Schwellenkorporation

Schwellenkorporation

Als Schwellenkorporation bezeichnet man in der Schweiz eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, gebildet aus den Grundstückseigentümern, zur Wahrnehmung von Wasserbaupflichten (z. B. Flusslaufkorrektur), ausgestattet mit gesetzlich definierten Eingriffsrechten.

Sie wird oft geleitet von einem „Schwellenmeister“, der für die Hoch- und Tiefbauämter die Aufsicht über Bäche, Gräben, Ufer usw. ausübt.

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