- Sichtflugregeln
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Unter Sichtflug versteht man den Flug, bei dem der Pilot die Fluglage durch visuelle Anhaltspunkte außerhalb des Flugzeugs kontrolliert. Gegensatz dazu ist der Instrumentenflug.
Rechtlich definiert sind Flüge nach Sicht durch die Visual Flight Rules (VFR- oder Sichtflugregeln). Für sie müssen – je nach Luftraum festgelegte – minimale Sichtbedingungen herrschen (Flugsicht über 5 bzw. 8 km) und bestimmte Abstände zu Wolken eingehalten werden. Sie sind in Europa meist mit 1,5 km horizontal und 1.000 Fuß (300 Meter) vertikal vorgeschrieben. Grundsatz des Sichtflugs ist das Prinzip see and avoid.[1] Jeder VFR-Pilot ist allein für seine Sicherheit (und die seiner Passagiere) verantwortlich und dafür zuständig, den Luftraum zu überwachen.
VFR-Flüge werden vor allem in der Allgemeinen Luftfahrt und in Kleinflugzeugen durchgeführt.
Bei Dunkelheit und Nacht sind VFR-Flüge in Deutschland (außer von Einsatzkräften) nur von/nach eigens zugelassenen Flugplätzen gestattet.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines zum Sichtflug
Flugbetrieb und Flugverkehr werden weltweit nach zwei grundsätzlich unterschiedlichen Betriebsarten durchgeführt:
- Beim Sichtflug kontrolliert der Pilot die Lage seines Flugzeugs im Raum visuell und beurteilt ebenso auch seine Lage relativ zu anderen Luftfahrzeugen. Für die Fluglage im Raum benutzt er Anhaltspunkte außerhalb des Flugzeugs, in der Regel durch den Blick auf den Horizont. Grundvoraussetzung zum Sichtflug ist folglich, dass das Wetter bestimmte Mindestsichtweiten zulässt und der Pilot keine Wolken durchfliegt, so dass die erforderlichen Anhaltspunkte außerhalb des Flugzeugs zu erkennen sind. Weiterhin muss er zur Kollisionsvermeidung gewisse horizontale und vertikale Mindestabstände zu Wolken einhalten. Wo diese Voraussetzungen, die visual meteorological conditions (VMC), nicht eingehalten werden können, darf kein Sichtflug stattfinden. Die Grundsätze des Ablaufs von Sichtflügen sind in den so genannten Sichtflugregeln, den visual flight rules (VFR), festgelegt. Typischerweise findet der Flug nach Sichtflugregeln statt, ohne dass ein Fluglotse eine Staffelung von anderem Flugverkehr vornimmt – es gilt das Prinzip „Sehen und gesehen werden“. Entsprechend legen die Sichtflugregeln auch Ausweichvorschriften fest, ähnlich den Vorfahrtsregeln im Straßenverkehr. In bestimmten Lufträumen wird jedoch auch VFR-Verkehr durch die Flugsicherung kontrolliert (kontrollierter Sichtflug) und von IFR-Flügen gestaffelt.
- Beim Instrumentenflug dagegen kann die Kontrolle der Fluglage auch ausschließlich über die Fluginstrumente ohne jeden Bezug nach außen durchgeführt werden. Dies erfordert sowohl eine Zusatzausbildung des Piloten (Instrumentenflugberechtigung, instrument rating) als auch eine entsprechende Ausstattung des Flugzeugs. Zentrales Instrument ist hierbei der Künstliche Horizont. Die Instrumentenflugregeln (Instrument Flight Rules, IFR) legen die Abläufe dabei genau fest. Flüge nach IFR finden in der Regel unter der Kontrolle von Fluglotsen statt (kontrollierter Flug). Diese staffeln den Abstand von anderen Instrumentenflügen, nicht jedoch von Sichtflügen, auf die ein nach IFR fliegender Pilot in den meisten Lufträumen jederzeit treffen kann, wenn er in VMC fliegt. Ausnahmen sind Lufträume, die ausschließlich für IFR-Verkehr reserviert sind, oder in denen auch VFR-Verkehr zwangsweise durch die Flugsicherung gesteuert wird.
Flughöhen und Lufträume in Deutschland
In Deutschland ist der Luftraum unterhalb 750m/2500 ft über Grund unkontrollierter Luftraum; hierin findet ausschließlich Sichtflug statt. Ausgenommen sind festgelegte Gebiete im Nahbereich von kontrollierten Flugplätzen, hier wird die Obergrenze des unkontrollierten Luftraums auf 1700 ft bzw. 1000 ft über Grund herabgesetzt.
Der Luftraum zwischen 750m und ca. 3000m (2500 ft bis FL 100 – ca. 10000 ft) ist kontrollierter Luftraum. Das bedeutet, dass darin von der Flugsicherung geführter IFR-Verkehr stattfinden kann. Es bedeutet jedoch nicht, dass dort ausschließlich kontrollierter Verkehr stattfindet, denn für unkontrollierten Sichtflug ist dieser Luftraum ebenfalls frei zugänglich, sofern die Sichtflugbedingungen erfüllt sind.
Sicherheit
Unter Sichtflugbedingungen (VMC) gilt für alle beteiligten Luftfahrzeuge – unabhängig davon, ob sie selbst nach VFR oder IFR fliegen – das Grundprinzip „Sehen und gesehen werden“. Folglich ist die Beobachtung des Luftraums vor sich eine der wichtigsten Aufgaben jedes Piloten. Zwar staffeln Fluglotsen den IFR-Verkehr untereinander, jedoch in den meisten Lufträumen nicht IFR- von VFR-Verkehr, zumal der VFR-Verkehr dem Lotsen in aller Regel überhaupt nicht bekannt und auch nicht meldepflichtig ist.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen für alle Flugzeuge sind definierte Ausweichregeln und die sogenannten Halbkreisflughöhen. Diese festgelegten Flughöhen (Flugflächen) gelten in Deutschland oberhalb 1500 m (5000 ft) MSL und sind so eingerichtet, dass einander im Reiseflug entgegenkommende Luftfahrzeuge im Idealfall einen Höhenabstand von mindestens 150 m (500 ft) zueinander haben.
Weblinks
- Sichtflug - Wetterbedingungen (VMC Visual Meteorological Conditions) am Beispiel Österreichs (Grafik)
- Deutsche Flugsicherung GmbH zu Luftrauminfo und Struktur
- Luftraumstruktur in Deutschland in Bildern und Stichworten
Einzelnachweise
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