Schuldenruf

Schuldenruf

Der Schuldenruf ist im Schweizerischen Recht die Aufforderung an die Gläubiger über Amtsblatt und / oder direkte Schreiben, ihre Forderungen innerhalb eines Monats beim Konkursamt anzumelden.

Mit dem amtlich publizierten Schuldenruf soll festgehalten werden, welche Schulden gegenüber einem Gläubiger vorhanden sind. Der Schuldenruf wird im Konkurs oder beim Nachlassverfahren vorgenommen, aber auch bei Erbschaften


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  • Vergleichsverfahren — Ver|gleichs|ver|fah|ren 〈n. 14〉 gerichtliches Verfahren zur Abwendung des Konkurses * * * Ver|gleichs|ver|fah|ren, das (Rechtsspr.): gerichtliches Verfahren zur Abwendung eines drohenden ↑ Konkurses (3) durch einen ↑ Vergleich (3). * * *… …   Universal-Lexikon

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