- Schirmherrschaft
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Als Schirmherr oder (in der Schweiz) Patron wird eine (meist prominente) Persönlichkeit oder eine Organisation bezeichnet, die mit ihrem Namen eine Veranstaltung oder eine gemeinnützige Organisation unterstützt.
Der Nutzen besteht gegebenenfalls in einem Image-Gewinn für beide Seiten. Manche Schirmherren unterstützen aber auch mit aktiver Werbung und setzen ihre guten Kontakte dafür ein, weitere Unterstützer zu gewinnen. Schirmherrschaft ist jedoch – anders als Werbung oder auch Sponsoring – üblicherweise nicht mit Geldflüssen verbunden.
Im Mittelalter war ein Schirmherr ein Adliger, der unter Bezahlung des Schirmgeldes einer sozialen, religiösen oder wirtschaftlichen Gruppe militärischen Schutz gewährleistete. Beispielsweise konnte dies ein Kloster sein, dessen Wehrfähigkeit beschränkt war oder aber auch eine Zunft oder die jüdische Gemeinschaft eines bestimmten Gebietes. Dieser Schutz wurde aber nicht immer wirklich geleistet.
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