- SeeSchStrO
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Basisdaten Titel: Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Abkürzung: SeeSchStrO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Wegerecht, Verwaltungsrecht FNA: 9511-1 Ursprüngliche Fassung vom: 3. Mai 1971
(BGBl. I S. 641)Inkrafttreten am: Neubekanntmachung vom: 22. Oktober 1998
(BGBl. I S. 3209, 3210,
ber. 1999 I S. 193)Letzte Änderung durch: Art. 1 VO vom 11. März 2009
(BGBl. I S. 507)Inkrafttreten der
letzten Änderung:21. März 2009
(Art. 4 VO vom 11. März 2009)Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) ist Bestandteil des deutschen Seeverkehrs- bzw. Schifffahrtsrechts. Sie ergänzt die internationalen Kollisionsverhütungsregeln im deutschen Küstenbereich und auf landeinwärts führenden Seeschifffahrtsstraßen (u. a. Elbe, Weser, Nord-Ostsee-Kanal). In der Emsmündung gilt die Schifffahrtsordnung Emsmündung, die einen bilateralen Vertrag mit den Niederlanden umsetzt, in der die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung fast unverändert übernommen wird.
Die Grundlage der SeeSchStrO als Rechtsverordnung findet sich im Seeaufgabengesetz.
Wesentliche Bestandteile sind die Fahrregeln auf diesen Gewässern und die Vorschriften über die zu verwendenden und zu beachtenden Sichtzeichen und Schallsignale.
Die SeeSchStrO gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen, d. h. auch für Sportboote, die hier als Kleinfahrzeuge bezeichnet werden. Die SeeSchStrO wird von einer Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen ergänzt (siehe Weblinks). Auf den Fahrwegen, die weiter landeinwärts führen, gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO).
Übersicht der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
(SeeSchStrO vom 22. Oktober 1998; Stichworte in Klammern nur auszugsweise)
- Allgemeine Bestimmungen (Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Grundregeln)
- Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge (Positionslaternen, Schallsignale, Regelungen für Kleinfahrzeuge)
- Schallsignale der Fahrzeuge (aufgehoben)
- Fahrregeln (Rechtsfahrgebot, Überholen, Begegnen, Fahrgeschwindigkeit, Fahrbeschränkungen und Fahrverbote)
- Ruhender Verkehr (Ankern, Anlegen und Festmachen, Vorbeifahren, Gefahrgut)
- Sonstige Vorschriften (Verhalten bei Schiffsunfällen, Fischerei, Fahrgastschiffe und Fähren)
- Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
- Aufgaben von Bundesbehörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
- Bußgeld- und Schlussvorschriften
Anlagen
- Anlage I: Schifffahrtszeichen
- Anlage II: Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
- Anlage III: Karte zum Geltungsbereich der SeeSchStrO
- Anlage IV ist aufgehoben
Weblinks
- SeeSchStrO im ELWIS - Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem des Bundes; als PDF
- rechtliches.de - Gesetzsammlung deutsches Schifffahrtsrecht
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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