- Anwaltskanzlei
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Als Anwaltskanzlei bezeichnet man die Büroräume und das Unternehmen oder den Betrieb eines Rechtsanwalts oder mehrerer Rechtsanwälte. In Deutschland muss ein Rechtsanwalt im Bezirk derjenigen Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten, also seinen Kanzleisitz haben, § 27 Abs. 1 BRAO.
Inhaltsverzeichnis
Hintergründe
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Anwaltskanzlei sowohl für das Büro eines Einzelanwalts, als auch für die Büros mittlerer oder größerer Sozietäten und für deren Zweigstellen gebraucht.
In der Anwaltskanzlei schafft der Anwalt alle personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Ausübung seines Berufs. Was diese im Einzelnen sind, wird von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich gehandhabt. Gemeinsam ist allen Organisationsformen, dass der Rechtsanwalt für seine Mandanten über seine Kanzlei erreichbar ist und ihm bzw. den von ihm vertretenen Mandanten unter der Anschrift der Anwaltskanzlei Schriftstücke zugestellt werden können. In der Kanzlei wird er (im Regelfall) Besprechungen mit Mandanten durchführen und seine Akten bearbeiten.
Auch in der Rechtsanwaltschaft sind mittlerweile moderne Arbeitsorganisationsformen verbreitet. Aufgrund arbeitsteiligen Verhaltens und durch moderne Kommunikationsmittel ist deshalb längst nicht mehr davon auszugehen, dass jeder Anwalt täglich in den Räumlichkeiten seiner Kanzlei erreichbar bzw. tätig ist.
Folgende Organisationsformen einer Anwaltskanzlei sind denkbar:
- Einzelanwalt
- Bürogemeinschaft (nur Organisationsgemeinschaft, in Österreich auch "Regiegemeinschaft" genannt)
- Sozietät als Gesellschaft bürgerlichen Rechts und/oder Partnerschaftsgesellschaft; in Österreich bis 31. Dezember 2006 als Offene Erwerbsgesellschaft oder Kommanditerwerbsgesellschaft, auch unter der Bezeichnung "Partnerschaft" (ab 1. Januar 2007 entspricht das in Österreich den Rechtsformen Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft)
- Kapitalgesellschaft (z. B. Anwalts-GmbH), in Deutschland relativ ungebräuchlich, in Österreich zunehmend anzutreffen)
- Internationale Kanzlei
Kanzleigröße
Die Größe einer Kanzlei wird umgangssprachlich in der Regel nach der Anzahl ihrer Berufsträger bestimmt (eine Bestimmung nach Umsatz ist in Deutschland nicht sinnvoll, da nur Kapitalgesellschaften zur Veröffentlichung ihrer Umsätze gesetzlich verpflichtet sind). Die Kanzleigröße wirkt sicht nicht zwingend auf die Qualität der Mandatsbearbeitung aus. Die Bezeichnung "Großkanzlei" ist eine übliche aber nicht belegte Bezeichnung für Kanzleien mit zehn oder mehr Berufsträgern. Weder vom statistischen Bundesamt noch von der Bundesrechtsanwaltskammer gibt es Erhebungen über Anzahl und durchschnittliche Größe von Anwaltskanzleien. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Mehrheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland in Kanzleien mit weniger als zehn Berufsträgern ihren Beruf ausüben.
Die größten Kanzleien
In Deutschland (Stand: November 2010)[1] sind die 10 größten Kanzleien nach Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte:
- CMS Hasche Sigle 509
- Freshfields Bruckhaus Deringer 499
- Clifford Chance 363
- Taylor Wessing 335
- Hogan Lovells 321
- Gleiss Lutz 282
- Linklaters 280
- Noerr 279
- White & Case 264
- Luther 257
Weltweit zu den weltgrößten (Wirtschafts-) Kanzleien gehören[2]:
- DLA Piper (4.200 Berufsträger)
- Baker & McKenzie (3.900 Berufsträger)
- Clifford Chance (3.800 Berufsträger)
- Linklaters (2.200 Berufsträger)
- Freshfields Bruckhaus Deringer (2.500 Berufsträger)
- Allen & Overy (2.700 Berufsträger)
- Norton Rose (2.600 Berufsträger)
- Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom (2.000+ Berufsträger)
- Latham & Watkins
- Jones Day
- Hogan Lovells (2.500 Berufsträger)
- White & Case
Weblinks
Wiktionary: Rechtsanwalt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenEinzelnachweise
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