- Ersthelfer
-
Die Erstversorgung umfasst als erste Linie der Rettungskette, die lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten kann, folgende Ersthelfer:
- eine Person, die als zufälliger Helfer bei einem Notfall hilft (indem sie beispielsweise Erste Hilfe leistet)
- Helfer vor Ort: notfallmedizinisch ausgebildete Personen, die als „organisierte Einrichtung örtlicher Erster Hilfe“ parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden und die basismedizinische Versorgung am Patienten bis zu dessen Eintreffen übernehmen – beispielsweise ein praktischer Arzt vor Ort, der Notfalldienst hat.
Nach deutschem Recht ist Ausgebildeter Ersthelfer eine Person, die auf Grundlage des § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) VII einen mindestens acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Hierzu ist alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs von vier Doppelstunden erforderlich.
Bei der Bundeswehr entspricht ein Ersthelfer dem Sanitätssoldaten oder dem Helfer im Sanitätsdienst (Hlf SanDst).
Wikimedia Foundation.