Auskunfts- und Mitbestimmungsrechte der Anleger, soweit gesetzlich abdingbar, ausschließen.

Haftung des Anlegers/Zeichners:

Die Auszahlungen setzen sich aus realisierten Gewinnen und/oder aus Rückzahlungen des Gesellschaftskapitals zusammen. In dem Umfang, in dem durch Rückzahlungen die gezeichnete Pflichteinlage unter die im Handelsregister eingetragene Haftsumme (auch Hafteinlage genannt) sinkt, entsteht eine unmittelbare Haftung des Anlegers Dritten gegenüber nach § 172 Abs. 4 HGB. Im Insolvenzfall kann dann die Rückzahlung von Ausschüttungen verlangt werden. Anleger sollten darauf achten, dass nur ein kleiner Teil der Pflichteinlage als Haftsumme eingetragen wird. Die mögliche Außenhaftung kann in Verbindung mit einem kreditfinanzierten Beteiligungskauf das sonstige Vermögen des Anlegers gefährden.

Steuerliche Grundlagen

Das steuerliche Ergebnis wird von der Gesellschaft ermittelt und rechnerisch auf die Anleger verteilt. Steuerpflichtig für Gewinneinkünfte sind die Gesellschafter im Rahmen ihrer Einkommensteuer, nicht das Unternehmen (steuerliche Transparenz der KG). Das steuerliche Ergebnis ist völlig unabhängig von der Ausschüttungshöhe.

Schiffsfondsgesellschaften erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn die Gesellschaft nachhaltig und selbstständig am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und das Kostenrisiko aus dem Schiffsbetrieb trägt. Die Gesellschaft kann den steuerlichen Gewinn pauschal nach der Nettoraumzahl des Schiffes ermitteln (pauschalierte Gewinnermittlung nach § 5a EStG, sogenannte Tonnagesteuer), vorausgesetzt, dass sie einen entsprechenden Antrag stellt, das Schiff im internationalen Verkehr betrieben wird, die Bereederung des Schiffes im Inland erfolgt, die Geschäftsleitung der Fondsgesellschaft ihren Sitz im Inland hat und das Schiff in einem deutschen Register eingetragen ist. An diesen Antrag ist die Gesellschaft 10 Jahre lang gebunden. Die Anwendung der Tonnagesteuer führt zu geringen, pauschal ermittelten Gewinnen der Gesellschaft unabhängig von der realen Gewinn- oder Verlustsituation. Für die Kommanditisten führt die Tonnagebesteuerung zu einem geringen steuerpflichtigen Gewinn aus der Beteiligung in Höhe von etwa 0,1 bis 0,4% pro Jahr bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital (abhängig von der Nettoraumzahl des Schiffes und der Höhe des Gesellschaftskapitals). Auf diesen Gewinn ist dann der individuelle Steuersatz zu entrichten. Zu beachten ist, dass mit der Tonnagesteuer eventuell spätere Gewinne aus der Veräußerung des Schiffes bereits abgegolten sind.

Erbschafts- und schenkungssteuerlich sind Schiffsbeteiligungen sehr interessant. Sofern der Anleger in das Handelsregister eingetragen wurde (direkte Beteiligung), kommt er nach derzeitiger Rechtslage in den Genuss

  • der niedrigen erbschafts- und schenkungssteuerlichen Werte: Bemessungsgrundlage ist der anteilige Steuerbilanzwert; häufig sind die Werte bedingt durch die degressive Afa und die mit den Auszahlungen bereits erfolgten Rückzahlungen von Teilen der Einlage negativ (bei Schenkungen können keine negativen Werte übertragen werden);
  • den Freibetrag von 225.000 Euro, der nur einmal alle 10 Jahre ausgenutzt werden kann;
  • den Bewertungsabschlag von 35% gemäß § 13a ErbStG;
  • die Tarifbegrenzung gemäß § 19a ErbStG.

Die steuerlichen Vergünstigungen entfallen jedoch nachträglich, wenn die Beteiligung innerhalb von fünf Jahren verkauft wird, die Gesellschaft aufgegeben wird oder die vom Erben/Beschenkten innerhalb von 5 Jahren getätigten Entnahmen die Summe seiner Einlagen und der zuzurechnenden Gewinnanteile um mehr als 52.000 € übersteigen. Für eine mittelbare/treuhänderische Beteiligung gelten die genannten steuerlichen Vorteile allerdings nicht!

