- Schlichtungsstelle Mobilität
-
Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung eines Verbandes oder eines Vereins, vor der Streitfälle außergerichtlich behandelt werden. In einzelnen Bereichen auch unter dem Namen Schiedsstelle, freiwilliges Schiedsgericht. Erstmals wurde eine Schiedsstelle für Zivilsachen durch die Preußische Schiedsmannsordnung vom 7. September 1827 eingerichtet.
Ärztliche Schlichtungsstelle
Praktisch jede Landesärztekammer in Deutschland unterhält eine Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen. Die Patienten haben die Möglichkeit bei vermuteten Behandlungsfehlern und Kunstfehlern, vor oder anstelle einer Klage die für das jeweilige Bundesland zuständige Gutachter- oder Schlichtungsstelle anzurufen. Gutachterstellen prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht. Sie sind mit Ärzten des entsprechenden Fachgebietes und einem Vorsitzenden, regelmäßig ein Jurist, besetzt. Schlichtungsstellen bemühen sich darüber hinaus um eine Schlichtung des geltend gemachten Anspruches. Deshalb wirken bei diesen Stellen auch Vertreter der Haftpflichtversicherungen mit. Die Verfahren sind für alle Beteiligten freiwillig und im Ergebnis nicht verbindlich. Das Verfahren vor den Gutachterkommissionen ist für die Beteiligten gebührenfrei. Durch die Einschaltung einer Gutachter- oder Schlichtungsstelle wird die Verjährung nicht unterbrochen. Sie wird jedoch dann gehemmt, wenn sich der Arzt an dem Verfahren beteiligt. Dann wird die Dauer des Verfahrens bei der Berechnung der Verjährungsfrist nicht eingerechnet.
Ärztliche Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen gibt es in Stuttgart, München, Frankfurt am Main, Hannover, Düsseldorf, Münster, Mainz, Saarbrücken und Dresden.
Schlichtungsstellen für Kreditinstitute
Private Banken haben in Deutschland im Rahmen einer Kundenbeschwerdestelle im Bundesverband deutscher Banken einen Ombudsmann eingerichtet. In Streitfällen ist für die Banken bis zu einer Streitsumme von bis zu 5.000 Euro die Entscheidung des Ombudsmann bindend.
Die Volks- und Raiffeisenbanken unterhalten in Berlin zudem eine eigene Kundenbeschwerdestelle im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Ebenso unterhalten die Regionalverbände der Sparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband einen Obudsmann.
Für Schlichtungsbegehren bei Öffentlichen Banken ist die Kundenbeschwerdestelle im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands in Berlin zuständig.
In Münster (Westfalen) unterhält die Landesbausparkasse (LBS) eine Schlichtungsstelle, deren Schiedsspruch bis zu einer Höhe von 5.000 Euro bindend ist.
Für den Bereich Kreditkarten gibt es außerdem eine Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main.
Schlichtungsstelle für das Versicherungswesen
In Berlin unterhält der Verein Versicherungsombudsmann e.V. eine wichtige Schlichtungsstelle. Im Bereich der Privaten Krankenversicherung und der Privaten Pflegeversicherung gibt es ebenfalls einen Ombudsmann mit Sitz in Berlin-Mitte.
Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD
Am 1. Dezember 2004 hat die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Die Schlichtungsstelle vermittelt in allen Streitfällen zwischen Kunden des öffentlichen Personenfernverkehrs (keine Pauschalreisen) und Unternehmen, bevor es zum Rechtsstreit kommt. Dabei sind alle Probleme von Interesse, die rund um eine Zug-, Bus-, Flug- oder Schiffsreise entstehen können: Verspätung, Überbuchung, Gepäckverlust, verpasste Anschlüsse, falsche Informationen, zu teure Tickets, zu hohe Gebühren, mangelhafter Service etc. Voraussetzung dafür, dass die Schlichtungsstelle tätig wird, ist, dass sich die Fahr- bzw. Fluggäste bereits beim Verkehrsunternehmen beschwert haben.
Die Schlichtungsstelle Mobilität stärkt durch ihre Arbeit die Position der Verbraucher. Neben den Fahrgästen profitieren aber im Gegenzug vor allem auch die Unternehmen selbst von höherer Kundenzufriedenheit, wenn sie sich auf einen Schlichtungsvorschlag einlassen und damit aus einem verärgerten wieder einen zufriedenen Kunden machen.
Schlichtungsstelle für das Kraftfahrzeuggewerbe
Die 15 Landesverbände des Verbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes haben eine Schlichtungsstelle. Der Verband vertritt 47 Fabrikatsvereinigungen und ist in 236 Innungen organisiert, in denen ca. 40.200 Betriebe Mitglied sind. Schlichtungsstellen gibt es in Stuttgart, München, Berlin, Hamburg, Wiesbaden, Rostock, Großburgwedel, Düsseldorf, Kaiserslautern, Koblenz, Saarbrücken, Dresden, Möckern, Kiel und Gera.
Schlichtungsstelle für Telefondienste
Die Bundesnetzagentur in Bonn führt Schlichtungsverfahren nach der im Amtsblatt der Bundesnetzagentur vom 22. Februar 2006 als Mitteilung Nr. 77/2006 veröffentlichten Novellierten Verfahrensordnung (VfOSchli2006) in Verbindung mit § 47 a des Telekommunikationsgesetzes durch. Ein Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich zulässig, wenn der Antragsteller die Verletzung eigener Rechte geltend machen kann, die ihm nach dem in § 47 a TKG genannten Rechten zustehen, kein Gerichtsverfahren mit demselben Gegenstand rechtshängig ist, kein Schlichtungsverfahren mit demselben Streitgegenstand vorliegt oder durchgeführt wurde und vor Antragstellung der Versuch einer Einigung mit dem Antragsgegner unternommen wurde.
Schlichtungsstelle für Reisen
Wer eine Reise Bucht, auch online, kann sich bei Streitfällen an die Reiseschiedsstelle wenden. Der Verein hat das Ziel, durch Vermittlung eines neutralen Dritten bei bestehenden Streitfällen eine für Verbraucher und Reiseanbieter befriedigende, einvernehmliche und rechtsverbindliche Lösung zu finden. Für den Verbraucher entstehen keine Kosten, da die Stelle durch angeschlossene Reiseunternehmen finanziert wird. Paragraph drei der Verfahrensordnung soll die Neutralität des Schlichters garantieren.
Schlichtungsstelle des Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber e.V.
Wer in einem der Mitglieder-Internetshops einkauft und nach dem Kauf eine Beanstandung hat auf die der Shopbetreiber keine oder eine nicht zufriedenenstellende Reaktion liefert, kann sich kostenfrei für Vermittlungsversuche an die Schlichtungsstelle wenden. Durch die jeweilige Mitgliedschaft verpflichtet sich jedes Mitglied die Schlichtungsstelle in ihren Schlichtungsversuchen zu unterstützen und zu respektieren. Sollte ein Mitgliedershop diese Anstrengung nicht fördern, so beendet der Verein die Mitgliedschaft umgehend. Sollte in diesem Fall ein Schlichtungsfall erfolglos sein wird dem Käufer kostenfrei das externe Vereinsparterinkasso zur Eintreibung von gerechtfertigten Forderungen zur Verfügung gestellt.
Weblinks
- [1] Homepage der Schlichtungsstelle Mobilität
- [2] Homepage des Verkehrsclub Deutschland e.V.
- [3] Die Schlichtungsstellen im Versicherungsbereich
- [4] Homepage der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern
- [5] Homepage der Reiseschiedsstelle
- [6] Homepage des Verein
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.