Skartierung

Skartierung

Unter Kassation versteht man im Archivwesen die datenschutzgerechte Vernichtung nicht archivwürdig bewerteter Unterlagen. In Österreich spricht man von Skartierung.

Behörden haben aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Auflage, alle Unterlagen (Akten, aber auch Daten), die sie nicht mehr benötigen, dem zuständigen Archiv anzubieten. Werden in Behördenregistraturen Unterlagen eigenmächtig ohne Hinzuziehung des Archivs vernichtet, spricht man von wilden Kassationen. Der prominenteste, aber auch politisch umstrittenste Fall sind die Aktenvernichtungen im Bundeskanzleramt am Ende der Ära des Bundeskanzlers Helmut Kohl. Für die damit einhergehenden Datenlöschungen, die ebenfalls ohne Beteiligung des Bundesarchivs stattgefunden haben, hat sich die polemische Bezeichnung „Bundeslöschtage“ etabliert.

Zweck der Kassation im Archivwesen

Es gilt, die Archivalienbestände von Wertlosem und Überflüssigem zu befreien. Dies erleichtert die wissenschaftliche Forschung. Des Weiteren wird durch die Aktenausscheidung Raum gespart und Raum geschaffen, um Neuzugänge aufzunehmen.

Bedeutung der Kassation

Die Kassation ist die verantwortungsvollste archivische Aufgabe, denn was einmal kassiert wurde, ist endgültig verloren. Das heißt, Fehlentscheidungen können nicht korrigiert werden.

Allgemeine Grundsätze in der Kassation

Kassierbar ist, was im Archiv nicht einmalig ist, Kopien, wenn Originale vorhanden sind, nicht mehr rechtserheblich und historisch wertlos ist.


Siehe auch: Archivische Bewertung

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