Das Bundesverfassungsgericht hat am 31. Januar 2007 den Beschluss des Ersten Senats vom 7. November 2006 veröffentlicht (AZ: 1 BvL 10/02). Nach diesem Urteil ist die oben beschriebene Bevorzugung auch von Schiffsbeteiligungen gegenüber anderen Vermögenswerten im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer grundgesetzwidrig. Die jetzige Rechtslage bleibt bis zu einer Neuregelung weiterhin anwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2008 zu treffen. Wie die Neuregelung inhaltlich gestaltet wird ist offen.

Fondskonzeptionen / Fondsrechnungen

Nach der Einführung des § 15 b EStG im Dezember 2005 wurde die Neukonzeption von Schiffsfonds mit Anfangsverlusten über 10% des Kommanditkapitals (Steuerstundungsmodelle) unterbunden. Auch die in der Branche über viele Jahre beliebten sogenannten Kombi-Modelle (steuerliche Anfangsverluste in den ersten Jahren mit anschließendem Wechsel zur Tonnagebesteuerung) gehören damit der Vergangenheit an. Betroffen sind alle Schiffsfonds, für die nach dem 10. November 2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde oder bei denen der Anleger nach dem 10. November 2005 beigetreten ist (Rückwirkung des Gesetzes).

Als Folge dieser gesetzlichen Änderung werden von den Anbietern derzeit renditeorientierte Fondsprodukte auf den Markt gebracht, die von der Tonnagebesteuerung profitieren. Die prognostizierten Renditen der Anbieter sind in den letzten Jahren rückläufig. Wurden 2002 durchschnittlich noch rund 9,5% Nachsteuerrendite in Aussicht gestellt, reduzierte sich die Nachsteuerrendite kontinuierlich in den Jahren 2002 bis 2006. 2006 betrug die durchschnittlich erwartete Nachsteuerrendite rund 6,8%. Die Weichkosten (im Wesentlichen Vertriebskosten und Gebühren der Anbieter) sind von 27,6% des Eigenkapitals inklusive Agio in 2003 auf 23,3% in 2007 zurückgegangen. Das durchschnittliche Fondsvolumen eines Schiffsfonds betrug 2007 rund 53,5 Mio. Euro.

Eine Analyse des Unternehmens TKL Fonds zum Ausschüttungs- und Tilgungsverhalten von 1.040 laufenden Schiffsfonds aller wesentlichen Emissionshäuser zum 31. Dezember 2005 hat folgende Resultate geliefert (Werte auf volle % gerundet):

                          Tilgungen        Ausschüttungen
        über Plan             61%                 26%
        im Plan               18%                 28%
        unter Plan            21%                 46%.

Festzustellen ist, dass Sondertilgungen zum üblichen Verfahren von Emissionshäusern gehören während gleichzeitig mehr Schiffsfonds die Ausschüttungsprognosen nicht erfüllt als übererfüllt haben.

Schiffsfonds werden fast ausschließlich als Euro- oder US-Dollar-Fonds aufgelegt. Gängige Fondskonzeptionen sind:

  • Einzelschiff mit mittel- oder langfristigem Chartervertrag;
  • Einzelschiff, welches auf Reisebasis beschäftigt wird (Trampschifffahrt/Pool);
  • Flotte gleicher Schiffe;
  • Flotte verschiedenartiger Schiffe;
  • Dachfonds.

