- Schutzvorhang
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Der Eiserne Vorhang (Schutzvorhang) ist eine bauliche Brandschutzeinrichtung in Versammlungsstätten, die das Bühnenhaus als Brandabschnitt vom Zuschauerraum in Form eines Feuerschutzabschlusses trennt, um eine sichere Flucht der Zuschauer zu gewährleisten und den Übergriff des Feuers in andere Gebäudeteile zu verhindern.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Brände in Theatern kamen im 19. Jahrhundert vermehrt aufgrund des Einsatzes von Gasbeleuchtungen bzw. offenen Flammen vor. Zudem erwiesen sich die damaligen Schutz- und Löschmaßnahmen als unzureichend und oftmals nicht einsatzfähig. Im Zuge großer Katastrophen im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts wurde die Einheit von Zuschauerraum und Bühne als Schwachstelle erkannt.
In Österreich ist der eiserne Vorhang seit dem Wiener Ringtheaterbrand 1881 gesetzlich vorgeschrieben. Die nach dem Unfall gegründete Asphaleia-Gesellschaft machte es sich zur Aufgabe, ein brandsicheres Mustertheater zu entwickeln und erwähnt in ihren Dokumentationen einen „Blechvorhang“ bzw. „Metallvorhang“. In Deutschland wurde der Schutzvorhang ab 1889 nach mehreren Theaterbränden ebenfalls Pflicht, wobei es in München um 1879 bereits eine „ortspolizeiliche Vorschrift über die Feuerpolizei in Theatern“ gab. Der Beginn der theatertechnischen Neuzeit in Deutschland kann man mit dem Bau des Stadttheaters in Halle auf 1886 datieren.
Die Einführung des Eisernen Vorhanges im Theater markierte eine Wende im Theaterbau und veränderte maßgeblich die Anforderungen an die Bühnentechnik, da eine große Wand an einem Stück oberhalb der Bühne Platz finden musste. Die großen Aufbauten über den Theaterdächern beherbergten nun neben den maschinentechnischen Einrichtungen für die Dekorationen und Beleuchtungszüge auch den Eisernen Vorhang. Der Schnürboden erhielt dadurch eine neue Dimension, künstlerisch entstanden für Bühnenbildner und Autoren neue Möglichkeiten. Viele Häuser haben die Schutzvorhänge von namhaften Künstlern gestalten lassen; diese Bemalung wurde oft für jede Theatersaison als Wettbewerb neu ausgeschrieben. Das Sicherheitsbedürfnis des Publikums sollte damit auch visuell befriedigt werden.
Früher wurden oftmals nicht-massive Schutzvorhänge benutzt (sog. Drahtcourtinen, erstmal erwähnt in Lyon, 1787), die wie ein normaler Stoffvorhang eingesetzt wurden. Diese Technik erwies sich jedoch als unzureichend, da diese Ausführung erst umständlich zugezogen bzw. herabgelassen werden musste und den bei Feuer entstehenden Druckunterschieden nicht standhielt. Zudem wirkten zu langsam herabgelassene Schutzvorhänge durch die immer kleinere werdende Öffnung im Brandfall als gefährliche Düse, die eine Stichflamme in den Zuschauerbereich werfen konnte.
Technik
Schutzvorhänge sind heute bei Großbühnen ab 200 m² vorgeschrieben. Ein solcher Schutzvorhang muss durch sein Eigengewicht in maximal 30 Sekunden schließen können, wodurch eine Vorhangfahrt auch bei Ausfall der Netzversorgung gewährleistet wird. Während der Fahrt muss ein netzunabhängiges Warnsignal zu hören sein. Die Auslösung per Hand muss an mindestens zwei Stellen erfolgen können.
Der Schutzvorhang darf eine Türöffnung enthalten, deren Türblatt sich zum Bühnenhaus hin öffnen muss. Ferner muss er einer Druckdifferenz von 450 Pa in beiden Richtungen standhalten und an allen Seiten an feuerbeständige Bauteile (F90) dicht anschließen. Schutzvorhänge dürfen nicht mit Dekorationen unterbaut werden, und es dürfen keine Leitungen im Schließbereich verlegt werden. Die bei Großbühnen vorgeschriebene Sprühwasserlöschanlage muss auch den Schutzvorhang beaufschlagen können, um im Brandfall dessen Standzeit zu erhöhen.
Rein bautechnisch und von der Genehmigungsseite her gesehen sind Zuschauerhaus und Bühne(nhaus) zwei getrennte Brandabschnitte, die im Regelfall durch einen Brandabschluss getrennt sein müssen. Somit ist der Betrieb mit offenem Schutzvorhang der Ausnahmefall, was erklärt, warum der Schutzvorhang unmittelbar nach der Vorstellung heruntergefahren wird.
Zudem ist der Schutzvorhang spieltäglich durch Heraufziehen und Ablassen auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Abgesehen davon muss er in regelmäßigen Abständen durch einen Sachverständigen bzw. eine sachkundige Person mit entsprechender Qualifikation überprüft werden. Nach Landesrecht können sich bzgl. der Prüffristen Abweichungen ergeben: Einige Bundesländer fordern jährliche Prüfungen, in Berlin (nach AnlPrüfVO 2005) genügt eine Prüfung in dreijährigem Abstand.
Die Anforderungen finden sich im deutschen Rechtsraum in der Musterversammlungsstättenverordnung, den Versammlungsstättenverordnungen bzw. im Bauordnungsrecht der Bundesländer und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV C1, wobei diese auf die Unfallverhütungsmaßnahmen für den Betrieb mit Schutzvorhängen eingeht.
Siehe auch
Literatur
- H. H. Starke, H. Scherer & C. A. Buschhoff: Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung. Ein Anwendungshandbuch für Berufspraxis, Ausbildung, Betrieb und Verwaltung. xEMP, Berlin/Hannover 2007, ISBN 978-3-938862-14-8 (EAN) (2. überarbeitete Auflage)
Weblinks
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