Simultananwalt

Simultananwalt

Simultananwalt ist ein Rechtsbegriff, der den Rechtsanwalt bezeichnet, der seine Kanzlei nicht am Sitz des angerufenen Gerichts betreibt, also dort nicht örtlich zugelassen ist. Die deshalb durch seine An- und Abreise entstehenden Extrakosten müssen daher von der im Zivilrechtsstreit unterliegenden Partei grundsätzlich nicht erstattet werden (§ 91 Abs. 2 S.1 ZPO).

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