Bei dem Anlageobjekt kann es sich um ein gebrauchtes Schiff handeln oder um einen Neubau. Die gängigen Schiffsarten sind Containerschiffe, Tanker und Massengutfrachter (Bulker) aller Größenklassen. Aber auch Spezialschiffe werden im Markt angeboten. Die Fondsgesellschaft überlässt das bemannte und betriebsbereite Schiff einem Unternehmen und erhält hierfür die vereinbarten Chartereinnahmen (üblich in US-Dollar). Aus diesen Einnahmen werden nach Abzug der Schiffsbetriebs- und Managementkosten, Zinsen und Tilgungen für aufgenommene Darlehen und den Verwaltungskosten die Auszahlungen für die Kommanditisten bestritten. Über- oder Unterdeckungen hieraus verändern die vorhandenen Liquiditätsreserven. Die langfristige Prognoserechnung im Prospekt zeigt die kalkulierten Ein- und Ausgaben sowie die geplanten Auszahlungen an die Kommanditisten. Wie viel das Schiff gekostet hat und welche Kosten für die Vermittlung des Eigenkapitals und die Gebühren des Anbieters anfallen, ist der Mittelverwendungsrechnung zu entnehmen. Die Mittelherkunftstabelle gibt Aufschluss über die Finanzierung der Gesamtkosten und das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital. Die Kapitalrückflussrechnung zeigt die vom Anbieter prognostizierten Auszahlungen, die Steuerbelastung und die Nettorückflüsse an die Anleger. Zu beachten ist, dass die Auszahlungen an die Kommanditisten Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft darstellen.

Im Rahmen der langfristigen Prognoserechnungen werden von den Anbietern Annahmen zu diversen Faktoren der Prognoserechnung getroffen (Wechselkurse, Zinssätze, Schiffsbetriebskosten, Anschlusscharterraten, off-hire Tage, Verkaufserlös des Schiffes, etc.). Je nach konservativer oder progressiver Wahl der diversen Parameter lassen sich beliebige Ausschüttungen und Renditen darstellen. Bei den prognostizierten Ausschüttungen und Renditen müssen also stets die Annahmen der Fondsrechnung hinterfragt werden, ob diese nachhaltig erzielbar sind!

Will man beurteilen, ob ein Schiffsinvestment auf solider Grundlage steht, sind folgende Punkte ausschlaggebend:

Öltanker Abqaiq
  • ein guter Einstandspreis des Schiffes,
  • ein marktgerechtes, qualitativ ordentliches Schiff,
  • eine Erstcharter mit einem belastbaren Charterer, die in einem guten Verhältnis zum Kaufpreis steht,
  • eine kalkulierte Anschlusscharterrate, die nachhaltig erzielbar erscheint,
  • realistische Schiffsbetriebskosten und off-hire Zeiten,
  • nicht überzogene Weichkosten oder Gewinnbeteiligungen des Anbieters.

Die zukünftig erzielten Rückflüsse des Anlegers aus dem Schifffonds hängen dann in erster Linie von den zukünftigen Entwicklungen des Chartermarktes, der Zinsen und Wechselkurse sowie der Betriebskosten ab. Bei den Betriebskosten sind derzeit deutliche Steigerungen durch Personalengpässe, Preissteigerungen bei Schmier- und Betriebsstoffen, knappe Ersatzteil- und Werftkapazitäten festzustellen.

Der Markt für Schiffsfonds

Mitte der 90er Jahre wurden durchschnittlich rund 1,5 Mrd. € Eigenkapital pro Jahr platziert. In den Folgejahren ging das platzierte Eigenkapital bis auf 1,04 Mrd. € 1999 zurück um dann bis 2002 wieder ein Niveau von 1,3 Mrd. € zu erreichen. Je nach Quelle werden unterschiedliche Zahlen zum Gesamtmarkt für Schiffsfonds veröffentlicht z. B. mit oder ohne Berücksichtigung von Private Placements. Nachfolgend Jahreszahlen zum Markt von zwei unterschiedlichen Quellen:

FTD vom 15. Februar 2008 / Scope Jahrbuch geschlossene Fonds 2007/2008

2004 2,91 Mrd. € / 2,48 Mrd. €

2005 2,96 Mrd. € / 2,76 Mrd. €

2006 2,55 Mrd. € / 2,31 Mrd. €

2007 3,58 Mrd. € / 3,00 Mrd. €.

VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. :

2008 2,48 Mrd. €

Analog mit den Eigenkapitalvolumina veränderten sich die jeweiligen Fondsvolumina. Wurden Mitte der neunziger Jahre durchschnittlich rund 3,5 Mrd. € Fondsvolumen jährlich realisiert, gingen die Werte bis 1999 auf lediglich 2,34 Mrd. € zurück um in den Folgejahren stark anzusteigen (Angaben aus Scope Jahrbuch geschlossene Fonds 2007/2008):

2000 3,11 Mrd. €

2001 3,37 Mrd. €

2002 3,81 Mrd. €

2003 5,83 Mrd. €

2004 5,98 Mrd. €

2005 6,75 Mrd. €

2006 5,60 Mrd. €

2007 7,05 Mrd. €

VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. :

2008 5,7 Mrd. €

Schiffsfonds sind 2008 nach den Immobilienfonds mit rund 30% des platzierten Eigenkapitals das zweitstärkste Segment im Bereich Geschlossener Fonds. Im Jahr 2006 wurden insgesamt 672 Verkaufsprospekte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin zur Genehmigung eingereicht. Schiffsfonds waren mit 192 eingereichten Verkaufsprospekten das mit Abstand stärkste Segment. Containerschiffsfonds stellen traditionell das stärkste Segment, gefolgt von Tankerfonds(in etwa gleichstark Rohöltanker und Produkte- und Chemikalientanker). Massengutfrachter (Bulker) hatten in der Vergangenheit nur kleinere Marktanteile wurden in 2008 durch den Boom in diesem Segment verstärkt angeboten. Nach Angaben des VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. wurden 2008 rund 38% des Eigenkapitalvolumens über Banken vertrieben, 43% von freien Anlageberatern und Maklerpools, 5% über den Direktvertrieb der Anbieter und 15% über sonstige Wege. Der VGF schlüsselt auch die Struktur der Zeichner des Jahres 2008 wie folgt auf: 62% der Zeichner sind männlich, 36% weiblich und 2% juristische Personen. Die Altersstruktur beträgt 0,04% bis 18 Jahre, 3,31% 19-30 Jahre, 9,13% 31-40 Jahre, 21,97% 41-50 Jahre, 24,75% 51-60 Jahre, 27,09% 61-70 Jahre und 12,66% über 70 Jahre. Als Umsatz 2008 im Zweitmarkt werden für Schiffsbeteiligungen 169 Mio. Euro angegeben.

Die Anbieter

Auf die fünf größten Emissionshäuser im Bereich Schiffsfonds des Jahres 2006 (MPC Capital, HCI Capital, Dr. Peters, Lloyd Fonds, König & Cie.) entfiel ein Marktanteil von rund 56% des insgesamt platzierten Eigenkapitals von 2,3 Mrd. Euro. Die Top 20 Anbieter haben einen Marktanteil von rund 91%. 2006 waren insgesamt 53 Anbieter aktiv, davon 15 Newcomer. Die Anbieterstruktur ist mittelständisch geprägt. Während kleinere Emissionshäuser häufig nur aus bis zu 10 Personen bestehen, erreichen führende Anbieter im Schiffsbereich eine Gesamtstärke von 100 bis etwa 300 Mitarbeitern.

Worauf man als Anleger achten sollte

Richtig konzipierte Schiffsfonds, die an die richtige Anlegergruppe verkauft werden, können ein sehr sinnvolles Investment darstellen. Gleichzeitig besteht aber das Risiko, das investierte Kapital vollständig zu verlieren. Da es keine staatlichen Vorschriften oder Überwachung der Anbieter gibt, ist Vorsicht geboten. Ein solides Grundverständnis über die Investition, die Qualitäten des Anbieters und die Chancen und Risiken, die mit dem Investment verbunden sind, ist unabdingbar.

Für welche Anlegergruppe sind Schiffsfonds geeignet?

Schiffsfonds sind keine Standardkapitalanlagen, sondern riskobehaftete unternehmerische Investitionen. Anleger sollten folgende grundsätzliche Punkte beachten:

