Schwedenofen

Schwedenofen
Moderner Kaminofen mit großer Feuerraumtür aus Glas

Ein Kaminofen, Cheminéeofen oder Schwedenofen ist ein Ofen für fossile oder biogene Brennstoffe, der vor oder neben dem Schornstein steht, und mit einem Ofenrohr an diesen angeschlossen ist. Er ist von einem offenen Kamin insoweit zu unterscheiden, da er meist nicht eingebaut ist und eine geschlossene Brennkammer hat.

Inhaltsverzeichnis

Konstruktion

Er ist aus Gusseisen oder Stahlblech gefertigt und hat oft Glasscheiben für freie Sicht in den Feuerraum. Ein Kaminofen gibt die Wärmeenergie in Form von Strahlung, überwiegend aber über Konvektion unmittelbar an den Raum ab. Er kann ein zentrales Element bei der Gestaltung eines Raumes sein. Die leistungsfähigsten Kaminöfen erreichen Wirkungsgrade von über 80%.

Die Form des Brennbereichs und der Belüftung wird durch den gewünschten Abbrand vorgegeben.

Wasserführende Kaminöfen

Moderne, wasserführende Kaminöfen geben ihre Wärme über die Zentralheizung an alle Zimmer des Hauses ab und beheizen das Aufstellungszimmer zusätzlich. Sie verteilen die Energie gleichmäßig im Haus, wirken wie eine Heizungsanlage und können auch die Heißwasserversorgung gewährleisten. Dadurch entlasten oder ersetzen sie sogar die Heizungsanlage und verhindern gleichzeitig ein Überheizen des Aufstellungsraums. In Verbindung mit dem Heißwasserspeicher der Heizungsanlage kann die Energie aus dem Feuer am Abend auch noch am nächsten Morgen, z. B. für die Dusche, genutzt werden. In Deutschland ist für die wasserführenden Kaminöfen, die druckführend sind, eine thermische Ablaufsicherung vorgeschrieben, da dadurch, falls der Strom für die Umwälzpumpe ausfällt, die Wärme über das im Notfall den Kaminofen durchströmende Trinkwasser abgeführt wird. Wasserführende Kaminöfen, die als offene, drucklose Anlage betrieben werden, benötigen die thermische Ablaufsicherung hingegen nicht, da sich hier trotz Stromausfalls kein Druck durch erhöhte Temperaturen aufbauen kann und diese Kaminöfen konstruktionsbedingt eigensicher sind. Wasserführende Kaminöfen, die zusätzlich ein Kochfeld und/oder ein Backfach aufweisen, werden als wasserführende Heizungsherde oder Kochheizherde bezeichnet.

Emissionen

Kleiner Dauerbrandofen

Kaminöfen mit einer Wärmeleistung von > 15 KW unterliegen in Deutschland den Regelungen der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung. Hierin sind Anforderungen an den Umweltschutz aufgeführt, die der Hersteller der Kaminöfen und nach der Inbetriebnahme der Feuerstätte auch der Betreiber einzuhalten hat. Kaminöfen mit einer Wärmeleistung von ≤ 15 KW unterliegen in einigen Landkreisen, von Region zu Region unterschiedlichen und speziellen Anforderungen an den Umweltschutz.

Aktuell wird eine Gesetzesänderung vorbereitet, die zum Ziel hat, die regionalen „Verordnungen“ aufzulösen und durch eine einheitliche Verordnung des Bundes zu ersetzen. Inhalt der Gesetzesänderung ist insbesondere die Einführung von Mindestwirkungsgraden für alle Holzfeuerungen und die Begrenzung der Feinstaubemissionen. Die Einhaltung der neuen Anforderungen ist messtechnisch vom Besitzer der Feuerungsanlage nachzuweisen. Für Altanlagen sind Übergangszeiten geplant.

Energiebilanz

Ethanol-Kaminofen

Moderne Kaminöfen, die mit erneuerbaren Energien wie Brennholz, Holzbriketts, Holzpellets, Papier oder Bio-Alkohol beschickt werden, tragen im Gegensatz zu den mit fossilen Brennstoffen beschickten Öfen weniger zum Treibhauseffekt bei. Für die wasserführenden Kaminöfen sind Mindestwirkungsgrade von 60 % in den verschiedenen Normen festgelegt. Für die nicht wasserführenden Kaminöfen gelten diese Anforderungen aktuell noch nicht. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz wird zur Zeit die gesetzliche Einführung von Mindestwirkungsgraden diskutiert. Die hierzu notwendige Gesetzesänderung, die eine jährliche messtechnische Überprüfung des Wirkungsgrades zusammen mit der Einhaltung verschärfter Feinstaubemissionsgrenzwerte vorsieht, befindet sich in fortgeschrittener Vorbereitung. Der Wirkungsgrad einer Feuerstätte wird anhand von Abgaswerten berechnet.

