- Sonder-Sichtflugregeln
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Die Sonder-Sichtflugregeln, kurz SVFR (engl. special visual flight rules) können angewendet werden, um einen Flug nach Sichtflugregeln, der in VMC (engl. Visual Meteorological Conditions, Sichtflugbedingungen) durchgeführt werden muss, auch bei vorherrschenden schlechteren Bedingungen innerhalb einer Kontrollzone zu ermöglichen. Durch SVFR werden die höheren Wetterminima der Kontrollzone den niedrigeren Minima des umgebenden Luftraumes für diesen Flug angepasst (siehe Luftraumstruktur). Auf diese Weise können Start und Landung innerhalb der Kontrollzone stattfinden und der Flug außerhalb unter regulären Bedingungen fortgesetzt werden. Durch SVFR wird vermieden, dass ausschließlich nach IFR (engl. Instrument Flight Rules, Instrumentenflugregeln) geflogen werden darf, obwohl der Luftraum um die Kontrollzone herum auch VFR (engl. Visual Flight Rules, Sichtflugregeln) zuließe.
In Deutschland gelten für Kontrollzonen im Luftraum D (CTR) Wetterbedingungen von mindestens 5 km Flugsicht, 5 km Bodensicht und einer Hauptwolkenuntergrenze von 1500ft, wobei die Wolken nicht berührt werden dürfen (frei von Wolken), um nach Sichtflugregeln fliegen zu dürfen. SVFR setzt diese Minima herab, um ein Fortführen des Fluges im Luftraum G zu ermöglichen.
Dies ist in Deutschland an folgende Bedingungen geknüpft, nämlich dass:
- die Verkehrslage dies zulässt
- die Flugverkehrskontrollstelle dies genehmigt
- Bodensicht von mindestens 1500 m bzw. 800 m (für Drehflügler) herrscht
- eine Hauptwolkenuntergrenze von mindestens 500 Fuß vorliegt
- Flugsicht von 3500 m (für Jets) / 1500 m (für Props) / 800 m (für Drehflügler)
- das Luftfahrzeug muss frei von Wolken bleiben
Siehe auch
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