Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung eines Verbandes oder eines Vereins, vor der Streitfälle außergerichtlich behandelt werden. In einzelnen Bereichen ist das Synonym hierfür auch Schiedsstelle oder freiwilliges Schiedsgericht. Erstmals wurde eine Schiedsstelle für Zivilsachen durch die Preußische Schiedsmannsordnung vom 7. September 1827 eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

Ärztliche Schlichtungsstelle

Praktisch jede Landesärztekammer in Deutschland unterhält eine Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen. Die Patienten haben die Möglichkeit bei vermuteten Behandlungsfehlern und Kunstfehlern, vor oder anstelle einer Klage die für das jeweilige Bundesland zuständige Gutachter- oder Schlichtungsstelle anzurufen. Gutachterstellen prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht. Sie sind mit Ärzten des entsprechenden Fachgebietes und einem Vorsitzenden, regelmäßig ein Jurist, besetzt. Schlichtungsstellen bemühen sich darüber hinaus um eine Schlichtung des geltend gemachten Anspruches. Deshalb wirken bei diesen Stellen auch Vertreter der Haftpflichtversicherungen mit. Die Verfahren sind für alle Beteiligten freiwillig und im Ergebnis nicht verbindlich. Das Verfahren vor den Gutachterkommissionen ist für die Beteiligten gebührenfrei. Durch die Einschaltung einer Gutachter- oder Schlichtungsstelle wird die Verjährung nicht unterbrochen. Sie wird jedoch dann gehemmt, wenn sich der Arzt an dem Verfahren beteiligt. Dann wird die Dauer des Verfahrens bei der Berechnung der Verjährungsfrist nicht eingerechnet.

Ärztliche Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen gibt es in Stuttgart, München, Frankfurt am Main, Hannover, Düsseldorf, Münster, Mainz, Saarbrücken und Dresden.

Schlichtungsstellen für Kreditinstitute

Private Banken haben in Deutschland im Rahmen einer Kundenbeschwerdestelle im Bundesverband deutscher Banken einen Ombudsmann eingerichtet. In Streitfällen ist für die Banken bis zu einer Streitsumme von bis zu 5.000 Euro die Entscheidung des Ombudsmann bindend.

Die Volks- und Raiffeisenbanken unterhalten in Berlin zudem eine eigene Kundenbeschwerdestelle im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Ebenso unterhalten die Regionalverbände der Sparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband einen Ombudsmann.

Für Schlichtungsbegehren bei Öffentlichen Banken ist die Kundenbeschwerdestelle im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands in Berlin zuständig.

In Münster (Westfalen) unterhält die Landesbausparkasse (LBS) eine Schlichtungsstelle, deren Schiedsspruch bis zu einer Höhe von 5.000 Euro bindend ist.

Für den Bereich Kreditkarten gibt es außerdem eine Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main.

Schlichtungsstelle für das Versicherungswesen

In Berlin unterhält der Verein Versicherungsombudsmann e.V. eine wichtige Schlichtungsstelle. Im Bereich der Privaten Krankenversicherung und der Privaten Pflegeversicherung gibt es ebenfalls einen Ombudsmann mit Sitz in Berlin-Mitte.

Schlichtungsstellen für den öffentlichen Personenverkehr

Für den öffentlichen Personenverkehr gibt es mehrere Schlichtungs- bzw. Ombudsstellen, an die sich Reisende wenden können, wenn ihre Beschwerde nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Bundesweit und auch länderüberschreitend arbeitet die söp, die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Sie arbeitet sowohl für Reisende im Nah- als auch im Fernverkehr (Bahn, Bus, Flug und Schiff).

