- Visual Meteorological Conditions
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Die Begriffe Visual Meteorological Conditions (VMC) und Sichtflugwetterbedingungen sind synonym und bezeichnen die minimalen Wetterbedingungen, die erfüllt sein müssen, um Flüge nach Sichtflugregeln durchzuführen.
Die Mindestbedingungen sind abhängig vom jeweiligen Luftraum und setzen sich aus der Flugsicht und Mindestabständen zu Wolken zusammen. In manchen Lufträumen werden noch eine mindest-Bodensicht, Mindesthöhe der Hauptwolkenuntergrenze oder Erdsicht gefordert. Werden diese Mindestbedingungen nicht erreicht, herrschen Instrument Meteorological Conditions. Es können jedoch Sonder-VFR-Freigaben erteilt werden.
Inhaltsverzeichnis
VMC-Minima nach ICAO
Die Mindestbedingungen für Sichtflüge sind international durch die ICAO im Anhang 2 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt festgelegt:[1]
Höhenband Luftraumklassen Flugsicht Wolkenabstand
horizontalWolkenabstand
vertikal≥ 3.050 m (10.000 ft) AMSL B, C, D, E, F, G 8 km 1.500 m 300 m (1000 ft) < 3.050 m (10.000 ft) AMSL
> 900 m (3000 ft) AMSL oder*
> 300 m (1000 ft AGL)B, C, D, E, F, G 5 km 1.500 m 300 m (1000 ft) ≤ 900 m (3000 ft) AMSL oder*
≤ 300 m (1000 ft AGL)B, C, D, E 5 km 1.500 m 300 m (1000 ft) F, G 5 km** Wolken dürfen nicht berührt werden,
außerdem Erdsicht erforderlich* je nachdem, was höher ist** kann z.B. für langsam fliegende Flugzeuge oder Helikopter auf 1,5 km reduziert werdenNationale Regelungen
Deutschland
Für Deutschland sind die VMC-Bedingungen unter dem Ausdruck Mindestwetterbedingungen für Flüge nach Sichtflugregeln in der Luftverkehrsordnung festgelegt.[2] Die dortigen Definitionen weichen teilweise von denen der ICAO ab:
Höhenband Luftraumklassen Flugsicht Wolkenabstand
horizontalWolkenabstand
vertikal≥ FL 100 B, C, D, E, F 8 km 1.500 m 300 m (1000 ft) < FL 100 E 8 km 1.500 m 300 m (1000 ft) B, C, D, F 5 km 1.500 m 300 m (1000 ft) G 1,5 km Wolken dürfen nicht berührt werden,
außerdem Erdsicht erforderlichAußerdem gelten folgende Sonderfälle:
- In Kontrollzonen (CTR) wird zusätzlich eine Bodensicht von 5 km und eine Hauptwolkenuntergrenze von mindestens 450 m (1.500 ft) über Grund gefordert.
- In Kontrollzonen der Luftraumklasse D gibt es wie in Luftraum G keine Mindestwolkenabstände.
- In Luftraum G genügt für Flüge mit Drehflüglern sowie Luftschiff- und Ballonfahrten eine Flugsicht von 800 m.
Österreich
Im Österreichischen Luftfahrthandbuch werden folgende Mindestbedingungen für den Sichtflug definiert:[3]
Höhenband Luftraumklassen Flugsicht Wolkenabstand
horizontalWolkenabstand
vertikal≥ FL 100 C, D, E, G 8 km 1,5 km 1000 ft < FL 100 C, D, E, G 5 km 1.500 m 300 m (1000 ft) ≤ 3000 ft AMSL oder*
≤ 1000 ft AGLG 1,5 km** Wolken dürfen nicht berührt werden,
außerdem Erdsicht erforderlich* je nachdem, was höher ist** Bei Hubschraubern ist eine geringere Sicht ausreichend, wenn die Geschwindigkeit gering genug ist, Zusammenstöße zu vermeidenEinzelnachweise
- ↑ ICAO: Annex 2 to the Convention on International Civil Aviation – Rules of the Air, 10. Edition, Juli 2005, Abschnitt 3.9 VMC visibility and distance from cloud minima
- ↑ Anlage 5 (zu § 4 Abs. 2 bis 4, § 26 Abs. 1, § 26a Abs. 2 und § 28 Abs. 1 und 2 LuftVO) – Bedingungen für Flüge nach Instrumenten- und Sichtflugregeln, online verfügbar, Abgerufen am 13. November 2011
- ↑ Austro Control: Luftfahrthandbuch Österreich, Abschnitt ENR-1.2-1, Version vom 11. März 2010, online verfügbar (PDF), abgerufen am 14. November 2011
Siehe auch
Kategorien:- Flugsicherung
- Flugnavigation
- Flugmeteorologie
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