Soziotherapie

Soziotherapie

Soziotherapie ist in Deutschland eine definierte ambulante Versorgungsleistung für Patienten mit schweren psychischen Störungen, die sie in die Lage versetzen soll, andere medizinische Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Soziotherapie in diesem Zusammenhang umfasst Trainings- und Motivationsmethoden sowie Koordinierungsmaßnahmen und wird von vertraglich zugelassenen Personen erbracht. Für eine Kostenübernahme dieser Leistung durch die gesetzliche Krankenversicherung sind eine fachärztliche Verordnung und eine Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse erforderlich.

Grundlage ist § 37a SGB V. Soziotherapie ist seit 1. Januar 2000 auf Grund einer individuellen medizinischen Notwendigkeit, die aus Diagnose, Schweregrad und Dauer der Erkrankung sowie den krankheitstypischen Fähigkeitsstörungen besteht, verordnungsfähig. Voraussetzungen sind eine positive Prognose bzw. Therapiefähigkeit und das Erfordernis, dadurch Klinikaufenthalte zu vermeiden, zu verkürzen oder zu ersetzen falls diese nicht durchführbar sind. Durchgeführt wird diese Leistung von Sozialarbeitern / Sozialpädagogen oder Fachkrankenschwestern für Psychiatrie / Fachpflegern für Psychiatrie. Die Leistungserbringer müssen spezielle Anforderungen erfüllen um Soziotherapie gem. § 37a SGB V zulasten der GKV durchführen zu dürfen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Soziotherapie auch synonym mit Sozialtherapie oder Betreutem Wohnen für psychisch Kranke verwendet.

Indikation

Indikation für Soziotherapie ist bei einer der folgenden schweren psychischen Erkrankung gegeben:[1]

Die Schwere der Störungen darf jedoch einen Wert von 40 auf der GAF Skala nicht überschreiten.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Soziotherapie-Richtlinien vom 23. August 2001 (PDF)

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