Selbstladewaffe

Selbstladewaffe

Automatische Schusswaffen sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Halbautomatischen Schusswaffen, bei denen durch die einmalige Betätigung der Schussauslösevorrichtung (Bei Handfeuerwaffen meistens der Abzug) genau ein Schuss abgegeben und anschließend eine neue Patrone in den Lauf eingeführt wird. Beispiele: Selbstladepistole
  • Vollautomatischen Schusswaffen, bei denen durch die einmalige Betätigung der Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können. Beispiele: Reihenfeuerpistole, Maschinengewehr

Halbautomatische Schusswaffen werden meist als Selbstlader bezeichnet, vollautomatische Schusswaffen auch als Maschinenwaffen.

Technisch sind zwei Grundmerkmale zu unterscheiden. Das erste Merkmal ist die Stellung des Verschlusses vor Abgabe eines Schusses. Hiernach unterscheidet man zwischen aufschießenden und zuschießenden Waffen. Das zweite Merkmal betrifft die Nutzung der Schussenergie für den Nachladevorgang. Hier unterscheidet man zwischen Rückstoßladern und Gasdruckladern in ihren verschiedenen Ausgestaltungen.

Besonderheiten:

  • Das deutsche Waffengesetz definiert vollautomatische Schusswaffen so, dass bei ihnen aufeinanderfolgende Schüsse aus einem Lauf abgefeuert werden. Dieses resultiert daraus, dass sich dieses Gesetz auf den zivilen Bereich beschränkt und, auch mehrläufige, Maschinenwaffen im Kriegswaffenkontrollgesetz unter dem Punkt Kriegsschusswaffen behandelt werden. Die Genehmigung zum Privatbesitz vollautomatischer Schusswaffen bedarf einer Sondergenehmigung, welche nur in seltenen Ausnahmefällen erteilt wird, insofern dient die Definition im Waffengesetz eher der Abgrenzung zu anderen Begriffen.
  • Als automatische Schusswaffen gelten nach dem deutschen Waffengesetz auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. Ebenso gelten als Vollautomaten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit einfachen Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert werden können.
  • Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen, da beim Double-Action-Revolver bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel weitergedreht wird, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt wird. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vorn und löst den Schuss aus. Hier wird die Waffe also nicht nach Abgabe eines Schusses selbsttätig schussbereit.
  • Bei den für Spiel und Sport gedachten Paintball-Farbmarkierern und Softairwaffen gilt diese Unterscheidung ebenfalls. Sie werden jedoch mit Druckgas oder elektropneumatisch angetrieben, enthalten also keine Patronenmunition sondern Plastik- oder Farbkugeln.

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