Seefunk

Seefunk
Funkraum auf dem Forschungsschiff POLARSTERN

Der mobile Seefunkdienst (kurz: Seefunk) ist ein Funkdienst, der zur Kommunikation von Schiffen untereinander und mit Küstenfunkstellen sowie für den Funkverkehr an Bord dient.

Neben dem terrestrischen mobilen Seefunkdienst gibt es den mobilen Seefunkdienst über Satelliten, vor allem das Inmarsat-System mit seinen Kommunikationsdiensten Sprechfunk, Telex, Telefax und E-Mail und das COSPAS-SARSAT-System für die Übermittlung von Seenotmeldungen.

Der Seefunk ist mit die älteste Anwendung der Radiokommunikation und wurde schon früh international geregelt. Heute sind die Grundlagen des Seefunks festgelegt im SOLAS-Abkommen (International Convention for the Safety of Life at Sea) sowie in der Vollzugsordnung für den Funkdienst, die ein Anhang der Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion ist.

Inhaltsverzeichnis

Frequenzbänder

Für den Seefunkdienst sind spezielle Frequenzbänder auf UKW, Mittelwelle, Grenzwelle und Kurzwelle ausgewiesen. Im UHF-Bereich stehen überdies einige Frequenzen für den Funkverkehr an Bord zur Verfügung.

Seefunkfrequenzbänder
Bereich Frequenzbereich[1] Not-/Anruf-
frequenz
DSC-
Frequenz
Telex-
Frequenz
Bemerkungen
Mittelwelle (MW) 415 - 526,5 kHz 500 kHz - - Tastfunk, in
Europa obsolet
Grenzwelle (GW) 1605 - 3800 kHz 2182 kHz 2187,5 kHz 2175,5 KHz
Kurzwelle
(KW)
HF 04 4000 - 4438 kHz 4125 kHz 4207,5 kHz 4177,5 kHz
HF 06 6200 - 6525 kHz 6215 kHz 6312,0 kHz 6268,0 kHz
HF 08 8100 - 8815 kHz 8291 kHz 8414,5 kHz 8376,5 kHz
HF 12 12230 - 13200 kHz 12290 kHz 12577,0 kHz 12520 kHz
HF 16 16360 -17410 kHz 16420 kHz 16804,5 Khz 16695 kHz
Ultrakurzwelle (UKW) 156 - 162 MHz 156,8 MHz
(Ch 16)
156,525 MHz
(Ch 70)
- Hier auch AIS

Die gesamte Schifffahrt ist verpflichtet, auf UKW den Sprechfunkkanal 16 sowie den DSC-Kanal 70 ständig abzuhören (Hörwache). Das Fortbestehen der Pflicht zur Hörwache auf Kanal 16 wird von den Gremien der IMO von Zeit zu Zeit überprüft werden, der ursprüngliche Termin 1. Februar 2005 für den Wegfall der Abhörpflicht wurde aufgehoben.

VHF-Funkgerät mit DSC
Altes UKW-Funkgerät der Marke "Sailor", VHF-Radio-Telephone, Typ RT144B

Nachrichtenübermittlung

Die Nachrichtenübermittlung erfolgt zumeist mittels Sprechfunk oder Telex. Im Sprechfunk wird bevorzugt Englisch oder die jeweilige Landessprache verwendet. Zur Überwindung von Sprachbarrieren können fixe Kürzel verwendet werden:

  • die „Q-Gruppen“ aus dem Morsefunk. Das sind Buchstabenkombinationen mit einem vorangestellten Q (beispielshaft QRA für „Der Stationsname ist ... “)
  • das Internationale Signalbuch (International Code of Signals), ein speziell für die Seefahrt zusammengestelltes, äußerst ausführliches System von Buchstabenkombinationen, die über Sprechfunk, Morsezeichen oder Signalflaggen signalisiert werden.

Für die Verbreitung von Sicherheitsinformationen (Maritime Safety Information) wird terrestrisch über Mittel- und Kurzwelle das NAVTEX-System verwendet, über Satelliten erfolgt die Verbreitung von Sicherheitsinformationen als Enhanced Group Calls in Inmarsat-C.

Betrieb einer Seefunkstelle

Folgende Voraussetzungen sind für den Betrieb einer Seefunkstelle grundsätzlich zu erfüllen:

  1. Frequenzzuteilung (in Deutschland durch die Bundesnetzagentur (BNetzA)
  2. für den Seefunk zugelassene Funkgeräte und
  3. ausreichendes Funkbetriebszeugnis des Bedieners.

Marine und Navigation

Nicht zum Seefunk gerechnet werden Sendeeinrichtungen der Seestreitkräfte zur Übermittlung von Befehlen an U-Boote, wie DHO38 oder der Seefahrt dienende Navigationssender wie LORAN-C.

Siehe auch:

Einzelnachweise:

  1. Frequenznutzungsplan der Bundesnetzagentur

Weblinks


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