- Skippertraining
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Ein Skipper (von niederdeutsch Schipper / mittelniederdeutsch schipper, schiphere `Schiffsherr´ ) ist der verantwortliche Boots- bzw. Schiffsführer auf Schiffen der Freizeitschifffahrt. Der Begriff wird auch bei Regatten verwendet. Genau wie der Kapitän in der Berufsschifffahrt, der auch so genannt werden kann, trägt ein Skipper die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Sicherheit von Schiff und Besatzung. Ein Skipper muss nicht zwangsläufig Eigner des Schiffes sein, sondern er kann auch für diese Aufgabe angestellt oder einfach von der Besatzung eines Charterbootes als Skipper anerkannt sein. Vor Fahrtantritt muss allerdings festgelegt und im Logbuch dokumentiert werden, welche Person die Schiffsführung übernimmt. Ein Skipper muss im Besitz der jeweils für das Fahrtgebiet und den Bootstyp notwendigen Sportbootführerscheine sein.
Inhaltsverzeichnis
Schiffe unter Deutscher Flagge
Hobby-Skipper
Auf Binnengewässern in Deutschland benötigt der Skipper einen Sportbootführerschein Binnen, auf den deutschen Schifffahrtsstraßen und Küstengewässern einen Sportbootführerschein See, wenn die Motorleistung des Bootes 3.68 KW (5 PS) oder dessen Lüa (Länge über alles) 15 m überschreiten.
Ein Skippertraining ist eine Praxisausbildung für Schiffsführer von Segel- oder Motor-Sportbooten. Die Erfahrung zeigt, dass mit Bestehen der Führerscheinprüfung wesentliche Wissensbereiche noch nicht abgedeckt sind. Das Training wird von Segelschulen, Motorbootschulen und erfahrenen Schiffsführern angeboten und bereitet den Führerscheinabsolventen auf die eigene Verantwortung als Schiffsführer auf hoher See vor. Die Inhalte sind neben der Vertiefung der allgemeinen Grundlagen der Seemannschaft: Verhalten im Sturm und Sturmtaktik, Feuerbekämpfung, Wassereinbruch und Leckbekämpfung, Benutzung der Rettungsinsel, Unterkühlung, Medico-Gespräch, Maschinenwartung, Not-Reparaturen, Führung und Psychologie, etc., die möglichst praktisch trainiert werden.
Gewerbliche Skipper
Der Begriff Skipper kann eine Berufsbezeichnung darstellen, wenn er sich auf die gewerbliche Steuerung von Wasserfahrzeugen bezieht. Gewerblich bedeutet hier, dass der Skipper für seine Tätigkeit ein Gehalt bekommt.
Gewerbliche Skipper auf Schiffen unter deutscher Flagge unterstehen immer dem Schutz des SeemG und müssen vom Arbeitgeber bei der SeeBG gemeldet und sozialversichert sein. Gewerbliche Skipper müssen in Deutschland, bzw. auf Schiffen unter deutscher Flagge weltweit, Inhaber des Sportseeschifferscheins (Fahrtgebiet weltweit bis 30 sm Abstand von der Küste) beziehungsweise des Sporthochseeschifferscheins (unbegrenztes Fahrtgebiet) für den entsprechenden Yachttyp sein, sowie im Besitz eines Funkbetriebszeugnisses für die an Bord befindliche Sprechfunkanlage sein.
Skipper auf Ausbildungsschiffen
Für gewerblich betriebene Ausbildungsschiffe z.B. von Segel- oder Motoorbootschulen, gilt obige Regelung, obwohl hier der wirtschaftliche Gewinn der Ausbildungsstätte im Vordergrund steht. Auch bezahlte Skipper von Charteryachten zählen zur gewerblichen Sportschifffahrt.
Schiffsführer auf gewerblich betriebenen Schiffen
Gewerblich ist ein Wasserfahrzeug, wenn es mit der Absicht eines wirtschaftlichen Gewinnes betrieben wird. Dies trifft insbesondere für Passagier-, Handels- und Fischereischiffe (Kauffahrteischiff) zu. Solche Schiffe dürfen nur von einem Inhaber eines Kapitänspatentes geführt werden.
Weblinks
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