Schwurfinger

Schwurfinger

Ein Schwur ist ein – auch gemeinschaftlicherEid, den man sich selbst oder anderen, auch z. B. „vor Gott“ ablegt.

Gegenstand und Gewichtigkeit

Es geht dabei um künftiges Handeln, etwa eine Aufgabe zu lösen, eine Tat zu vollbringen (Racheschwur) oder etwas nicht zu ändern (Treueschwur).

Die Ernsthaftigkeit eines Schwurs hängt von der Vergeltung ab, die – in unterschiedlichen Gemeinschaften unterschiedlich – droht, wenn er gebrochen wird. Auch wenn der Bruch keine Zeugen hätte, kann die Angst vor einer Rache der Gottheit (vgl. Nemesis), des Schicksals (vgl. Unheil) oder den Strafen des eigenen Gewissens einen solchen Bruch verhindern oder ahnden.

In der Literatur ist ein abgelegter Schwur oft das auslösende Motiv, das Helden auf einen schweren (s. Abb.) oder langen Weg schickt. In der altnordischen Sagaliteratur verpflichtet nicht selten ein traditionsgemäß auf einem großen Julfest erwarteter Schwur diejenigen, die ihn – oft im Wetteifer mit Anderen – abgelegt haben, zu tollkühnen Unternehmungen.

Formen

Zahlreiche Schwurformeln und -gesten sind überliefert (bei meiner Ehre, so wahr mir Gott helfe u. v. a. m. bzw. im Mittelalter der Griff um den eignen Bart, bei Frauen um ihren Zopf, heute noch das Heben der beiden Schwurfinger, des Zeige- und des Mittelfingers).

Unter Jugendlichen findet der Ausdruck 'ich schwör dir' eher inflantionäre Verwendung und gilt als Klischee der 'Kanak Sprak'. Der Ausdruck heißt hier nur soviel wie ich "sag dir". In manchen Zusammenhängen etwa "Eh Alter, ick schör dir, da hat ich voll Schiss" liegt ein Schwören im ursprünglichen Sinn auch relativ fern. Die Phrase ist hier also eine durch allzu häufige Benutzung entwertete Bekräftigung. "Schwör!" heißt in diesem Zusammenhang etwa so viel wie "echt?" und ist eine eher abgeschwächte Form sich der Richtigkeit einer Aussage zu vergewissern. Davon vollkommen losgelöst gibt es in den betroffenen Kreisen tatsächliche Schwüre wie "Ich schwöre beim Leben meiner Mutter [oder Schwester]." Diese haben tatsächlich bindende Wirkung, deren Kraft vor allem von den beim Schwur Gegenwärtigen abhängt.

Siehe auch


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