- Schutzwaffe
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Der Begriff Schutzwaffe oder passive Waffe bezeichnet diejenigen Teile der Ausrüstung einer Person, die nicht zum Angriff, sondern zum Schutz des Trägers gegen Waffenanwendung bestimmt sind.
Inhaltsverzeichnis
Technische Beschreibung
Die Entwicklung von Schutzwaffen war und ist an den verfügbaren Angriffswaffen orientiert. Frühe Schutzwaffen waren Schilde, Helme und Rüstungen. Durch die Einführung von Schusswaffen wurden angepasste Schutzwaffen wie Stahlhelme und beschusshemmende Westen entwickelt. Sonderschutzfahrzeuge und andere gepanzerte Fahrzeuge zählen ebenfalls zu den Schutzwaffen.[1] Hauptentwicklungsziel für Schutzwaffen ist ein den Bedrohungen angepasster Schutz[2] und praktische Anwendbarkeit.
Gesellschaftliche Bedeutung
Der Begriff wird häufig in der Diskussion um das deutsche Versammlungsrecht als Dysphemismus für eine Schutzausrüstung verwendet, da es sich nicht um eine Waffe im eigentlichen Sinne handelt, jedoch nach Ansicht des Gesetzgebers die Gewaltbereitschaft des Trägers hervorhebt. Er bezeichnet hier von Demonstranten genutzte Schutzgegenstände wie Motorradhelme oder Lederkombis. Das Schutzwaffenverbot des § 17a Versammlungsgesetz ist durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten vom 9. Juni 1989 (Bundesgesetzblatt 1989, Seite 1059) eingeführt worden.
Rechtsgrundlagen
In der Bundesrepublik Deutschland verbietet § 17a Versammlungsgesetz das Mitführen als Schutzwaffe geeigneter Gegenstände zu einer Versammlung unter freiem Himmel (Kundgebung/Demonstration), sofern sie den Umständen nach dazu bestimmt sind, den Träger vor Zugriffen durch die Behörden zu schützen. Ausgenommen sind ausdrücklich Gottesdienste und Brauchtumsveranstaltungen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen § 17a Versammlungsgesetze beläuft sich auf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Nicht verboten sind passive Waffen also, wenn sie den Umständen nach nicht dazu bestimmt sind, einen Zugriff durch beispielsweise die Polizei zu verhindern.
Problematisch stellt sich an der Definition die Auslegung des Tatbestandsmerkmals „als Schutzwaffe geeignet“ dar. Unter anderem könnten zu passiven Waffen gezählt werden:
- Lederhose oder jede Art von Kleidung, die Schläge dämpft oder gegen Elektroschockwaffen isoliert
- jede Art von Schutzhelm (Motorrad oder Fahrradhelm, Industrieschutzhelm, Bergsteigerhelm, Anstoßkappe usw.)
- Schutzbrille oder Gesichtsschutz (Gesichtsschutzschirm)
- Atemschutzmaske
- Protektoren wie Knieschützer, Ellenbogenschützer, Motorradkombi
- Schutzweste
Die folgenden Gegenstände wurden von Gerichten als Schutzwaffe betrachtet:
- Mundschutz für Boxer (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11. April 2011)[3]
Literatur
- Wendelin Boeheim, Handbuch der Waffenkunde Nachdr. d. Ausg. Leipzig 1890, Fourier Verlag, Wiesbaden 1985, ISBN 978-3-201-00257-8
- Die Kriegswaffen und ihre geschichtliche Entwicklung von August Demmin (Enzyklopädie, Scanversion/Vollversion, deutsch)
- Hough: Primitive American armor (im »Report of the U. S. National Museum for 1893«, Washingt. 1896)
- Jähns: Handbuch einer Geschichte des Kriegswesens (Leipz. 1880, mit Atlas)
- Ratzel: Über Stäbchenpanzer (in den Veröffentlichungen der Münchener Akademie, 1886)
- Byam, Michèle: Waffen & Rüstungen: Die faszinierende Geschichte der Handwaffen. Vom Faustkeil bis zur Winchester (Gebundene Ausgabe, deutsche Übersetzung von Reinhold H. Mai u. Thomas Neumann), Gerstenberg 2004
- Liliane Funcken, Fred Funcken, Historische Waffen und Rüstungen: Ritter und Landsknechte vom 8. bis 16. Jahrhundert: Mittelalter und Renaissance, Verlag Orbis, 2001, ISBN 978-3-572-01308-1
- Funcken, Liliane und Fred: Die Rüstkammer: Ein Kompendium mittelalterlicher Nahkampfwaffen und Rüstungen (2., Aufl.). G & S Verlag 1996
- Kühnel, Harry: Bildwörterbuch der Kleidung und Rüstung : vom Alten Orient bis zum ausgehenden Mittelalter / unter Mitarb. zahlr. Fachgelehrter. Stuttgart, Kröner 1992
Weblinks
- VPAM, PRÜFRICHTLINIE: „Durchschusshemmender Helm mit Visier- und Nackenschutz“. (PDF)
- VPAM, PRÜFRICHTLINIE: „Stich- und Schlagschutz“. (PDF)
- Martin Winter: Die Polizei – autonomer Akteur oder Herrschaftsinstrument? (PDF)
Einzelnachweise
- ↑ Rollende Festungen, Spiegel, Bericht über Sonderschutzfahrzeuge, 12. September 2002 (eingesehen am 7. Juli 2010)
- ↑ Beat P. Kneubuehl: Ballistischer Schutz (abgerufen 3. Oktober 2009)
- ↑ Aktenzeichen 2 Ss 36/11. Siehe Udo Vetter: Gewaltbereitschaft wird vermutet Lawblog vom 1. Mai 2011
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