- Sofortmaßnahme
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Die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die ein Ersthelfer in einer Notfallsituation mit verletzten, erkrankten oder vergifteten Personen zu ergreifen hat, stellen das erste Glied in der sogenannten Rettungskette dar. Sie sind als das folgende Bündel an Maßnahmen definiert, wobei der Ersthelfer je nach Situation eine oder mehrere davon ausführen muss:
- Absichern des Unfallorts und Retten von Verletzten
- Absetzen eines Notrufs
- Stabile Seitenlage des Notfallpatienten
- Herzdruckmassage, Beatmung und Defibrillation
- Blutstillung, Schockbekämpfung.
Ziel ist der Erhalt bzw. die Wiedererlangung der lebenswichtigen Körperfunktionen des Patienten, der so genannten Vitalfunktionen. Den lebensrettenden Sofortmaßnahmen geht die Sicherung des Eigenschutzes voraus, einzelne Maßnahmen haben zu unterbleiben, wenn sie nur unter Gefahr für Leib und Leben des Ersthelfers durchzuführen wären.
Literatur
- Generalsekretariat des Österreichischen Roten Kreuzes, Erste Hilfe - Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort. Wien, 2006; ISBN 3-902332-07-7.
Weblinks
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