Bei der Verwendung von trockenem, abgelagertem Brennholz ersetzt die Energie aus 1 Raummeter Laubholz (ca. 700 kg, mit einem Energieinhalt von 2.100 kWh) ca. 210 l (ca. 170 kg) Heizöl EL oder 200 m³ (166 kg) Erdgas. Für luftgetrocknete Holzscheite (Restfeuchte an Wasser 10-20 %) beträgt der Heizwert 4,6 - 3,9 kWh/kg. Der Heizwert ist auch abhängig von der Holzart (Nadelholz oder Laubholz). Viele Hersteller von Holzbriketts geben Energiegehalte von ca. 4,5 kWh/kg an. Im Mittel wiegt ein Brikett ca. 0,8-1 kg.

Eine gute Verbrennung kann man an der hellgrauen bis grauen Asche erkennen, die keine Kohlereste mehr enthält. Diese Asche kann im Garten als Dünger verwendet oder dem Kompost zugeführt werden, da sie aus Mineralien und Kalk besteht.

Zulassungsvoraussetzung

Innerhalb der EG gibt es ein einheitliches und geordnetes Zulassungsverfahren für Kaminöfen und Heizungsherde. Es gibt aktuell zwei Verfahren für die Hersteller eine Zulassung für Feuerungsanlagen zu erhalten.

a) Zulassung basierend auf dem CE-Zeichen

b) Zulassung durch nationale Institute (in Deutschland das DIBt, Deutsches Institut für Bautechnik)

beide Zulassungen gelten innerhalb der gesamten EG.

zu a) Um ein CE-Zeichen führen zu können, müssen die Hersteller die Feuerungsanlage bei einem anerkannten Messinstitut (z.B. TÜV) nach einer von allen EG-Mitgliedstaaten anerkannten Euronorm wie EN 12815, EN 13221, EN 13240 oder EN 14785 prüfen lassen. Diese Prüfung nach EN ergibt den Nachweis der Einhaltung aller sicherheitstechnischen Anforderungen und den Nachweis der Einhaltung europaweit einheitlicher Anforderungen an den Umweltschutz. Nur Feuerungsanlagen, die diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen das CE-Zeichen führen. Das CE-Zeichen ist auf dem Typenschild der Feuerungsanlage anzubringen, das die jeweilige Euro-Prüfnorm und weiterhin Angaben zu den Emissionen, z.B. von Feinstaub oder die den Feinstaub enthaltenden Gesamtstaub nennen muss. Betreiber einer Feuerungsanlage mit diesem CE-Zeichen können von der Richtigkeit der Angaben ausgehen.

zu b) Feuerungsanlagen, die wesentlich von einer Euronorm abweichen und die nach einer nationalen Norm, wie z.B. der DIN 18895, DIN 18892, DIN 18882 oder DIN 18894 geprüft wurden, werden an einem nationalen Institut (in Deutschland dem DIBt) auf die Einhaltung der Sicherheitsaspekte hin geprüft. Der erfolgreiche Nachweis erfolgt durch ein Zertifikat dessen Nummer auf dem Typenschild vom Hersteller anzugeben ist.

Es muss entweder ein CE-Zeichen mit der Nennung der Prüfnorm oder eine nationale Zulassungsnummer auf dem Typenschild vorhanden sein. Beides zusammen ist nicht zulässig, da sie einander aufgrund rechtlicher Zuständigkeiten ausschließen.

Verkauft in Hersteller Feuerungsanlagen mit CE-Zeichen, ohne eine Prüfung nach Euronorm bestanden zu haben, oder ohne eine nationale Zulassung erhalten zu haben, macht er sich strafbar. Der Kaminkehrer achtet auf das Vorhandensein eines CE-Zeichens oder einer Zulassungsnummer bei der Abnahme der Feuerungsanlage.

Literatur

  • Volker Hoffmann, Josef Giebel, Yvonne Trippe: Emissionen und Immissionen durch Holzfeuerungen im Hausbrandbereich. Essen 1994
  • http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/holzfeuerung.pdf
  • Eckpunktepapier Novellierung der 1. BImSchV des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  • Richtlinie 89/106/EWG
  • Bauproduktegesetz (in Deutschland gültige Umstetzung der Richtlinie 89/106/EWG)

Siehe auch

Weblinks


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