- Senat (Italien)
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Der Senat der Republik (Senato della Repubblica, meist nur Senato genannt) ist die kleinere der beiden Parlamentskammern der italienischen Republik. Der Senat umfasst 315 Mitglieder. Er beruht auf der Verfassung von 1947 und ist die Weiterführung des 1861 gegründeten und 1946 aufgelösten Senato del Regno (d'Italia).
Die 315 Senatoren werden auf 5 Jahre gewählt, allerdings nicht auf nationaler Ebene, sondern auf regionaler Basis. Jede der 20 Regionen stellt eine festgelegte Anzahl an Senatoren, die je nach Bevölkerungszahl in der Region variiert. Bis auf zwei Ausnahmen stellt jede Region mindestens sieben Senatoren. (Das Aostatal stellt nur einen Senator, die Region Molise zwei.) 6 Senatoren werden von den Auslandsitalienern gewählt.
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der das 40. Lebensjahr vollendet hat. Wahlberechtigt ist man nach Vollendung des 25. Lebensjahres.
Hinzu kommen noch „Senatoren auf Lebenszeit“, die vom Staatspräsidenten ernannt werden können. Die Verfassung gesteht dieses Privileg Bürgern zu, „die […] durch höchste Verdienste auf sozialem, wissenschaftlichem, künstlerischem und literarischen Gebiet in besonderer Weise dem Vaterlande zur Zierde gereichen“ (Art. 59, 2). Außerdem sind alle Staatspräsidenten nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt von Rechts wegen Senatoren auf Lebenszeit (Art. 59, 1). Aktuell (April 2009) gibt es sieben Senatoren auf Lebenszeit, vier verdiente Bürger und drei ehemalige Staatspräsidenten.
Das italienische Parlament (Abgeordnetenkammer und Senat) kann auch gemeinsam tagen.
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