Schwarzer Markt

Schwarzer Markt

Unter einem Schwarzmarkt (öst. auch Schleichhandel oder Agiotage) versteht man einen Markt, der vom Staat nicht gebilligt wird. Er gehört zur Schattenwirtschaft. Schwarzmärkte entstehen typischerweise dort, wo der Staat bestimmte Marktfaktoren ausschaltet (z. B. durch Preisgesetze oder Rationierungen) oder ganze Märkte verbietet. Der Schwarzmarkt ist vom Grauen Markt zu unterscheiden, auf dem Handel statt findet, der zwar ordnungspolitisch nicht gewünscht, gleichwohl aber legal ist. Ein Schwarzmarkt weist zwar einige Funktionalitäten des Marktes (z. B. Preisbildung, Allokation, Innovationsförderung) auf, kann in der Regel aber nicht zur allgemeinen Wohlfahrtsbildung beitragen, da er selten Renten erzeugt, denn jeder Marktteilnehmer muss damit rechnen, dass ihm der Staat die Vorteile des Geschäfts nimmt, z. B. indem die Waren eingezogen werden. Auf einem Schwarzmarkt finden Geschäfte in der Regel so statt, dass die gegenseitigen Verpflichtungen entweder schnell vollzogen (Bargeschäfte zug-um-zug) oder einfach besichert (Faustpfand) werden können.

Obwohl auf dem Schwarzmarkt der Handel nicht staatlich kontrolliert, reguliert, oder geschützt ist, funktioniert aber sehr wohl nach den Regeln des Marktes. Schwarzmarktpreise bilden daher bei staatlich fixierten Preisen bzw. Abgabebeschränkungen den eigentlichen Marktpreis ab. Anstelle von staatlichen Gerichten zur Beilegung von Disputen gelten auf Schwarzmärkten meist andere Regeln der Konfliktlösung, die sich häufig in informellen Strukturen manifestieren, die auf Faktoren wie Ansehen, Vertrauen und Ehre (vgl. Ehrenkodizes) gründen. Da die Durchsetzung des Rechts dann nicht über staatliche Stellen erfolgen kann, kann es zu Gewaltphänomenen („Recht des Stärkeren“) kommen.

Illegale Einwanderer sind oft in doppelter Hinsicht von Schwarzmärkten betroffen: einerseits können sie bestimmte Leistungen nicht auf regulären Märkten einkaufen (z. B. den eigenen Transport in das Zielland) andererseits können sie ihre Arbeitskraft im Zielland oft nicht auf dem weißen Arbeitsmarkt anbieten und müssen auf illegale Beschäftigungsverhältnisse ausweichen.

Inhaltsverzeichnis

Beispiele

Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Versorgungslage der Bevölkerung sehr schlecht. Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs waren nur gegen Lebensmittelmarken und in geringen Mengen legal in Geschäften erhältlich. Neben diesem legalen Markt entwickelte sich ein illegaler Schwarzmarkt, auf dem alles erhältlich war, allerdings zu schwindelerregenden Preisen. Er verschwand trotz häufig durch die Polizei stattfindender Razzien erst nach der Währungsreform 1948, als staatliche Reglementierung abgeschafft und dadurch Marktpreisbildung möglich war („Plötzlich waren die Läden wieder voll“).

Waffenhandel

Handfeuerwaffen sind in Europa typische Schwarzmarktgüter. Da die Hürden für den legalen Erwerb solcher Waffen relativ hoch sind, befriedigt ein ausgeprägter Schwarzmarkt die Nachfrage. Der internationale Handel mit Handfeuerwaffen („small arms“) ist de facto unvollständig reguliert. Der Handel mit Kriegswaffen ist in den meisten Ländern nicht ausnahmslos verboten, sondern bedarf lediglich einer staatlichen Genehmigung. Der Handel mit solchen Waffen ist oft staatlich gewollt, was per definitionem einen Schwarzmarkt ausschließt.

Alkohol und illegale Drogen

Alkohol war ein Schwarzmarktgut während der Prohibition zwischen 1920 und 1933 und ist es heute noch in Ländern, in denen Alkohol als illegale Droge zählt.

Alltagsgüter

In einigen Ländern der Welt ist Benzin ein typisches Schwarzmarkgut, wenn der Handel durch Mengen- oder Preisbegrenzungen staatlich reguliert wird. Auch Pornografie kann ein Schwarzmarktgut sein.

Währungen

In Ländern, die keinen freien (privaten) Währungshandel gestatten, entsteht regelmäßig ein Schwarzmarkt für Devisen. Für ausländische Anbieter von Waren und Dienstleistungen sind die Währungen dieser Länder in der Regel wertlos, denn diese Ländern lassen ihre Währung nicht frei handeln, was in der Regel dazu führt, dass im Ausland für diese Währung kein adäquater Gegenwert besteht. Importgüter sind in solchen Ländern dann oft nur gegen „harte“ Währung (in der Regel Euros oder U.S.-Dollar) zu haben, was diese Fremdwährung entsprechend begehrt macht. In solchen Situationen kann es zum ungewollten Abfluss von Devisen kommen, sodass diese Länder mit einem Zwangsumtausch, Ein- oder Ausfuhrverbot reagieren.

Urheberrecht

In Regionen der Welt, in denen Verstöße gegen Urheber-, Patent- und Verwertungsrechte von staatlichen Stellen kaum geahndet werden, finden sich Schwarzpressungen und Raubkopien von DVDs und CDs bei Straßenhändlern.

Dienstleistungen

Auch bestimmte Dienstleistungen werden häufig auf einem Schwarzmarkt erbracht, falls sie in dem entsprechenden Land als illegal gelten. Beispiele hierfür können sein: Abtreibung, Prostitution, Schmuggel, Beihilfe zur Steuerhinterziehung und die Hilfe, gestohlene Ware abzusetzen (Hehlerei).

Keine Schwarzmärkte

Andererseits fand die Güterbeschaffung in der Mangelwirtschaft der DDR – entgegen einer landläufigen Meinung – in der Regel nicht auf Schwarzmärkten sondern auf Grauen Märkten statt, da der nicht-gewerbliche Handel mit eigenen Gütern erlaubt war.

Auch der Verkauf von Eintrittskarten (Schwarzmarktkarten) zwischen Konsumenten findet in der Regel auf einem Grauen Markt statt; da diese Geschäfte in der Regel nicht verboten sind.

Entgegen eine landläufigen Meinung und anders als der Name vermuten lässt, ist Schwarzarbeit (in Deutschland) keine Schwarzmarkttätigkeit, da der Anspruch auf Arbeitslohn und Leistung erhalten bleiben.

Der Schwarzmarkt in der Literatur

Mit seinen Kurzgeschichten Lehmann oder So schön war mein Markt setzte Siegfried Lenz dem Schwarzmarkt in Hamburg und Norddeutschland nach dem 2. Weltkrieg auch ein literarisches Denkmal.

Siehe auch


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