Souverän

Souverän

Unter einem Souverän (von lateinisch superanus ‚über allen stehend‘) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Republiken ist dies das Staatsvolk, in Monarchien der Monarch, häufig also ein König oder Fürst.

Zur Zeit des Absolutismus war der Souverän der König, beispielsweise der König von Frankreich. Der römisch-deutsche Kaiser, der der oberste Lehnsherr des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation war, gilt nicht als Souverän, denn der Souverän übt seine Macht absolut und unteilbar aus, besitzt das Monopol, Gesetze zu erlassen und aufzuheben, ist oberster Kriegsherr, Lehnsherr und Richter, trifft oberste Finanzentscheidungen, lenkt dirigistisch die Wirtschaft, setzt die Staatskirche durch und ernennt alle Minister und Beamten.

In der Republik gibt es keine allgemein gültige Definition des Souveräns, in der Theorie ist das Volk Inhaber der Souveränität (→ Volkssouveränität). Doch je nach Verfassung hat das Volk mehr oder weniger der Souveränität oder Staatsgewalt an Staatsoberhaupt und Parlament delegiert. So heißt es oft zum Beispiel in der Formulierung der Berichterstattung von Volksentscheiden oder nach Wahlen: „der Souverän hat entschieden …“.

In der Rechtslehre des Carl Schmitt wird der Souverän vom Ausnahmezustand her begriffen: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“

Inhaltsverzeichnis

Vereinigtes Königreich

Ein Sonderfall ist das Vereinigte Königreich, in dem „the King in Parliament“, de facto das House of Commons, der Souverän ist. Dies ist der historischen Entwicklung des britischen politischen Systems geschuldet und wird gemeinhin als Parlamentssouveränität bezeichnet.

Schweiz

In der Schweiz wird in der Bundesverfassung der Ausdruck souverän verwendet: „Art. 3 Kantone. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.“ Das heißt, dass hier der Begriff nicht bloß das Staatsvolk, sondern auch direkt Kompetenzen und Aufgaben umfasst.

Adjektiv / Adverb

Als souverän bezeichnet man neben der rechtlichen Selbstbestimmung (vgl. Souveränität) die sichere oder überlegene Beherrschung einer Aufgabe.

Beispiel: Eine souveräne Darbietung – d. h. eine perfekt beherrschte Darbietung.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Souverän – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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  • souverän — Adj. (Aufbaustufe) nicht von anderen Staaten abhängig Synonyme: unabhängig, eigenständig, frei, eigenverantwortlich, autonom, selbstbestimmt, selbstständig, selbstverantwortlich Beispiel: Das Volk ist seit Jahren souverän. Kollokation: souverän… …   Extremes Deutsch

  • Souverän — Souverǟn, er, ste, adj. et adv. aus dem Franz. souverain, unumschränkt, keinem andern von seinem Verhalten zur Rechenschaft verbunden, unumschränkt. Ein souveräner König. Souverän seyn, regieren …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • souverän — Adj unabhängig, unumschränkt, sicher, überlegen erw. fach. (17. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus frz. souverain, dieses über mittellateinische Vermittlung (früh rom. * superanus) zu l. super über . Auch substantiviert als Souverän; Abstraktum:… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • souverän — »die staatlichen Hoheitsrechte uneingeschränkt ausübend«, auch allgemein übertragen gebraucht im Sinne von »jeder Situation gewachsen, überlegen«: Das Adjektiv wurde im 17. Jh. aus gleichbed. frz. souverain entlehnt, das seinerseits ein mlat.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Souverän — »die staatlichen Hoheitsrechte uneingeschränkt ausübend«, auch allgemein übertragen gebraucht im Sinne von »jeder Situation gewachsen, überlegen«: Das Adjektiv wurde im 17. Jh. aus gleichbed. frz. souverain entlehnt, das seinerseits ein mlat.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Souverän — (franz. souverain, v. mittellat. superanus, »zu oberst befindlich«), höchst, oberst, oberherrlich, unabhängig. So spricht man von einem souveränen Urteil, von dem es keine Berufung an ein höheres Gericht gibt; einem souveränen Heilmittel, das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Souverän — Souvĕrän (spr. ßuw , frz. souverain), unumschränkt; das Staatsoberhaupt in monarchischen Staaten. Souveräne Staaten, solche, die in keiner rechtlichen Abhängigkeit von andern Staaten stehen; halbsouveräne, solche, deren Selbständigkeit zugunsten… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Souverän — Souverän, frz. deutsch (vom lat. superior, der Höhere, Herr), der Inhaber der S.ität eines Staats. Diese besteht in allen Regierungsrechten, sowohl nach Innen (ausübende u. gesetzgebende Gewalt) als nach Außen (Krieg, Verträge). In unumschränkten …   Herders Conversations-Lexikon

  • Souverän — Regent; Gebieter; König; Monarch; Herrscher; Machthaber; Potentat; Herr * * * sou|ve|rän [zuvə rɛ:n] <Adj.>: 1. Souveränität (2) besitzend: ein souveräner Staat. Syn …   Universal-Lexikon

  • souverän — selbstsicher; selbstbewusst; forsch; uneingeschränkt; selbstständig; unumschränkt * * * sou|ve|rän [zuvə rɛ:n] <Adj.>: 1. Souveränität (2) besitzend: ein souveräner Staat. Syn.: ↑ …   Universal-Lexikon

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