Schuldenruf

Schuldenruf

Der Schuldenruf ist im Schweizerischen Recht die Aufforderung an die Gläubiger über Amtsblatt und / oder direkte Schreiben, ihre Forderungen innerhalb eines Monats beim Konkursamt anzumelden.

Mit dem amtlich publizierten Schuldenruf soll festgehalten werden, welche Schulden gegenüber einem Gläubiger vorhanden sind. Der Schuldenruf wird im Konkurs oder beim Nachlassverfahren vorgenommen, aber auch bei Erbschaften


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schuldenruf — Schụl|den|ruf 〈m. 1; schweiz.〉 Aufgebot (für Ansprüche u. Rechte) * * * Schuldenruf,   schweizerisches Recht: die öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Forderungen innerhalb festgesetzter Fristen (Erbfall, Konkurs, Nachlassverfahren,… …   Universal-Lexikon

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht — Das schweizerische Schuldbetreibungs und Konkursrecht ist Teil des Zwangsvollstreckungsrechts. Da Selbsthilfe einem Gläubiger grundsätzlich verboten ist,[1] regelt das SchKG das Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen in der Form von… …   Deutsch Wikipedia

  • Vergleichsverfahren — Ver|gleichs|ver|fah|ren 〈n. 14〉 gerichtliches Verfahren zur Abwendung des Konkurses * * * Ver|gleichs|ver|fah|ren, das (Rechtsspr.): gerichtliches Verfahren zur Abwendung eines drohenden ↑ Konkurses (3) durch einen ↑ Vergleich (3). * * *… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”