Setzrichter

Setzrichter

Als Setzrichter bezeichnet man im Mittelalter und in der frühen Neuzeit jene Vorsteher der Dorfgerichte, die vom Inhaber der Gerichtsbarkeit, zumeist der Grundherr, frei eingesetzt werden konnten, ohne dass dabei die Rechte von Mitgliedern der bäuerlichen Gemeinde zu berücksichtigen waren. Anders als beim Erbrichteramt konnte auch die Höhe der Einkünfte relativ frei festgelegt werden. Setzrichter erhielten einen geringeren Anteil an den Gerichtsgebühren und Strafgeldern als die Erbrichter oder bezogen nur eine feste Amtsvergütung. Vorteil für den Gerichtsherren waren höhere Einkünfte aus der Gerichtsbarkeit und eine bessere Kontrolle über die Gemeinde.


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