- Souverän (Adjektiv)
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Unter einem Souverän (v. lat.: superamus, „über allen stehend“) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Republiken ist dies das Staatsvolk, in Monarchien der Monarch, häufig also ein König oder Fürst.
Zur Zeit des Absolutismus war der Souverän der König, beispielsweise der König von Frankreich. Der römisch-deutsche Kaiser, der der oberste Lehnsherr des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation war, gilt nicht als Souverän, denn der Souverän übt seine Macht absolut und unteilbar aus, besitzt das Monopol, Gesetze zu erlassen und aufzuheben, ist oberster Kriegsherr, Lehnsherr und Richter, trifft oberste Finanzentscheidungen, lenkt dirigistisch die Wirtschaft, setzt die Staatskirche durch und ernennt alle Minister und Beamten.
In der Republik gibt es keine allgemein gültige Definition des Souveräns, in der Theorie ist das Volk Inhaber der Souveränität (→ Volkssouveränität). Doch je nach Verfassung hat das Volk mehr oder weniger der Souveränität oder Staatsgewalt an Staatsoberhaupt und Parlament delegiert. So heißt es oft zum Beispiel in der Formulierung der Berichterstattung von Volksentscheiden oder nach Wahlen „der Souverän hat entschieden…“.
Vereinigtes Königreich
Ein Sonderfall ist das Vereinigte Königreich, in dem „the King in Parliament“, de facto das House of Commons, der Souverän ist. Dies ist der historischen Entwicklung des britischen politischen Systems geschuldet und wird gemeinhin als Parlamentssouveränität bezeichnet.
Schweiz
In der Schweiz wird in der Bundesverfassung der Ausdruck souverän verwendet: „Art. 3 Kantone. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.“ Das heißt, dass hier der Begriff nicht bloß das Staatsvolk, sondern auch direkt Kompetenzen und Aufgaben umfasst.
Adjektiv / Adverb
Als souverän bezeichnet man neben der rechtlichen Selbstbestimmung (vgl. Souveränität) die sichere oder überlegene Beherrschung einer Aufgabe.
Beispiel: Eine souveräne Darbietung – d. h. eine perfekt beherrschte Darbietung.
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