- Skipper
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Ein Skipper (von niederdeutsch Schipper / mittelniederdeutsch schipper, schiphere ‚Schiffsherr‘) ist der verantwortliche Boots- bzw. Schiffsführer auf Schiffen der Freizeitschifffahrt. Der Begriff wird auch bei Regatten verwendet. Genau wie der Kapitän in der Berufsschifffahrt, der auch so genannt werden kann, trägt ein Skipper die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Sicherheit von Schiff und Besatzung. Ein Skipper muss nicht zwangsläufig Eigner des Schiffes sein, sondern er kann auch für diese Aufgabe angestellt oder einfach von der Besatzung eines Charterbootes als Skipper anerkannt sein. Auch muss er das Schiff nicht selber steuern. Vor Fahrtantritt muss allerdings festgelegt und im Logbuch dokumentiert werden, welche Person die Schiffsführung übernimmt. Ein Skipper muss im Besitz der jeweils für das Fahrtgebiet und den Bootstyp notwendigen Bootsführerscheine sein.
Inhaltsverzeichnis
Schiffe unter Deutscher Flagge
Hobby-Skipper
Auf Binnengewässern in Deutschland benötigt der Skipper oder Sportbootführer einen Sportbootführerschein Binnen, auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässern der sogenannten 3-Meilen-Zone einen Sportbootführerschein See, wenn die Motorleistung des Bootes 3.68 kW (5 PS) überschreitet. Der SBF Binnen gilt nur für nicht gewerblich genutzte Boote (eben Sportboote) bis zu einer Länge über alles (Lüa) bis 15,00 m, das heißt bis 14,99 m darf man ein Sportboot führen, aber 15,00 m schon nicht mehr. Es können jedoch lokale Regelungen durch Gemeinden erlassen werden, die auch bei geringerer Motorisierung den Führerschein in dem Fahrtgebiet der Gemeinde verlangen bzw. umgekehrt können führerscheinfreie Fahrtgebiete erklärt werden. Der Skipper muss sich also immer vorher kundig machen was im Fahrensgebiet verlangt und benötigt wird, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Fahren ohne den passenden Bootsführerschein zieht die gleichen Konsequenzen nach sich wie Fahren ohne Autoführerschein. Wenn ein Funkgerät an Bord ist, benötigt der Skipper das dafür nötige Zertifikat (UBI, SRC, LRC).
Ein Skippertraining ist eine zusätzliche und freiwillige Praxisausbildung für Schiffsführer von Segel- oder Motor-Sportbooten, die oft jedoch notwendig und manchmal geradezu unverzichtbar ist. Die Erfahrung zeigt, dass mit Bestehen der Führerscheinprüfung wesentliche Wissensbereiche noch nicht abgedeckt sind. Das Training wird von Segelschulen, Motorbootschulen, Segel- und Motorbootvereinen mittels erfahrenen Schiffsführern angeboten und bereitet den Führerscheinabsolventen auf die eigene Verantwortung als Schiffsführer auf hoher See, an Küsten und im Hafen vor. Die Inhalte sind im Wesentlichen die Bildung und Vertiefung der allgemeinen Grundlagen der Seemannschaft und darüber hinaus sollte intensive Wetterkunde (= Lebensversicherung des Skippers und der Crew) sowie Führung und Psychologie, Törnplanung, Maschinenwartung, Medico-Gespräch, Notreparaturen, Verhalten im Sturm und Sturmtaktik, Feuerbekämpfung, Wassereinbruch und Leckbekämpfung, Benutzung der Rettungsinsel, Unterkühlung, etc. möglichst praktisch trainiert werden.
Gewerbliche Skipper
Der Begriff Skipper kann eine Berufsbezeichnung darstellen, wenn er sich auf die gewerbliche Steuerung von Wasserfahrzeugen bezieht. Gewerblich bedeutet hier, dass der Skipper für seine Tätigkeit ein Gehalt bzw. Honorar bekommt.
Gewerbliche Skipper auf Schiffen unter deutscher Flagge unterstehen immer dem Schutz des SeemG und müssen vom Arbeitgeber bei der SeeBG (heute: BG Verkehr) gemeldet und sozialversichert sein. Gewerbliche Skipper auf Sportbooten mussten bisher in Deutschland, bzw. auf Sportbooten unter deutscher Flagge weltweit, Inhaber des Sportseeschifferscheins (Fahrtgebiet weltweit bis 30 sm Abstand von der Küste) beziehungsweise des Sporthochseeschifferscheins (unbegrenztes Fahrtgebiet) für den entsprechenden Yachttyp sein. Seit kurzem reicht bis 12 sm der Sportküstenschifferschein.
Skipper auf Ausbildungsschiffen
Für gewerblich betriebene Ausbildungsschiffe z. B. von Segel- oder Motoorbootschulen, galt bis 2008 obige Regelung, obwohl hier der wirtschaftliche Gewinn der Ausbildungsstätte schon immer im Vordergrund stand. Nun benötigen Ausbildungsskipper wie Hobby-Skipper nur noch die für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen Pflichtführerscheine, während bezahlte Skipper von Charteryachten ohne Ausbildungsabsicht weiterhin zur gewerblichen Sportschifffahrt zählen.
Schiffsführer auf gewerblich betriebenen Schiffen
Gewerblich ist ein Wasserfahrzeug, wenn es mit der Absicht eines wirtschaftlichen Gewinnes betrieben wird. Dies trifft insbesondere für Passagier-, Handels- und Fischereischiffe (Kauffahrteischiff) zu. Solche Schiffe dürfen nur von einem Inhaber eines seemännischen Patents geführt werden.
Weblinks
Kategorie:- Seefahrtsberuf
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