  • Schiffsfonds sind nicht für Anleger geeignet, die eine sichere Kapitalanlage suchen, die einen Verlust ihrer Einlage nicht verkraften können oder die auf regelmäßige Ausschüttungen wirtschaftlich angewiesen sind.
  • Nur langfristig nicht benötigte Gelder sollten in Schiffsfonds investiert werden aufgrund der langfristigen Mittelbindung und der nicht gesicherten Verkaufsmöglichkeit im Zweitmarkt.
  • Schiffsfonds sollten nur als Beimischung zum vorhandenen Portfolio dienen, z. B. zur Risikostreuung. Allgemein gilt, dass nicht mehr als 20% des liquiden Kapitals in geschlossene Fonds investiert werden sollte und dass man dieses Kapital über verschiedene Fonds und Fondsarten streuen sollte.
  • Anleger sollten sich im eigenen Interesse informieren und eine eigenständige Meinung zum angebotenen Schiff, dem Anbieter, der Fondskonzeption und den Zukunftsaussichten des betreffenden Marktes bilden.
  • Bedingt durch die sehr geringe Steuerbelastung der Ausschüttungen auf Grund der Tonnagesteuer sind Schiffsfonds besonders für unternehmerisch denkende Anleger interessant, die bereits über Vermögen verfügen und Freibeträge bei Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeschöpft haben.
  • Kritisch zu sehen ist eine (teilweise) Kreditfinanzierung des Beteiligungskaufes. Sollten aus der Beteiligung selbst keine Ausschüttungen erfolgen, müssen Zins- und Tilgungszahlungen komplett aus anderen Mitteln des Anlegers erfolgen. Da das Schiff bereits anteilig mit Fremdkapital finanziert wurde, erhöht eine (teilweise) Beteiligungsfinanzierung den Leverageeffekt erheblich. Zudem sind die Kreditzinsen der Beteiligungsfinanzierung bei Anwendung der Tonnagesteuer nicht als Sonderbetriebsausgaben steuerlich abziehbar.

Worauf sollten Anleger bei der Prüfung der Angebote achten?

  • Passt ein Schiffsfonds generell, das spezielle Fondsangebot, die geplante Zeichnungssumme und die Laufzeit zu meiner Person und meinen Zukunftsplanungen (Vermögens- und Einkommenssituation, Alter, Risikoneigung, individuelle Präferenzen, persönliche steuerliche Situation)?
  • Gibt es wesentlich sinnvollere Alternativen, kaufe ich also eventuell nur einen Schiffsfonds, weil er mir angeboten wird und obwohl z. B. ein Aktien- oder Mischfonds bei der langen Laufzeit wahrscheinlich nicht nur eine wesentlich höhere Rendite bringt sondern auch sicherer ist?
  • Wie attraktiv ist das Angebot im Vergleich zu ähnlichen Produkten? Was sind seine Vor- und Nachteile?
  • Verfügt der Anbieter über ausreichend Erfahrung?
  • Gibt es eine testierte Leistungsbilanz zu den Ergebnissen der bisher aufgelegten Fonds?
  • Da Schiffsfonds zu den provisionsstärksten Anlageprodukten zählen, sollte man von seinem Anlagerberater eine qualifizierte Beratung einfordern, bzw. den Anlageberater wechseln, wenn er nicht die erforderliche Sachkunde besitzt. Es ist leider festzustellen, dass ein Teil der Berater und Vermittler die fachlichen Mindestanforderungen nicht erfüllen. Sie schulden eine eigenständige Prüfung des Angebots und eine Beratung, die die persönliche Situation, die individuellen Ziele und die Risikoneigung und -eignung des Anlegers berücksichtigt. Der Anleger muss über die speziellen Risiken des Angebots aufgeklärt werden. Hat der Berater keine eigenständige Prüfung des Angebotes vorgenommen, muss er den Anleger ausdrücklich hierauf hinweisen. Verstößt der Berater oder Vermittler gegen diese Basisanforderungen, geht er ein hohes Beratungshaftungsrisiko ein, da falsch beratene Anleger diesen Vermittler auf Schadenersatz verklagen können. Nach dem Beschluss des BGH XI ZR 510/07 vom 20. Januar 2009 sind bei einem Beratungsvertrag (aber nicht bei einem Vermittlungsvertrag) die erhaltenen Provisionen dem Kunden gegenüber offenzulegen, um Zitat "... beurteilen zu können, ob die Beklagte und Ihr Berater die Fondsbeteiligung nur deshalb empfahlen, weil sie selbst daran verdienten".
  • Liegt ein IDW-Prospektprüfungsbericht vor oder ist er in Auftrag gegeben?
  • Ist das Schiff modern und marktgerecht konfiguriert und der Preis marktgerecht?
  • Sind die kalkulierten Kosten des Anbieters und die Vertriebskosten branchenüblich?
  • Verfügt das Schiff über eine solide Anfangsbeschäftigung (Charterbonität, Charter steht im vernünftigen Verhältnis zum Kaufpreis)?
  • Sind die Annahmen für die Anschlusscharter realistisch? Wie sind die Zukunftsaussichten? Bei Poolschiffen: Sind die erwarteten Pooleinnahmen realistisch?
  • Sind die Fremdkapitalquote und die Tilgungsdauer marktüblich?
  • Sind die Annahmen der Fondsrechnung realistisch (Kreditzinsen, Betriebskosten und off-hire Zeiten des Schiffes, Wechselkursannahmen, Verkaufspreis des Schiffes, etc.)?
  • Wurde die Fondsrechnung durch Kunstgriffe geschönt (z. B. Yen-Finanzierung, kalkulierte Wechselkursgewinne in der Betriebsphase)?
  • Kauf- und Verlängerungsoptionen des Charterers reduzieren die Chancen des Investments. Sind bei Ausübung von Kaufoptionen die zu erwartenden Renditen auch akzeptabel?
  • Gibt es zusätzliche Gewinnbeteiligungen des Anbieters, die die wirtschaftlichen Chancen der Anleger reduzieren?
  • Bestimmte Fondskonstruktionen (GbR, noch nicht eingetragene Fondsgesellschaft) können zu hohen Haftungsrisiken über die Einlage hinaus führen. Der Anleger sollte ferner darauf achten, dass keine Nachschusspflichten bestehen und dass nur ein geringer Teil der Pflichteinlage als Haftsumme eingetragen wird.

