- Sportboot
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Ein Sportboot ist ein Wasserfahrzeug, das dem Freizeitvergnügen auf dem Wasser und zuweilen auch repräsentativen Zwecken dient. Zu den Sportbooten gehören Motor- und Segelboote und -Yachten, Wassermotorräder. Länge, Verdrängung, Motorisierung und Größe der Crew spielen dabei keine Rolle. Entscheidend ist der Sport- und Freizeitzweck. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes genutzte Sportboote werden gemäß ihrer Seetauglichkeit in eine von vier Entwurfskategorien eingeteilt.
Inhaltsverzeichnis
Kleinfahrzeuge
Die SeeSchStrO enthält Sonderregelungen für Sportboote nur für den Nord-Ostsee-Kanal (§§ 41-52 SeeSchStrO). Die erleichterte Lichterführung für Segel- und Ruderboote bis 12m (§ 10 SeeSchStrO) gilt praktisch aber auch nur für Sportboote.
Die Kollisionsverhütungsregeln enthalten keine Sonderregelungen für Sportboote.
Kleinfahrzeuge sind nach der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge. Schlepper, Fähren und Fahrgastschiffe für mindestens 12 Personen - umgangssprachlich zusammengefasst als "Berufschifffahrt" - sind vom Begriff der Kleinfahrzeuge ausdrücklich ausgenommen (§ 1.01 Nr. 14 BinnSchO), weshalb diese gegenüber den Sportbooten verkehrsrechtlich meist privilegiert sind.
Gewerblich genutzte Sportboote
Gewerblich genutzte Sportboote unterliegen in Deutschland und unter deutscher Flagge im Ausland besonderen Vorschriften:
- Sportbootvermietungsverordnung
- See-Sportbootverordnung
- Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten
Führerscheine in Deutschland
auf deutschen Gewässern gelten für Sportboote folgende Führerscheinvorschriften:
- siehe Sportbootführerschein
Siehe auch
- Zu technischen Merkmalen und Eigenschaften von Sportbooten siehe den Artikel Boot.
- Weitere (freiwillige) Führerscheine für Sportboote siehe die Artikel Verbandsführerschein, Sportschifferschein, Schiffsführerausweis und Yachtmaster (Großbritannien).
Kategorien:- Bootstyp
- Wassersport
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