- Schutzheiliger
-
Ein Schutzpatron (von lat. pater, „Vater“) ist nach christlichem Verständnisse ein Heiliger (ein „Schutzheiliger“), dem ein lokaler oder spezifischer Wirkungskreis durch Weihung verbunden wird. Seinem Schutz unterstellt man ein bestimmtes Objekt, einen bestimmten Bereich, einen Beruf oder eine Tätigkeit. Bei weiblichen Heiligen verwendet man den Begriff Schutzpatronin oder auch den lateinischen Begriff Patrona. Die Gottesmutter Maria gilt als Schutzpatronin Bayerns („Patrona Bavariae“).
Inhaltsverzeichnis
Die Heiligen
Gemäß der Lehre der katholischen Kirche haben Heilige keine göttlichen oder magischen Kräfte. Gläubige dürfen Heilige anrufen, diese werden aber nicht angebetet. Der Glaube an die Heiligen gehört aber zur Tradition und ist Teil des Glaubensbekenntnisses: „Ich glaube an … die Gemeinschaft der Heiligen“. Die Heiligen können vor Gott für die Menschen fürbittend eintreten. In der Allerheiligenlitanei wird eine Vielzahl von Heiligen mit ihrem Namen und „… bitte(t) für uns.“ angerufen. Länder, Regionen, Orte, Lebens- und Berufsstände, Kirche haben einen Schutzpatron.
Der Ortspatron
Soweit einem Heiligen bzw. einer Heiligen der Schutz eines Ortes anvertraut wird, spricht man von einem Ortspatron bzw. einer Ortspatronin. Diese Beziehung entsteht in der Regel dadurch, dass die örtliche Ortskirche dem Schutzpatron geweiht wird und daher auch seinen Namen trägt. In ihrem Inneren bzw. auch unter freiem Himmel findet man Bildnisse, Statuen und meist auch Reliquien des Heiligen. Manchmal gibt es auch mehrere Ortspatrone.
Ein besonderer Fall ist hierbei der Erzengel Michael, der zwar kein menschlicher Heiliger ist, dessen Verehrung jedoch bis in die Zeit der Kreuzzüge zurückreicht. Der Erzengel Michael ist auch der Schutzpatron Deutschlands.
Weltliche Schutzpatrone
Daneben wurde als Schutzpatron auch ein Ritter bezeichnet, der Kirchengebäude und Klöster vor weltlichen Angriffen schützte.
Siehe auch
Wikimedia Foundation.