Informationsquellen

  • Der Verkaufs- oder Emissionsprospekt mit Zeichnungsschein: Der Verkaufs- oder Emissionsprospekt unterliegt der Prospekthaftung und wird von Wirtschaftsprüfern unter Erstellung eines Prospektprüfungsgutachtens geprüft. Hier werden das Investitionsobjekt, die Rahmenbedingungen sowie die Chancen und Risiken genau geschildert. Sonstige Vertriebsunterlagen hingegen unterliegen keiner Prüfung.
  • Im Gesellschaftsvertrag sind alle wesentlichen Vereinbarungen enthalten. Er ist die vertragliche Grundlage des Beitritts. Ihn und den Treuhandvertrag sollte man immer detailliert lesen.
  • Das Prospektprüfungsgutachten des beauftragten Wirtschaftsprüfers wird interessierten Anlegern auf Wunsch in der Regel kostenlos zugeschickt. Hierin ist nachzulesen, ob der Verkaufsprospekt den IDW S4 Anforderungen genügt, oder ob es materielle Beanstandungen gibt. Ein beanstandungsfreies Gutachten heißt, dass der Prospekt richtig, vollständig und klar ist. Eine Bewertung des Angebotes ist damit nicht verbunden.
  • Die testierte Leistungsbilanz gibt Aufschluss über die Erfahrung des Anbieters und die Ergebnisse von früheren Fonds und kann im Regelfall auf der Homepage des Anbieters abgerufen werden.
  • Es gibt Fondsanalysen unterschiedlicher Qualität von verschiedenen Anbietern (z. B. Scope, TKL Fonds, GUB, kapital-markt intern, Loipfinger, Nerb, etc.)
  • Es gibt Fachliteratur zu Geschlossenen Fonds, die auch Schiffsfonds und deren Spezifika beschreiben, z. B. Stefan Löwer, Geschlossene Fonds, herausgegeben von DFI GmbH im Jahr 2006, ISBN 3-9810242-1-4; Zahlen zum Markt in Scope Group, Jahrbuch Geschlossene Fonds 2007/2008, herausgegeben von Florian Schoeller und Dr. Martin Witt, ISBN 978-3-9812028-0-9; Lüdicke/Arndt, Geschlossene Fonds, 4. Auflage, erschienen 2007 bei C.H. Beck, ISBN 3-406-53795-2, Optimal investieren mit Geschlossene Fonds von Jürgen Raeke und Michael Schramm herausgegeben von Finanzbuch Verlag ISBN 3-89879-087-8, Edmund Pelikan BeteiligungsKompass 2008 herausgegeben von BeteiligungsVerlag (EPK) ISBN 978-3-937853-04-8.
  • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt auf ihrer Homepage www.bafin.de unter "Hinterlegte Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte" eine Übersicht der seit dem 1. Juli 2005 gestatteten Verkaufsprospekte zur Verfügung.

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