Schwerpunktmedizin

Schwerpunktmedizin

Die Versorgungsstufe beschreibt die Stellung eines Allgemeinkrankenhauses in Deutschland im Krankenhausbedarfsplan des jeweiligen Bundeslandes. Die spezielleren Fachkrankenhäuser werden dort in der Regel nicht aufgeführt.

Inhaltsverzeichnis

I. Versorgungsstufe (Krankenhaus der Grundversorgung)

Krankenhäuser der Grundversorgung leisten einen Beitrag zur Grundversorgung der Bevölkerung. Sie verfügen entweder über eine Abteilung der Fachrichtung Innere Medizin oder Chirurgie. Im Einzelfall sind bei Bedarf auch beide möglich. Eigene Abteilungen für Teilgebiete einer Fachrichtung werden nicht vorgehalten. Häufig sind hier auch Belegärzte tätig.

II. Versorgungsstufe (Krankenhaus der Regelversorgung)

Krankenhäuser der II. Versorgungsstufe stellen die Grundversorgung sicher. Sie müssen die Fachrichtungen Chirurgie und Innere Medizin umfassen, bei entsprechendem Bedarf auch die Fachrichtungen Gynäkologie und Geburtshilfe, HNO, Augenheilkunde und in besonderen Einzelfällen auch Urologie und Orthopädie. Unterabteilungen innerhalb einzelner Fachrichtungen werden, wie auch bei Krankenhäusern der Grundversorgung, nicht vorgehalten. Belegärzte haben auch hier häufig Betten.

III. Versorgungsstufe (Krankenhaus der Schwerpunktversorgung)

Diese Versorgungsstufe heißt in manchen Bundesländern Schwerpunktversorgung, in anderen Zentralversorgung.

Krankenhäuser der III. Versorgungsstufe erfüllen in Diagnose und Therapie auch überörtliche Schwerpunktaufgaben. Ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung hat mindestens eine Abteilung für Innere Medizin, getrennte Abteilungen für Unfallchirurgie und Viszeralchirurgie, sowie Radiologie und Anästhesie. Neben den Fachrichtungen der II. Versorgungsstufe können, sofern ein entsprechender Bedarf festgestellt wird, auch Pädiatrie, Neurologie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie vorgehalten werden.

IV. Versorgungsstufe (Krankenhaus der Maximalversorgung)

Krankenhäuser der Maximalversorgung müssen im Rahmen des Bedarfs mit ihren Leistungsangeboten über Krankenhäuser der III. Versorgungsstufe wesentlich hinausgehen. Sie sollen die entsprechenden hoch differenzierten medizinisch-technischen Einrichtungen, zum Beispiel auch medizinische Großgeräte wie Computertomographie oder Kernspintomographie vorhalten. Universitätskliniken und Berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken (BG-Krankenhäuser) nehmen diese Aufgabe beispielsweise wahr.

(Diese Einteilung stammt aus dem Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKRG). In anderen Bundesländern sind die Anforderungen ähnlich.)

Schlagwort: „Supramaximalversorgung“

Verschiedene Universitätskrankenhäuser beanspruchen für sich, zum Beispiel im Hinblick auf die Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten und Erkrankten (ManV), als Krankenhaus der Supramaximalversorgung zu gelten. Diese Bezeichnung existiert aber nicht in den Krankenhausbedarfsplänen.

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