- Shulchan Aruch
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Als Schulchan Aruch (hebräisch שולחן ערוך d. h. „gedeckter Tisch”) wird im Judentum eine im 16. Jahrhundert von Rabbiner Josef Karo verfasste und im Folgenden von mehreren Rabbinergenerationen überarbeitete Zusammenfassung religiöser Vorschriften (hebr. Halacha) bezeichnet. Alle für den Alltagsgebrauch im Allgemeinen ausreichend detailliert beschriebenen Gebote und Verbote beruhen auf der Thora, auf zugehörigen Midraschim und besonders auf dem babylonischen Talmud. Die Absicht des Verfassers und der Redaktoren war eine übersichtliche Hilfestellung für den (jüdischen) Laien im sich (auf Grund seiner Komplexität) letztlich nur dem Gelehrten erschließenden Regelwerk des religiösen jüdischen Lebens.
Weitere ältere Werke bilden auch Quellen des jüdischen Rechts, Nebenquellen später wurden Tosefta (Zusätze zur Mischna), Siphra (Kommentar zu Leviticus), Siphre (Kommentar zu Numeri und Deuteronomium). Der Schulchan Aruch bildet somit eine für den täglichen Gebrauch weltweit bei allen Juden anerkannte schriftliche Rechtsvorschrift, bei der in ihrer Entstehung (Genese) auch kleinere Varianten (siehe Wilnaer Ausgabe) erschienen, was aber neuerdings nicht mehr stattfindet.
Inhaltsverzeichnis
Über den Autor
Der Schulchan Aruch wurde verfasst von Joseph Karo (1488–1575), Rabbiner in Safed, der bereits seinen Kommentar Bet Josef zum Werk Arba'a Turim des Jakob ben Ascher verfasst hatte. An dem Schulchan Aruch, der die Quintessenz aus seinem größeren Werk Bet Josef bildet, arbeitete er über 20 Jahre. Die erste Ausgabe erschien in Venedig 1565.
Themengebiete
Schulchan Aruch folgt den Arba'a Turim in seiner Einteilung in vier große Themengebiete:
- Orach Chajim, d.h. „Weg zum Leben“ (Vgl. Psalm 16, 11), enthält die gesetzlichen Bestimmungen über das tägliche häusliche wie synagogale Leben des Juden, das ganze Jahr hindurch. Diese Abteilung zerfällt in 27 Kapitel mit 697 Paragraphen, von denen wieder ein jeder mehrere Teile hat.
- Jore De'a, d.h. „er lehrt Kenntnis” bzw. „Lehrer der Erkenntnis” (Vgl. Jesaja 28, 9), behandelt in 35 Kapiteln mit 403 Paragraphen jüdische Speise- und Reinigungsgesetze, Trauergesetze und viele andere religiöse Vorschriften.
- Eben Ha-Eser, d.h. „Stein der Hilfe“ (Vgl. Samuel 4, 1; 5, 1; 7, 12) behandelt in 5 Kapiteln mit 178 Paragraphen die Ehegesetze.
- Choschen Ha-Mischpat, d.h. „Brustschild des Rechts” (Vgl. Exodus 28, 15, 30) enthält in 29 Kapiteln mit 427 Paragraphen das gesamte Zivil- und Kriminalrecht.
Rezeptions-Geschichte
Da in manchen untergeordneten Punkten sich Differenzen zwischen den rechtskräftigen Gewohnheiten der Sephardim und Aschkenasim ausgebildet hatten, schrieb Moses Isserles, der von 1550 bis zu seinem Tod 1572 als Rabbiner in Krakau amtierte und ebenfalls einen Kommentar zu den „Arba'a Turim” unter dem Titel Darkej Mosche verfasst hatte, Zusätze und Berichtigungen zu allen vier Teilen des Schulchan Aruch, die bei den abendländischen Juden dasselbe Ansehen wie Karos Worte erhielten.
Bald nach der Vorrede des Karo aber auch der des Isserles begann die Kommentierung der Schulchan-Abteilungen, wobei die ältesten von Schülern Isserles' stammen, wie Sefer me'iroth 'enajim (Sma), Erklärung zum Choschen Ha-Mischpat; Chelqath mechoqeq, Erklärung zu Eben Ha-Eser. Danach dann Turej Sahav, ein Kommentar zu allen Teilen und Siftej Kohen (Schach) zu Jore De'a und Choschen Ha-Mischpat. Dann Magen Abraham, Erklärung zu Orach Chajim und als 6. Bet Schmuel zu Even Ha-Eser. Danach kamen unzählige weitere Kommentare bis zur Gegenwart hinzu. Unter den aschkenasischen Juden hat der zusammenfassende Kizzur Schulchan Aruch(1870) von Rabbiner Schlomo Ganzfried (1804-1886) aus Ungarn besondere Geltung erhalten, unter den orientalischen Juden der Ben Ish Chai von Yosef Chaim (1832-1909) aus Bagdad, der ebenfalls eine Zusammenfassung des Schulchan Aruch darstellt. In den Kizzur Schulhan Aruch wurden auch spätere Gelehrtenmeinungen aufgenommen.
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