Schriftleiter

Schriftleiter

Ein Redakteur (früher Schriftleiter, in der Schweiz auch Redaktor genannt) ist ein Journalist in Presse, Hörfunk, Fernsehen, Internet oder anderen Medien, der innerhalb der Redaktion journalistische Aufgaben übernimmt. Oft ist er für ein bestimmtes Sachgebiet, ein Ressort, zuständig. Ein Redakteur ist im Sprachgebrauch meist ein fest angestellter Journalist. Er muss sich an die publizistische und politische Leitlinie des Mediums halten, die vom Verleger vorgegeben wurde.

Verantwortlich für die Ressorts (etwa die „klassischen“ Ressorts wie Politik, Kultur, Lokales sowie Wirtschaft und Sport) ist der Ressortleiter, ihm unterstellt sind mehrere Redakteure. Verantwortlich für die gesamte Redaktion ist der Chefredakteur oder der Programmdirektor. Bei vielen Verlagen werden überregionalen Sachgebiete in einer Mantelredaktion zusammengefasst. Eine relativ neue Organisationsform ist der Newsdesk. In einem Großraumbüro sitzen Redakteure, die unterschiedliche Themenbereiche verantworten und die entsprechenden Seiten planen. Die Deskredakteure koordinieren dabei häufig auch den Einsatz von Reportern und Lokaljournalisten.

Inhaltsverzeichnis

Aufgabe eines Redakteurs

Die Aufgabe des Redakteurs ist es, aus der Fülle von Informationen, die in die Redaktion gelangen (Beiträge von Korrespondenten, Journalisten, Volontären und freien Mitarbeitern, Meldungen von Nachrichtenagenturen oder Pressestellen), die für Leser, Zuhörer oder Zuschauer interessanten und bedeutsamen Beiträge herauszufiltern und für die nächste Ausgabe der Zeitung (Printmedien, Internet-Zeitung) oder der Nachrichtensendung (Hörfunk, Fernsehen) aufzubereiten. Hierbei muss vor allem die Zielgruppe der Publikation im Vordergrund stehen und herausgearbeitet werden, welche Berichte bzw. Nachrichten für diese von Interesse sind. Er akquiriert auch Bilder - Fotos, Infografiken, Cartoons - für sein Ressort. Ein Redakteur recherchiert auch selbst telefonisch, in Bibliotheken, im Internet oder an Orten aktuellen Geschehens, führt Besprechungen und Interviews und schreibt durchaus daraufhin eigene Artikel für sein Ressort. Grundsätzlich gelten die drei Eckpfeiler der Nachricht: neuwichtiginteressant. Nicht selbst geschriebene Texte werden redigiert (siehe Redaktion, daher stammt auch die Bezeichnung Redakteur). Hat bei den Printmedien vor Jahren der Setzer die Seiten der Zeitung noch mit bleiernen Lettern gesetzt, so ist heute durch die Computertechnik die Gestaltung (das Layout) der Seiten häufig Aufgabe der Redakteure, außerdem ist er für die Formulierungen der Überschriften und Bildunterschriften, so genannte Kurztexte, zuständig.

In großen Fernsehsendern kann es auch andere Strukturen oberhalb der Redaktionsebene geben: Programmgruppen oder Programmbereiche anstelle der Ressorts. Der Planungsredakteur („Planer“) und der „Redakteur vom Dienst“ („RvD“) sind morgens die ersten in der Redaktion. Der Planer bewertet die Meldungslage, recherchiert Themen an und schickt die Redakteure oder Reporter zum Ort des Geschehens. Der „Chef vom Dienst“ („CvD“) verantwortet alle Nachrichten beziehungsweise Sendungen des Tages und ist für die inhaltliche Gestaltung der Hauptausgabe zuständig. Die Redakteure erhalten von der Disposition ein Filmteam (EB-Team). Sie besprechen mit dem Kameramann den redaktionellen Inhalt und die Möglichkeiten der Umsetzbarkeit in Bilder. Der Fernsehredakteur beherrscht Grundkenntnisse der Kameraarbeit und die des meist digitalen Bildschnittes. Im Gegensatz zu den Printmedien und Hörfunk muss der Fernsehredakteur in „Bildern“ denken. Jeder Fernsehbeitrag ist eine Zusammenarbeit des Redakteurs mit dem Kameramann, EB-Techniker und dem Cutter. In einigen Redaktionen ist es üblich, dass der Redakteur den Text (Off-Text) für seinen Beitrag selbst spricht.

Nicht zu verwechseln ist das Berufsbild eines Redakteurs mit dem des technischen Redakteurs.

Situation in Deutschland

Die Berufsbezeichnung Redakteur ist keine geschützte Berufsbezeichnung[1]. Wenn nach Tarifvertrag bezahlt wird, erhält der Redakteur ein Festgehalt, der Mindestsatz wird im Gehaltstarifvertrag festgelegt. Er gilt jedoch nur, wenn entweder Arbeitgeber oder Arbeitnehmer tarifgebunden sind. Der Manteltarifvertrag regelt Dauer der Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Altersversorgung und anderes.

Im Medienbereich darf sich jeder angestellt, selbstständig bzw. freiberuflich als Journalist oder Redakteur betätigen und so bezeichnen.

Die im Artikel 5 des Grundgesetzes verankerte Pressefreiheit garantiert jedermann, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.

In Deutschland wurde 1933 das Schriftleitergesetz erlassen.

Situation in der Schweiz

Redaktoren sind schon lange nicht mehr nur in verkauften journalistischen Erzeugnissen tätig. Viele Journalisten wechseln in Unternehmen und Organisationen, wo sie als PR-Redaktoren tätig sind. Dort arbeiten sie nach den gleichen journalistischen Grundsätzen. Sie schreiben Beiträge für die Hauszeitung, verfassen den Geschäftsbericht oder redigieren eine Ansprache der Direktion.

Literatur

  • Walther von La Roche: Einführung in den praktischen Journalismus, 18. Aufl. Berlin 2008, Econ Journalistische Praxis
  • Claudia Mast (Hrsg.): ABC des Journalismus. Ein Leitfaden für die Redaktionsarbeit. Konstanz 1998. ISBN 3896692399
  • Klaus Meier: Ressort, Sparte, Team, Konstanz 2002
  • Elisabeth Noelle-Neumann, Winfried Schulz, Jürgen Wilke (Hrsg.): Fischer Lexikon. Publizistik Massenkommunikation. Fischer Taschenbuch Verlag Frankfurt 2000. ISBN 3596122600

Einzelnachweise

  1. Stefan Rippler (Hg.): Portal Planet Praktika.

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