- Selbstselektion
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Als Selbstselektion bezeichnet man die bewusste Entscheidung einer zu untersuchenden Person, zu einer Stichprobe zu gehören. Selbstselektion führt dazu, dass die Stichprobe nicht repräsentativ ist und Rückschlüsse auf die Eigenschaften der Grundgesamtheit daher nur in eingeschränktem Maße zulässig sind.
Nimmt beispielsweise in der empirischen Sozialforschung eine bestimmte Personengruppe systematisch nicht an einer Untersuchung teil, kommt es zu systematischen Antwortausfällen und somit zu Verzerrungen (vgl. Artikel Antwortausfallverzerrung).
Beispiel: Bei einer Umfrage zum Rauchen könnten besonders Nichtraucher mitmachen wollen. Die Meinung der Raucher wäre damit unterrepräsentiert.
Die Selbstselektion ist zu unterscheiden vom Rahmenfehler, bei dem bestimmte Personen keine oder eine geringere Chance haben, in die Stichprobe zu gelangen. Ein Beispiel wären hier Obdachlose, die bei einer telefonischen Befragung kaum eine Chance hätten, per Festnetz erreicht zu werden.
Siehe auch
Kategorien:- Stichprobentheorie
- Verzerrung (Empirie)
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