- Schulgebühr
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Als Schulgeld bezeichnet man eine Gebühr, die die Erziehungsberechtigten für den Schulbesuch des Kindes bezahlen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Schulgeld in Deutschland
Das Schulgeld für die Volksschule wurde in Deutschland bis 1933 abgeschafft. Für Mittelschulen betrug das Schulgeld zwischen 1924 und 1930 je nach Schule 3 bis 10 RM pro Monat, für Gymnasien etwa das Doppelte. Für Gymnasien wurde es in den meisten Bundesländern zum Schuljahr 1958/59 abgeschafft und hatte bei der Abschaffung eine Höhe von 15 bis 20 DM pro Monat. Seitdem sind in Deutschland für den Besuch öffentlicher Schulen keine Gebühren zu entrichten.
Für den Besuch privater Schulen muss jedoch ein Schulgeld entrichtet werden. Einige private Schulen bieten jedoch Stipendien an, die auch Kindern, die sich einen Besuch solcher Lehranstalten sonst nicht leisten könnten, die kostenlose Teilnahme am Unterricht ermöglichen. Solche Stipendien sind meist an gewisse Leistungen wie einen bestimmten Notenschnitt gebunden. Aus dem Sonderungsverbot ergibt sich Begrenzung der Schulgeldhöhe bzw. die Auflage an Schulen, das Schulgeld nach dem Einkommen zu staffeln.
Schulgeld für private und kirchliche Einrichtungen sind nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten zu 30 Prozent als Sonderausgabe einkommenssteuerlich abzugsfähig. Es gilt ab Januar 2009 ein Höchstbetrag von 5000 Euro. [1]
Zur Naturalabgabe, die im 19. Jahrhundert insbesondere auf dem Land neben den Dotationen an die Lehrer zu leisten war, siehe Geschichte der Dorfschule Gömnigk.
Schulgeld in Österreich
In Österreich sind für den Besuch öffentlicher Schulen ebenfalls keine Gebühren zu entrichten.
Private Schulen und Internate mit "Öffentlichkeitsrecht" dürfen mit Begrenzungen Schulgeld einheben. Die Ausnahmen hängen davon ab, wie weit die nächste öffentliche Schule vom Wohnort der Schülers liegt.
Rein private im Schulgesetz anerkannte Schulen dürfen unabhängig und unbegrenzt Schulgeld einheben.
Schulgeld in Entwicklungsländern
In Entwicklungsländern stellen Schulgebühren ein Hindernis für den Schulbesuch armer Kinder dar, da deren Eltern das erforderliche Geld nicht aufbringen können. Die Globale Bildungskampagne befürwortet daher ihre Abschaffung. Uganda, Kenia, Tansania, Malawi und Burundi[2] haben das Schulgeld für die Grundschule abgeschafft, was zu einem sprunghaften Anstieg der Schülerzahl – wie auch zu einer zeitweisen Überlastung des Schulsystems und massiv größeren Klassen – geführt hat[3].
Quellen
- ↑ Handelsblatt:Schulgeld
- ↑ BBC News: Burundians flock to free schools
- ↑ UNICEF:Zur Situation der Kinder in der Welt 2004, S. 114-116: "Schluss mit Schulgebühren - das Beispiel Kenia"
Siehe auch
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