Für den regionalen Bahnverkehr gibt es zudem in einigen Ländern regionale Schlichtungsstellen: Baden-Württemberg, die Schlichtungsstelle Nahverkehr Mitte e.V.; Bayern: Ombudsstelle Nahverkehr Bayern; Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland): Ombudsstelle Nahverkehr; Niedersachsen und Bremen: Schlichtungsstelle für den Nahverkehr e. V. (SNUB); NRW: Schlichtungsstelle Nahverkehr NRW e. V. (SNV);

Schlichtungsstelle für das Kraftfahrzeuggewerbe

Die 15 Landesverbände des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) haben eine Schlichtungsstelle. Der Verband vertritt 47 Fabrikatsvereinigungen und ist in 236 Innungen organisiert, in denen ca. 40.200 Betriebe Mitglied sind. Schlichtungsstellen gibt es in Stuttgart, München, Berlin, Hamburg, Wiesbaden, Rostock, Großburgwedel, Düsseldorf, Kaiserslautern, Koblenz, Saarbrücken, Dresden, Möckern, Kiel und Gera.

Schlichtungsstelle für Telefondienste

Die Bundesnetzagentur in Bonn führt Schlichtungsverfahren nach der im Amtsblatt der Bundesnetzagentur vom 22. Februar 2006 als Mitteilung Nr. 77/2006 veröffentlichten Novellierten Verfahrensordnung (VfOSchli2006) in Verbindung mit § 47 a des Telekommunikationsgesetzes durch. Ein Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich zulässig, wenn der Antragsteller die Verletzung eigener Rechte geltend machen kann, die ihm nach dem in § 47 a TKG genannten Rechten zustehen, kein Gerichtsverfahren mit demselben Gegenstand rechtshängig ist, kein Schlichtungsverfahren mit demselben Streitgegenstand vorliegt oder durchgeführt wurde und vor Antragstellung der Versuch einer Einigung mit dem Antragsgegner unternommen wurde.

Schlichtungsstelle für Reisen

Wer eine Reise bucht, auch online, kann sich bei Streitfällen an die Reiseschiedsstelle wenden. Der Verein hat das Ziel, durch Vermittlung eines neutralen Dritten bei bestehenden Streitfällen eine für Verbraucher und Reiseanbieter befriedigende, einvernehmliche und rechtsverbindliche Lösung zu finden. Für den Verbraucher entstehen keine Kosten, da die Stelle durch angeschlossene Reiseunternehmen finanziert wird. Paragraph drei der Verfahrensordnung soll die Neutralität des Schlichters garantieren.

Schlichtungsstelle des Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber e.V.

Wer in einem der Mitglieder-Internetshops einkauft und nach dem Kauf eine Beanstandung hat auf die der Shopbetreiber keine oder eine nicht zufriedenenstellende Reaktion liefert, kann sich kostenfrei für Vermittlungsversuche an die Schlichtungsstelle wenden. Durch die jeweilige Mitgliedschaft verpflichtet sich jedes Mitglied die Schlichtungsstelle in ihren Schlichtungsversuchen zu unterstützen und zu respektieren. Sollte ein Mitgliedershop diese Anstrengung nicht fördern, so beendet der Verein die Mitgliedschaft umgehend. Sollte in diesem Fall ein Schlichtungsfall erfolglos sein wird dem Käufer kostenfrei das externe Vereinsparterinkasso zur Eintreibung von gerechtfertigten Forderungen zur Verfügung gestellt.

Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle für das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist eine neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG. Sie wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingerichtet. Sie klärt Streitigkeiten zwischen Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern und Netzbetreibern und Anwendungsfragen des EEG. Dafür werden verschiedene Verfahrensarten angeboten. Einseitige (rechtliche) Beratung oder Projektrealisierungshilfen sind hiervon ausgeschlossen.

Schweiz

Die wichtigsten öffentlichen Schlichtungsstellen in der Schweiz sind diejenigen des Mietrechts. Beispielsweise kann die Mietpartei eine Mietzins-Erhöhung bis 30 Tage, nachdem sie ihr mitgeteilt wurde, bei der kantonalen Schlichtungsstelle, die paritätisch mit Mieter- und Vermieter-Vertretungen besetzt ist, anfechten (Art. 270 b. Obligationenrecht). Der Gerichtsweg steht unabhängig vom Ausgang eines Verfahrens bei der Schlichtungsstelle offen.

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