- Simultananwalt
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Simultananwalt ist ein Rechtsbegriff, der den Rechtsanwalt bezeichnet, der seine Kanzlei nicht am Sitz des angerufenen Gerichts betreibt, also dort nicht örtlich zugelassen ist. Die deshalb durch seine An- und Abreise entstehenden Extrakosten müssen daher von der im Zivilrechtsstreit unterliegenden Partei grundsätzlich nicht erstattet werden (§ 91 Abs. 2 S.1 ZPO).
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