- Schleiernahme
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Die Schleiernahme kennzeichnete im Mittelalter die Aufnahme einer meist höhergestellten Witwe in den kirchlichen Stand der Witwen. Eine Witwe, die sich für ein gottgeweihtes Leben entschied, konnte von einem Priester oder Bischof die Witwenweihe empfangen, ohne in ein Kloster einzutreten. Sie versprach Keuschheit, verzichtete also auf eine Wiederheirat. Weiterhin wurden von ihr Demut (humilitas), Gehorsam (obedientia), Nächstenliebe (caritas) und gute Werke (bonorum operum) erwartet. Bei der Zeremonie wurden die Kleider der Witwe gesegnet und sie legte einen Schleier an, der ihren Stand nach außen hin sichtbar machte. Bekannte Frauen, die dem Stand der Witwen angehörten, waren die Kaiserin Agnes von Poitou, die Königin Richenza von Polen sowie die Markgräfin Judith von Baden.
Seit dem zweiten Vatikanischen Konzil gab es in der römisch-katholischen Kirche verschiedentlich Bestrebungen, den aus der frühen Kirche überlieferten Stand der Witwen wiederaufleben zu lassen. In der orthodoxen Kirche blieb die Witwenweihe dagegen erhalten.
Literatur
- Mechthild Black-Veldtrup: Kaiserin Agnes (1043-1077). Quellenkritische Studien. Böhlau Verlag, Köln 1995, ISBN 3-412-02695-6. (Zur Schleiernahme bes. S. 369 ff)
Kategorien:- Frauengeschichte
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